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GESCHÄFTSBERICHT 2014

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BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

3,3 %<br />

Nur<br />

der Unionsbürger arbeiten und<br />

leben in einem anderen EU-Land –<br />

Barrieren bei der Ausübung der<br />

Arbeitnehmerfreizügigkeit<br />

müssen abgebaut werden.<br />

ist die im Verhandlungsverlauf erfolgte<br />

Klarstellung, dass die Richtlinie zu keiner<br />

Ausweitung der bereits bestehenden<br />

(Gleichbehandlungs-)Rechte von<br />

Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen<br />

bei Wahrnehmung der<br />

Arbeitnehmerfreizügigkeit führt, was<br />

auch die BDA gefordert hatte. Auch wird<br />

durch die Richtlinie richtigerweise kein<br />

Verbandsklagerecht auf EU-Ebene eingeführt,<br />

sondern Verbänden, Organisationen<br />

einschließlich Sozialpartnern<br />

oder sonstiger Rechtssubjekte nur die<br />

Möglichkeit zur rechtlichen Unterstützung<br />

mit Zustimmung des Arbeitnehmers<br />

und im Einklang mit dem nationalen<br />

Recht eingeräumt. Zu begrüßen<br />

ist, dass die Mitgliedstaaten den Dialog<br />

mit den Sozialpartnern und geeigneten<br />

Nichtregierungsorganisationen nun<br />

explizit fördern müssen. Bei dem aus<br />

BDA-Sicht wichtigen Punkt der Informations-<br />

und Beratungsstellen gibt<br />

der Richtlinientext den Mitgliedstaaten<br />

einen weiten Umsetzungsspielraum.<br />

Es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen,<br />

ob sie bei den von der Richtlinie<br />

verlangten Stellen auf eine oder mehrere<br />

und neue oder bereits bestehende<br />

Stellen bzw. Strukturen zurückgreifen<br />

möchten. Die Mitgliedstaaten sind aber<br />

verpflichtet, kostenfreie und mehrsprachige<br />

Informationen zur Verfügung<br />

zu stellen. Bei der nationalen Umsetzung<br />

wird sich die BDA insbesondere<br />

dafür einsetzen, dass bereits bestehende<br />

Strukturen genutzt werden und<br />

als neutrale und bedarfsgerechte Beratungsstellen<br />

für Arbeitnehmer wie<br />

auch Arbeitgeber fungieren müssen.<br />

EU-Kommission schlägt<br />

Europäische Plattform<br />

gegen Schwarzarbeit vor<br />

Im April <strong>2014</strong> hat die EU-Kommission<br />

einen Vorschlag für einen Beschluss<br />

vorgelegt, mit dem eine Europäische<br />

Plattform zur Stärkung der Zusammenarbeit<br />

bei der Prävention und<br />

Abschreckung von nicht angemeldeter<br />

Erwerbstätigkeit eingerichtet werden<br />

soll. Die Plattform war bereits im Beschäftigungspaket<br />

der EU-Kommission<br />

vom April 2012 angekündigt und<br />

vom Europäischen Parlament in einer<br />

nicht verbindlichen Entschließung vom<br />

Januar <strong>2014</strong> begrüßt worden. Der Beschluss<br />

basiert auch auf den Ergebnissen<br />

der von Juli 2013 bis März <strong>2014</strong><br />

durchgeführten Konsultation der europäischen<br />

Sozialpartner, an der sich<br />

die BDA über BUSINESSEUROPE aktiv<br />

beteiligt hatte.

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