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GESCHÄFTSBERICHT 2014

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BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

das unterschiedliche Berufswahlverhalten<br />

sowie die im Durchschnitt geringere<br />

Qualifikation älterer Frauen. Nach<br />

Abzug struktureller Ursachen reduziert<br />

sich der Entgeltunterschied laut Statistischem<br />

Bundesamt auf einen Wert<br />

von 7 %. Das Institut der deutschen<br />

Wirtschaft Köln (IW Köln) hat berechnet,<br />

dass die Lohnlücke weiter deutlich<br />

schrumpft, wenn Frauen familienbedingt<br />

nur kurze Zeit zu Hause bleiben:<br />

Dauert die Erwerbsunterbrechung<br />

max. 18 Monate, reduzierte sich der<br />

Gehaltsunterschied zu den Männern<br />

auf weniger als 2 %.<br />

Die Bundesregierung unterstellt<br />

den Unternehmen und Tarifparteien<br />

aufgrund der gesamtwirtschaftlichen<br />

Entgeltunterschiede strukturelle Entgeltdiskriminierung<br />

und plant deshalb<br />

ein Entgeltgleichheitsgesetz mit einer<br />

Vielzahl von Maßnahmen. Dazu zählen<br />

laut Koalitionsvertrag u. a. die Feststellung<br />

des Werts von Berufsfeldern, eine<br />

Berichtspflicht zur Entgeltgleichheit<br />

sowie die Aufforderung an Unternehmen,<br />

„mithilfe verbindlicher Verfahren<br />

erwiesene Entgeltdiskriminierung zu<br />

beseitigen“, sowie eine Initiative mit den<br />

Tarifpartnern, „um die Muster struktureller<br />

Entgeltungleichheit in Tarifverträgen<br />

zu erkennen und zu überwinden“.<br />

Die BDA lehnt zusätzliche bürokratische<br />

und in betriebliche Abläufe<br />

eingreifende Entgeltgleichheitsregelungen<br />

ab. Geschlechterspezifische<br />

Entgeltdiskriminierung ist längst verboten.<br />

Zusätzliche gesetzliche Regulierungen<br />

würden Branchen- und betriebliche<br />

Besonderheiten missachten und<br />

wären ein Eingriff in die verfassungsrechtlich<br />

geschützte Tarifautonomie.<br />

Wenn Frauen beim gleichen Arbeitgeber<br />

die gleiche Arbeit leisten wie Männer,<br />

dann werden sie auch gleich entlohnt.<br />

Das wird nach Recht und Gesetz<br />

verlangt, gilt für die Vergütung auf der<br />

Grundlage von Tarif verträgen und ist<br />

betriebliche Praxis.<br />

In Gesprächen mit dem zuständigen<br />

Bundesfamilienministerium hat die<br />

BDA deutlich gemacht, dass insbesondere<br />

die Erwerbs- und Karrierechancen<br />

URSACHEN FÜR DEN GESAMTWIRTSCHAFTLICHEN ENTGELTUNTERSCHIED<br />

IN DEUTSCHLAND WEITGEHEND GEKLÄRT<br />

Durchschnittlicher Bruttostundenverdienst<br />

18,81 €<br />

14,62 € = 78 %<br />

Gender Pay Gap:<br />

4,19 € = 22 %<br />

Ursachen des Gender Pay Gap<br />

5,9 %<br />

geringerer Führungsund<br />

Qualifikationsanspruch<br />

Reduzierte Arbeitszeiten und häufigere<br />

Erwerbsunterbrechungen<br />

verschlechtern berufliche Karriereund<br />

Verdienstchancen.<br />

5,1 %<br />

Beruf und Branche mit<br />

geringerem Verdienstniveau<br />

2,1 %<br />

0,5<br />

geringerer Umfang<br />

der Beschäftigung<br />

1,9 %<br />

Fast 46 % aller erwerbs ­<br />

tätigen Frauen in<br />

Deutschland arbeiten<br />

in Teilzeit (Eurostat, 2013).<br />

geringere Bildung und Berufserfahrung<br />

sonstige geklärte<br />

Faktoren<br />

6,8 %<br />

ungeklärte Faktoren<br />

(bereinigter Gender<br />

Pay Gap)<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt, 2013

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