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GESCHÄFTSBERICHT 2014

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Soziale Sicherung<br />

73<br />

viele Jahre hingewirkt. Eine endgültige<br />

Absage der EU-Kommission, dass diese<br />

Vorgaben später eingeführt werden,<br />

steht aber aus.<br />

In den anstehenden Verhandlungen<br />

im Rat und im Europäischen Parlament<br />

wird sich die BDA dafür einsetzen,<br />

dass Erschwernisse für die Verwaltung<br />

der Einrichtungen und überflüssige<br />

Informationspflichten unterbleiben.<br />

Insbesondere sollte endgültig und unmissverständlich<br />

von den Plänen, die<br />

Eigenmittelvorgaben für Einrichtungen<br />

der betrieblichen Altersvorsorge<br />

entsprechend den Grundsätzen von<br />

Solvency II zu ändern, Abstand genommen<br />

werden.<br />

Pflegereform darf kommende<br />

Generationen nicht überlasten<br />

Zum 1. Januar 2015 wird die erste Stufe<br />

der Pflegereform, das am 17. Oktober<br />

<strong>2014</strong> in zweiter und dritter Lesung vom<br />

Bundestag beschlossene erste Pflegestärkungsgesetz<br />

(PSG I), in Kraft treten.<br />

Die zweite Stufe soll zum 1. Januar<br />

2017 folgen.<br />

Schwerpunkt der ersten Stufe ist<br />

die Anhebung des Beitragssatzes um<br />

0,3 Prozentpunkte. Dies bedeutet bereits<br />

im Jahr 2015 eine zusätzliche<br />

Belastung der Beitragszahler von<br />

rd. 3,6 Mrd. €. Mit 0,1 Prozentpunkten<br />

der Beitragssatzerhöhung wird ein<br />

Pflege vorsorgefonds aufgebaut, dessen<br />

angesparte Mittel ab dem Jahr 2035 zur<br />

Entlastung der Beitragszahler verwendet<br />

werden sollen. Die verbleibenden<br />

Beitragsmehreinnahmen dienen vor allem<br />

der Preisanpassung der Leistungsbeträge.<br />

Menschen mit Demenz sollen<br />

bessergestellt werden. Die BDA hat im<br />

Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens<br />

deutlich gemacht, dass Leistungsausweitungen<br />

in der Pflegeversicherung<br />

nur dann in Betracht kommen können,<br />

wenn sie auch dauerhaft finanzierbar<br />

sind. Nachfolgende Generationen dürfen<br />

nicht finanziell überfordert werden.<br />

Dabei ist zu beachten, dass die künftige<br />

Belastung der Beitragszahler zur Pflegeversicherung<br />

ohnehin steigt, wenn<br />

die geburtenstarken Jahrgänge in ein<br />

pflegenahes Alter kommen.<br />

Ab 1. Januar 2017 soll mit der zweiten<br />

Stufe der Pflegereform die Definition<br />

von Pflegebedürftigkeit modifiziert<br />

werden, um neben körperlichen Einschränkungen<br />

auch demenzielle Erkrankungen<br />

im Begutachtungsverfahren<br />

zu erfassen. Der „Expertenbeirat<br />

zur konkreten Ausgestaltung des neuen<br />

Pflegebedürftigkeitsbegriffs“ – dem<br />

auch die BDA angehörte – hat im Juni<br />

2013 seinen Bericht vorgelegt, in dem<br />

jedoch noch nicht alle Detailfragen<br />

abschließend geklärt werden konnten.<br />

Mit zwei Studien wird daher die<br />

Praxistauglichkeit des neuen Begutachtungsverfahrens<br />

zur Feststellung<br />

von Pflegebedürftigkeit überprüft. Die<br />

„Evaluation des Neuen Begutachtungsassessments<br />

(NBA) – Erfassung von<br />

Versorgungsaufwänden in stationären<br />

Einrichtungen“ untersucht etwa 2.000<br />

Personen in 40 Heimen. Auf Grundlage<br />

dieses Berichts werden später die<br />

Leistungsbeträge festgelegt. Mit einer<br />

„Praktikabilitätsstudie“ wird zusätzlich<br />

vor allem die Anwendung des NBA<br />

durch die Gutachter des Medizinischen<br />

Dienstes der Krankenversicherung praktisch<br />

erprobt.<br />

25 %<br />

Um<br />

steigen die Beiträge der sozialen<br />

Pflege versicherung bis 2017 laut<br />

Koalitionsvertrag.<br />

AKTUELLE FINANZDATEN DER GESETZLICHEN<br />

KRANKENVERSICHERUNG<br />

Anders als im Vorjahr konnten sich <strong>2014</strong> Bundesgesundheitsministerium,<br />

Bundesversicherungsamt und GKV-Spitzenverband im Schätzerkreis der<br />

gesetzlichen Krankenversicherung einvernehmlich auf eine Prognose über<br />

die Höhe der Einnahmen und Ausgaben sowie die Zahl der Versicherten und<br />

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen einigen.<br />

Für das Jahr 2015 geht der Schätzerkreis davon aus, dass die Ausgaben aller<br />

gesetzlichen Krankenkassen bei 209,5 Mrd. € liegen werden. Dies entspricht<br />

einer Zunahme der Ausgaben um 4,1 % je Versicherten. Die Ausgaben werden<br />

damit die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds i. H. v. 198,3 Mrd. €<br />

um 11,2 Mrd. € übersteigen. Aus diesem Differenzbetrag errechnet sich für<br />

die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag<br />

von 0,9 Prozentpunkten zulasten der Krankenkassenmitglieder. Die<br />

von den einzelnen Krankenkassen erhobenen Zusatzbeitragssätze können<br />

davon – teilweise erheblich – abweichen.

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