06.05.2015 Aufrufe

GESCHÄFTSBERICHT 2014

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

im zurückliegenden Jahr haben die BDA<br />

insbesondere drei Themen beschäftigt:<br />

das Rentenpaket, das Mindestlohngesetz<br />

und die gesetzliche Regelung<br />

der Tarifeinheit.<br />

Mit dem Rentenpaket wurden nicht<br />

nur Reformerfolge der Vergangenheit<br />

teilweise zunichtegemacht. Das Rentenpaket<br />

war zudem ein teurer Fehler,<br />

der vor allem die jüngere Generation<br />

mit einer milliardenschweren Hypothek<br />

belastet. Die Rente mit 63 führt zu<br />

neuer Frühverrentung und verschärft<br />

den Fachkräftemangel. An einigen<br />

Stellen konnte die BDA Anpassungen<br />

durchsetzen – insbesondere bei den<br />

Einschränkungen der Anrechnungszeiten<br />

bei der Rente mit 63 und der<br />

Einführung der sog. Flexi-Rente, der<br />

rechtlichen Absicherung für Beschäftigung<br />

über das Renten alter hinaus.<br />

Beide Verbesserungen beseitigen aber<br />

nicht die Tatsache, dass das Rentenpaket<br />

insgesamt ein schwerwiegender<br />

und teurer Fehler bleibt.<br />

Mit dem Mindestlohngesetz brach<br />

die Große Koalition mit der erfolgreichen<br />

Arbeitsmarktpolitik der letzten<br />

Jahre. Für die Schwächsten am Arbeitsmarkt<br />

wird mit dem gesetzlichen<br />

Mindestlohn eine Barriere errichtet.<br />

Mit der Verdrängung geltender<br />

Tarifverträge wird die Tarifautonomie<br />

zudem massiv beschädigt. Bei der<br />

Ausgestaltung der Mindestlohnkommission<br />

hat die BDA gemeinsam mit<br />

dem DGB weiteren Schaden verhindern<br />

können. Der Mindestlohn wird<br />

nicht wie geplant jährlich, sondern<br />

nur alle zwei Jahre angepasst. Zudem<br />

orientiert sich die Mindestlohnkommission<br />

bei der Anpassung des Mindestlohns<br />

nachlaufend am Tarifindex,<br />

also am Durchschnitt geschlossener<br />

Tarifverträge. Damit wird eine Präjudizierung<br />

von Tarifverhandlungen verhindert.<br />

Sehr zu begrüßen ist, dass die<br />

Bundesregierung endlich einen Gesetzentwurf<br />

zur Regelung der Tarifeinheit<br />

vorgelegt hat. Der Gesetzentwurf<br />

lehnt sich eng an den gemeinsamen<br />

Vorschlag von BDA und DGB an. Die<br />

Tarifeinheit ist unverzichtbar, damit<br />

Tarifkollisionen im Betrieb vermieden<br />

werden. Für dieselbe Arbeitnehmergruppe<br />

können nicht unterschiedliche<br />

Tarifverträge gelten. Es muss für alle<br />

Beteiligten klar sein, was gilt, wenn<br />

Tarifverträge mit unterschiedlichen<br />

Inhalten für identische Arbeitsverhältnisse<br />

gelten.<br />

Eine Kernbotschaft der BDA in diesem<br />

Jahr war, dass sich die Politik –<br />

statt zu verteilen und zu regulieren –<br />

mehr um das Erwirtschaften kümmern<br />

muss. Mitte des Jahres setzte mit der<br />

abschwächenden Konjunktur bei manchen<br />

Vertretern der Koalition ein Umdenken<br />

ein. Wirtschaftsthemen, wie<br />

die Stärkung privater Investitionen<br />

und die Gestaltung der Digitalisierung<br />

von Wirtschaft und Arbeitswelt, wurden<br />

auf die Agenda der Bundesregierung<br />

gesetzt. Hier müssen aber Taten<br />

folgen. Eine schlichte, aber wirksame<br />

Stütze der Konjunktur wäre ein Belastungsmoratorium.<br />

Die Unternehmen<br />

dürfen nicht mit weiteren Abgaben<br />

und Regulierungen belastet werden.<br />

Hierfür wird sich die BDA in den kommenden<br />

Monaten einsetzen.<br />

Der vorliegende Geschäftsbericht<br />

gibt Ihnen aber zunächst einen umfassenden<br />

Überblick über die inhaltlichen<br />

Schwerpunkte und Tätigkeitsbereiche<br />

der BDA im Jahr <strong>2014</strong>.<br />

Dr. Reinhard Göhner<br />

Hauptgeschäftsführer der BDA

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!