GESCHÄFTSBERICHT 2014
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Soziale Sicherung<br />
73<br />
viele Jahre hingewirkt. Eine endgültige<br />
Absage der EU-Kommission, dass diese<br />
Vorgaben später eingeführt werden,<br />
steht aber aus.<br />
In den anstehenden Verhandlungen<br />
im Rat und im Europäischen Parlament<br />
wird sich die BDA dafür einsetzen,<br />
dass Erschwernisse für die Verwaltung<br />
der Einrichtungen und überflüssige<br />
Informationspflichten unterbleiben.<br />
Insbesondere sollte endgültig und unmissverständlich<br />
von den Plänen, die<br />
Eigenmittelvorgaben für Einrichtungen<br />
der betrieblichen Altersvorsorge<br />
entsprechend den Grundsätzen von<br />
Solvency II zu ändern, Abstand genommen<br />
werden.<br />
Pflegereform darf kommende<br />
Generationen nicht überlasten<br />
Zum 1. Januar 2015 wird die erste Stufe<br />
der Pflegereform, das am 17. Oktober<br />
<strong>2014</strong> in zweiter und dritter Lesung vom<br />
Bundestag beschlossene erste Pflegestärkungsgesetz<br />
(PSG I), in Kraft treten.<br />
Die zweite Stufe soll zum 1. Januar<br />
2017 folgen.<br />
Schwerpunkt der ersten Stufe ist<br />
die Anhebung des Beitragssatzes um<br />
0,3 Prozentpunkte. Dies bedeutet bereits<br />
im Jahr 2015 eine zusätzliche<br />
Belastung der Beitragszahler von<br />
rd. 3,6 Mrd. €. Mit 0,1 Prozentpunkten<br />
der Beitragssatzerhöhung wird ein<br />
Pflege vorsorgefonds aufgebaut, dessen<br />
angesparte Mittel ab dem Jahr 2035 zur<br />
Entlastung der Beitragszahler verwendet<br />
werden sollen. Die verbleibenden<br />
Beitragsmehreinnahmen dienen vor allem<br />
der Preisanpassung der Leistungsbeträge.<br />
Menschen mit Demenz sollen<br />
bessergestellt werden. Die BDA hat im<br />
Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens<br />
deutlich gemacht, dass Leistungsausweitungen<br />
in der Pflegeversicherung<br />
nur dann in Betracht kommen können,<br />
wenn sie auch dauerhaft finanzierbar<br />
sind. Nachfolgende Generationen dürfen<br />
nicht finanziell überfordert werden.<br />
Dabei ist zu beachten, dass die künftige<br />
Belastung der Beitragszahler zur Pflegeversicherung<br />
ohnehin steigt, wenn<br />
die geburtenstarken Jahrgänge in ein<br />
pflegenahes Alter kommen.<br />
Ab 1. Januar 2017 soll mit der zweiten<br />
Stufe der Pflegereform die Definition<br />
von Pflegebedürftigkeit modifiziert<br />
werden, um neben körperlichen Einschränkungen<br />
auch demenzielle Erkrankungen<br />
im Begutachtungsverfahren<br />
zu erfassen. Der „Expertenbeirat<br />
zur konkreten Ausgestaltung des neuen<br />
Pflegebedürftigkeitsbegriffs“ – dem<br />
auch die BDA angehörte – hat im Juni<br />
2013 seinen Bericht vorgelegt, in dem<br />
jedoch noch nicht alle Detailfragen<br />
abschließend geklärt werden konnten.<br />
Mit zwei Studien wird daher die<br />
Praxistauglichkeit des neuen Begutachtungsverfahrens<br />
zur Feststellung<br />
von Pflegebedürftigkeit überprüft. Die<br />
„Evaluation des Neuen Begutachtungsassessments<br />
(NBA) – Erfassung von<br />
Versorgungsaufwänden in stationären<br />
Einrichtungen“ untersucht etwa 2.000<br />
Personen in 40 Heimen. Auf Grundlage<br />
dieses Berichts werden später die<br />
Leistungsbeträge festgelegt. Mit einer<br />
„Praktikabilitätsstudie“ wird zusätzlich<br />
vor allem die Anwendung des NBA<br />
durch die Gutachter des Medizinischen<br />
Dienstes der Krankenversicherung praktisch<br />
erprobt.<br />
25 %<br />
Um<br />
steigen die Beiträge der sozialen<br />
Pflege versicherung bis 2017 laut<br />
Koalitionsvertrag.<br />
AKTUELLE FINANZDATEN DER GESETZLICHEN<br />
KRANKENVERSICHERUNG<br />
Anders als im Vorjahr konnten sich <strong>2014</strong> Bundesgesundheitsministerium,<br />
Bundesversicherungsamt und GKV-Spitzenverband im Schätzerkreis der<br />
gesetzlichen Krankenversicherung einvernehmlich auf eine Prognose über<br />
die Höhe der Einnahmen und Ausgaben sowie die Zahl der Versicherten und<br />
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen einigen.<br />
Für das Jahr 2015 geht der Schätzerkreis davon aus, dass die Ausgaben aller<br />
gesetzlichen Krankenkassen bei 209,5 Mrd. € liegen werden. Dies entspricht<br />
einer Zunahme der Ausgaben um 4,1 % je Versicherten. Die Ausgaben werden<br />
damit die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds i. H. v. 198,3 Mrd. €<br />
um 11,2 Mrd. € übersteigen. Aus diesem Differenzbetrag errechnet sich für<br />
die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag<br />
von 0,9 Prozentpunkten zulasten der Krankenkassenmitglieder. Die<br />
von den einzelnen Krankenkassen erhobenen Zusatzbeitragssätze können<br />
davon – teilweise erheblich – abweichen.