GESCHÄFTSBERICHT 2014
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BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />
3,3 %<br />
Nur<br />
der Unionsbürger arbeiten und<br />
leben in einem anderen EU-Land –<br />
Barrieren bei der Ausübung der<br />
Arbeitnehmerfreizügigkeit<br />
müssen abgebaut werden.<br />
ist die im Verhandlungsverlauf erfolgte<br />
Klarstellung, dass die Richtlinie zu keiner<br />
Ausweitung der bereits bestehenden<br />
(Gleichbehandlungs-)Rechte von<br />
Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen<br />
bei Wahrnehmung der<br />
Arbeitnehmerfreizügigkeit führt, was<br />
auch die BDA gefordert hatte. Auch wird<br />
durch die Richtlinie richtigerweise kein<br />
Verbandsklagerecht auf EU-Ebene eingeführt,<br />
sondern Verbänden, Organisationen<br />
einschließlich Sozialpartnern<br />
oder sonstiger Rechtssubjekte nur die<br />
Möglichkeit zur rechtlichen Unterstützung<br />
mit Zustimmung des Arbeitnehmers<br />
und im Einklang mit dem nationalen<br />
Recht eingeräumt. Zu begrüßen<br />
ist, dass die Mitgliedstaaten den Dialog<br />
mit den Sozialpartnern und geeigneten<br />
Nichtregierungsorganisationen nun<br />
explizit fördern müssen. Bei dem aus<br />
BDA-Sicht wichtigen Punkt der Informations-<br />
und Beratungsstellen gibt<br />
der Richtlinientext den Mitgliedstaaten<br />
einen weiten Umsetzungsspielraum.<br />
Es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen,<br />
ob sie bei den von der Richtlinie<br />
verlangten Stellen auf eine oder mehrere<br />
und neue oder bereits bestehende<br />
Stellen bzw. Strukturen zurückgreifen<br />
möchten. Die Mitgliedstaaten sind aber<br />
verpflichtet, kostenfreie und mehrsprachige<br />
Informationen zur Verfügung<br />
zu stellen. Bei der nationalen Umsetzung<br />
wird sich die BDA insbesondere<br />
dafür einsetzen, dass bereits bestehende<br />
Strukturen genutzt werden und<br />
als neutrale und bedarfsgerechte Beratungsstellen<br />
für Arbeitnehmer wie<br />
auch Arbeitgeber fungieren müssen.<br />
EU-Kommission schlägt<br />
Europäische Plattform<br />
gegen Schwarzarbeit vor<br />
Im April <strong>2014</strong> hat die EU-Kommission<br />
einen Vorschlag für einen Beschluss<br />
vorgelegt, mit dem eine Europäische<br />
Plattform zur Stärkung der Zusammenarbeit<br />
bei der Prävention und<br />
Abschreckung von nicht angemeldeter<br />
Erwerbstätigkeit eingerichtet werden<br />
soll. Die Plattform war bereits im Beschäftigungspaket<br />
der EU-Kommission<br />
vom April 2012 angekündigt und<br />
vom Europäischen Parlament in einer<br />
nicht verbindlichen Entschließung vom<br />
Januar <strong>2014</strong> begrüßt worden. Der Beschluss<br />
basiert auch auf den Ergebnissen<br />
der von Juli 2013 bis März <strong>2014</strong><br />
durchgeführten Konsultation der europäischen<br />
Sozialpartner, an der sich<br />
die BDA über BUSINESSEUROPE aktiv<br />
beteiligt hatte.