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GESCHÄFTSBERICHT 2014

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Soziale Sicherung<br />

79<br />

Anhaltend gute Arbeitsbedingungen<br />

und hohe Arbeitszufriedenheit<br />

in Deutschland<br />

Die BAuA hat in einer Veröffentlichung<br />

vom Januar <strong>2014</strong> die Grundauswertungen<br />

der letzten beiden Erwerbstätigenbefragungen<br />

des Bundesinstituts<br />

für Berufsbildung (BIBB) und der BAuA<br />

von 2006 und 2012 gegenübergestellt.<br />

Insgesamt waren in beiden Jahren 92 %<br />

der Befragten mit ihrer Arbeit zufrieden<br />

oder sehr zufrieden und nur 1 % gar<br />

nicht zufrieden. Das sind hervorragende<br />

Zufriedenheitswerte. Zudem lassen<br />

sich hinsichtlich Arbeitsbedingungen,<br />

Arbeits anforderungen, zur Verfügung<br />

stehender Ressourcen sowie der Bewältigung<br />

von fachlichen und mengenmäßigen<br />

Anforderungen keine negativen<br />

Trends erkennen.<br />

Sogenannte Stress-Studien der<br />

Krankenkassen zeigen ein ähnliches<br />

Bild. Eine Studie der Techniker Krankenkasse<br />

(TK) „Bleib locker, Deutschland!<br />

– TK-Studie zur Stresslage der<br />

Nation“ warnt, „dass bei der Betrachtung<br />

von Stress eine Verengung auf<br />

das Phänomen Burn-out als Folge<br />

stressiger Jobbedingungen zu kurz<br />

greift“. Stattdessen lägen die Hauptursachen<br />

seelischer Stressfolgen häufig<br />

im privaten Bereich. 71 % der befragten<br />

Deutschen macht ihre Arbeit Spaß<br />

und sie betrachten diese als wichtigen<br />

Teil ihres Lebens. Eine Studie der<br />

Deutschen Angestellten Krankenkasse<br />

„Belastung durch chronischen Stress“,<br />

welche die chronische Stressbelastung<br />

der 25- bis 40-Jährigen unter die Lupe<br />

nimmt, zeigt, dass Erwerbstätige deutlich<br />

weniger unter chronischem Stress<br />

leiden als Nichterwerbstätige.<br />

Oft werden diese Studien verkürzt<br />

und einseitig wiedergegeben, um ein<br />

Bild sich ständig verschlechternder<br />

Arbeitsbedingungen und abnehmender<br />

Arbeitszufriedenheit in Deutschland zu<br />

zeichnen. Aus diesem Grund fasst die<br />

BDA für ihre Mitglieder wesentliche<br />

Ergebnisse im Rahmen des Widgets<br />

„Arbeit gestalten“ im Arbeitgeberportal<br />

zusammen und zeigt auf, wie sie Argumente<br />

der Arbeitgeber untermauern<br />

können.<br />

Geplantes Präventionsgesetz<br />

verspricht wenig Wirkung<br />

bei hohem finanziellem und<br />

bürokratischem Aufwand<br />

Im Koalitionsvertrag haben sich CDU,<br />

CSU und SPD darauf verständigt, ein<br />

Präventionsgesetz zu erlassen. Ein<br />

Präventionsgesetz ist zuletzt unter Rot-<br />

Grün im Jahr 2005 und unter Schwarz-<br />

Gelb im Jahr 2013 gescheitert. Beide<br />

Gesetzesvorhaben hatte die BDA nachdrücklich<br />

kritisiert und entsprechend<br />

im Vorfeld eines neuen Anlaufs für ein<br />

Präventionsgesetz Anforderungen an<br />

die Ausgestaltung formuliert.<br />

Der im November <strong>2014</strong> vorgelegte<br />

Referentenentwurf eines „Gesetzes<br />

zur Stärkung der Gesundheitsförderung<br />

und der Prävention“ (Präventionsgesetz<br />

– PrävG) knüpft in vielen Punkten<br />

– insbesondere im Bereich der<br />

Finanzierung von Prävention – an den<br />

gescheiterten Entwurf der letzten Legislaturperiode<br />

an und erfüllt somit die<br />

von der BDA formulierten Anforderungen<br />

weitestgehend nicht. Der vorgesehene<br />

zusätzliche Aufwand verspricht<br />

wenig Aussicht auf große Wirkung.<br />

Kein Gesetz kann den Einzelnen ihre<br />

Verantwortung für ihre eigene Gesundheit<br />

abnehmen. Nach wie vor ist damit<br />

zu rechnen, dass Angebote eher bereits<br />

gesundheitsbewusste Menschen<br />

erreichen und somit gerade nicht diejenigen,<br />

die am meisten von ihnen profitieren<br />

würden. Gesundheitsbewusstes<br />

Verhalten lässt sich nicht einseitig<br />

durch ein Präventionsgesetz oder den<br />

Arbeitgeber „verordnen“, sondern verlangt<br />

Engagement und Bereitschaft<br />

jedes Einzelnen. Bei Maßnahmen der<br />

betrieblichen Gesundheitsförderung<br />

kommt erschwerend hinzu, dass Beschäftigte<br />

nur einen begrenzten Teil ihrer<br />

Zeit an ihrem Arbeitsplatz verbringen.<br />

Die weit überwiegende Zeit betrifft<br />

die Privatsphäre der Beschäftigten,<br />

was der betrieblichen Gesundheitsförderung<br />

Grenzen setzt. Die Hoffnung auf<br />

Selbstfinanzierungseffekte durch verstärkte<br />

finanzielle Anstrengungen im<br />

Bereich der Prävention ist fraglich.<br />

Als gesamtgesellschaftliche Aufgabe<br />

ist Prävention auch entsprechend<br />

von allen und damit aus Steuermitteln<br />

zu finanzieren. Der Gesetzentwurf<br />

sieht dagegen vor, dass ab dem Jahr

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