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GESCHÄFTSBERICHT 2014

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Beschäftigung<br />

59<br />

Neue ESF-Sozialpartnerrichtlinie<br />

abgestimmt<br />

Die BDA hat gemeinsam mit Bundesarbeitsministerium<br />

und DGB die inhaltliche<br />

Abstimmung zur neuen, aus dem<br />

Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderten<br />

Sozialpartnerrichtlinie „Fachkräfte<br />

sichern: weiterbilden und Gleichstellung<br />

fördern“ abgeschlossen. In<br />

der Richtlinie werden erfolgreiche<br />

Ansätze der Sozialpartnerprogramme<br />

„weiterbilden“ und „gleichstellen“ zusammengeführt<br />

und weiterentwickelt.<br />

Sie soll Anfang 2015 in Kraft treten. Das<br />

Fördervolumen wird von bisher insgesamt<br />

rd. 210 Mio. € (Gesamtansatz für<br />

die bisherigen Sozialpartnerprogramme<br />

„gleichstellen“ und „weiterbilden“)<br />

auf rd. 70 Mio. € für die bis 2020 laufende,<br />

neue EU-Strukturförderperiode<br />

sinken.<br />

Die BDA hat sich in den Verhandlungen<br />

der neuen Sozialpartnerrichtlinie<br />

erfolgreich dafür eingesetzt, dass<br />

mit der Richtlinie insbesondere Weiterbildung<br />

von Älteren und Geringqualifizierten<br />

gefördert und die Erwerbs- und<br />

Karrierechancen von Frauen vorangebracht<br />

werden können. Ziel der Richtlinie<br />

ist es ebenfalls, die Weiterbildungsbeteiligung<br />

in KMU zu erhöhen und<br />

eine stärkere Verankerung von beruflicher<br />

Weiterbildung auch dort zu erreichen,<br />

wo diese noch vergleichsweise<br />

gering ist. Auch die Verbesserung<br />

der Aufstiegs- und Karrierechancen<br />

von Frauen in Unternehmen sowie die<br />

stärkere Ausrichtung betrieblicher Arbeitszeitmodelle<br />

und Karrierewegplanungen<br />

auf wechselnde Lebensphasen<br />

unter Berücksichtigung der Erfordernisse<br />

der Betriebe nimmt die Richtlinie<br />

in den Blick.<br />

Nähere Informationen unter<br />

www.arbeitgeber.de > Publikationen ><br />

kompakt > „Fachkräftesicherung“,<br />

„Lebenslanges Lernen“ sowie > Inhalte<br />

> Beschäftigung > Chancengleichheit<br />

am Arbeitsmarkt<br />

Entgeltgleichheit: Erwerbsund<br />

Karrierechancen von<br />

Frauen verbessern<br />

Frauen und Männer zeigen immer noch<br />

ein unterschiedliches Berufswahl- und<br />

Erwerbsverhalten, wodurch sich ein<br />

gesamtwirtschaftlicher – also über<br />

alle Branchen, Berufe und Funktionen<br />

gemessener – Entgeltunterschied von<br />

22 % ergibt. Die gesamtwirtschaftlichen<br />

Entgeltunterschiede beruhen<br />

auf einer Vielzahl von nachweisbaren<br />

strukturellen Ursachen. Hierzu zählen<br />

vor allem bei Frauen häufiger vorhandene<br />

familienbedingte Erwerbsunterbrechungen<br />

und reduzierte Arbeitszeiten,

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