GESCHÄFTSBERICHT 2014
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BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />
gilt es zu schützen, zu bewahren, zu<br />
sichern und zukunftsfest zu machen.<br />
Tarifeinheitswidrige Streiks führen demgegenüber<br />
zur Zerfaserung der Tarifautonomie.<br />
Nähere Informationen unter<br />
www.arbeitgeber.de > Themen A–Z ><br />
Tarifeinheit sowie > Publikationen ><br />
kompakt > „Tarifeinheit“<br />
Gesetzlicher Mindestlohn<br />
schwächt Tarifautonomie<br />
und Arbeitsmarkt<br />
Das neue Mindestlohngesetz (MiLoG)<br />
ist am 16. August <strong>2014</strong> in Kraft getreten<br />
und ersetzt das Mindestarbeitsbedingungengesetz.<br />
Ab dem 1. Januar 2015<br />
gilt damit bundesweit ein gesetzlicher<br />
Mindestlohn i. H. v. 8,50 €. Die gesetzlichen<br />
Regelungen schwächen die Tarifautonomie,<br />
die sich in den zurückliegenden<br />
Jahrzehnten immer wieder<br />
bewährt und als anpassungs- und<br />
wandlungsfähig erwiesen hat; der gesetzliche<br />
Mindestlohn belastet den Arbeitsmarkt<br />
und errichtet gerade für die<br />
Schwächsten am Arbeitsmarkt Barrieren<br />
beim Einstieg in Arbeit.<br />
Die BDA hatte die grundlegenden<br />
Mängel der vorgesehenen Regelungen<br />
in mehreren Stellungnahmen, so z. B.<br />
zum Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums<br />
vom März <strong>2014</strong>,<br />
aufgezeigt und diese im Rahmen ihrer<br />
anschließenden Stellungnahme zum<br />
Gesetzentwurf im Juni <strong>2014</strong> nachdrücklich<br />
unterstrichen. Im Rahmen<br />
der Ausschussberatungen im Juli <strong>2014</strong><br />
konnten Verbesserungen im Vergleich<br />
zu den Ausgangsfassungen erzielt<br />
werden. Diese ändern an der grundsätzlichen<br />
Fehlausrichtung des Gesetzes<br />
jedoch nichts.<br />
Der gesetzliche Mindestlohn stellt<br />
geltende Tarifverträge mit repräsentativen<br />
Gewerkschaften in Frage oder<br />
verdrängt sie ganz. Durch die Aufnahme<br />
einer Übergangsregelung konnte<br />
zwar erreicht werden, dass abweichende<br />
Regelungen eines Tarifvertrags<br />
repräsentativer Tarifvertragsparteien<br />
bis zum 31. Dezember 2017 vorgehen.<br />
Voraussetzung für eine Abweichung ist<br />
die Aufnahme des Tarifvertrags in das<br />
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG).<br />
Das schützt bestehende Tarifverträge<br />
nicht genügend, weil die Aufnahme in<br />
das AEntG davon abhängt, dass es einen<br />
bundesweiten Tarifvertrag gibt.<br />
In einigen Branchen ist dies nicht der<br />
Fall, so dass bestehende Tarifverträge<br />
nachverhandelt werden müssten. Dem<br />
widerspricht das nicht verständliche<br />
und auch nicht akzeptable Verhalten<br />
einiger Gewerkschaften, die nicht bereit<br />
sind, die von ihnen selbst geschlossenen<br />
regionalen Tarifverträge in<br />
ausreichendem Maß zu schützen. Ein<br />
solcher Schutz ist nur möglich, wenn<br />
der Inhalt dieser Tarifverträge in einem<br />
bundesweiten Tarifwerk zusammengefasst<br />
wird. Das darf an den zuständigen<br />
Gewerkschaften nicht scheitern.<br />
Trotz der verfehlten Konstruktion<br />
des gesetzlichen Mindestlohns ist zu<br />
begrüßen, dass sich der Gesetzgeber<br />
richtigerweise dafür entschieden hat,<br />
den Anpassungszeitraum für den Mindestlohn<br />
auf zwei Jahre festzulegen.<br />
Das ist gegenüber dem ursprünglichen<br />
Gesetzentwurf eine wichtige Verbesserung,<br />
auf die die BDA gedrängt hatte.<br />
Ein einjähriger Anpassungszeitraum<br />
hätte eine deutlich stärkere Belastung<br />
der Tarifautonomie bedeutet. Eine<br />
MINDESTLOHN – LÄNDERVERGLEICH TÄUSCHT<br />
Ab dem 1. Januar 2015 wirkt in Deutschland der allgemeine gesetzliche Mindestlohn i. H. v. 8,50 €. Bei einem Ländervergleich<br />
könnte auf den ersten Blick der Eindruck entstehen, dass Deutschland dadurch Anschluss an die Mehrzahl<br />
der übrigen europäischen Staaten erhalten würde. Allerdings: Staaten, in denen die Tarifautonomie wie in Deutschland<br />
funktioniert (insbesondere Dänemark und Schweden), verzichten auf eine Beschneidung der Tarifautonomie durch<br />
einen gesetzlichen Mindestlohn.