06.05.2015 Aufrufe

GESCHÄFTSBERICHT 2014

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Soziale Sicherung<br />

67<br />

Flexible Übergänge vom<br />

Arbeitsleben in den Ruhestand<br />

erleichtern<br />

Zeitgleich mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz<br />

hat der Bundestag<br />

einen Entschließungsantrag „für<br />

flexiblere Übergänge vom Erwerbsleben<br />

in den Ruhestand“ angenommen.<br />

Ende September <strong>2014</strong> hat daraufhin<br />

eine Koalitionsarbeitsgruppe damit<br />

begonnen, entsprechende Vorschläge<br />

zu erarbeiten. Die Ergebnisse sollten<br />

zunächst im Dezember <strong>2014</strong> vorgelegt<br />

werden. Da eine inhaltliche Verständigung<br />

bis Ende November allerdings<br />

nicht gelang, verschob die Koalitionsarbeitsgruppe<br />

diesen Termin auf<br />

Ende Januar 2015.<br />

Die BDA hat ihre Position zur Gestaltung<br />

flexibler Übergänge bereits<br />

im Sommer mit ihren Mitgliedsverbänden<br />

abgestimmt und in die Arbeit der<br />

Koalitionsarbeitsgruppe eingebracht.<br />

Zur Erleichterung eines flexiblen Weiterarbeitens<br />

bis zur Regelaltersgrenze<br />

sollten aus Sicht der BDA vor allem<br />

die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei<br />

vorgezogenem Voll- und Teilrentenbezug<br />

vereinfacht und Steuernachteile<br />

bei späterem Renteneintritt vermieden<br />

64,1 Jahre<br />

Durchschnittliches Zugangsalter in<br />

Altersrenten im Rentenzugang 2013<br />

HAUPTINHALTE DES RV-LEISTUNGSVERBESSERUNGSGESETZES<br />

Ausweitung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder („Mütterrente“)<br />

• Honorierung der Erziehungsleistung für vor 1992 geborene Kinder mit einem zusätzlichen Entgeltpunkt in der<br />

Renten versicherung.<br />

Einführung einer abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren für besonders langjährig Versicherte<br />

• Ausweitung der bisherigen „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ in zweifacher Hinsicht: zusätzliche<br />

Anrechnung von Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung (ohne Arbeitslosenhilfe<br />

und Arbeitslosengeld II) auf die erforderliche Wartezeit von 45 Jahren sowie Ermöglichung der Inanspruchnahme<br />

schon ab 63 Jahren (statt bisher ab 65 Jahren).<br />

• Keine Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn („rollierender Stichtag“).<br />

Ausnahme: Der Bezug von Entgeltersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung ist durch Insolvenz oder<br />

vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt.<br />

• Schrittweises Ansteigen des frühestmöglichen abschlagsfreien Rentenalters um zwei Monate pro Jahr ab dem Geburtsjahrgang<br />

1953: Erreichen des heutigen abschlagsfreien Rentenalters von 65 Jahren ab dem Geburtsjahrgang<br />

1964.<br />

Bessere Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos<br />

• Sofortige Verlängerung der Zurechnungszeit um 24 Monate (von 60 auf 62 Jahre) für Rentenneuzugänge.<br />

• Bessere Bewertung der Zurechnungszeit (Günstigerprüfung) bei Versicherten mit rückläufigem Arbeitsentgelt in<br />

den letzten vier Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung.<br />

Anpassung des Reha-Budgets an die demografische Entwicklung<br />

• Fortschreibung des Ausgabendeckels mittels einer – zusätzlich zur Lohnentwicklung wirkenden – „Demografiekomponente“.<br />

Verbesserung des arbeitsrechtlichen Rahmens für die Beschäftigung Älterer („Flexi-Rente“)<br />

• Ermöglichung einer rechtssicheren Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses beim selben Arbeitgeber über die Regelaltersgrenze<br />

hinaus: Ein bereits vereinbarter Beendigungszeitpunkt kann – ggf. auch mehrfach – zeitlich hinausgeschoben<br />

werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!