GESCHÄFTSBERICHT 2014
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Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
im zurückliegenden Jahr haben die BDA<br />
insbesondere drei Themen beschäftigt:<br />
das Rentenpaket, das Mindestlohngesetz<br />
und die gesetzliche Regelung<br />
der Tarifeinheit.<br />
Mit dem Rentenpaket wurden nicht<br />
nur Reformerfolge der Vergangenheit<br />
teilweise zunichtegemacht. Das Rentenpaket<br />
war zudem ein teurer Fehler,<br />
der vor allem die jüngere Generation<br />
mit einer milliardenschweren Hypothek<br />
belastet. Die Rente mit 63 führt zu<br />
neuer Frühverrentung und verschärft<br />
den Fachkräftemangel. An einigen<br />
Stellen konnte die BDA Anpassungen<br />
durchsetzen – insbesondere bei den<br />
Einschränkungen der Anrechnungszeiten<br />
bei der Rente mit 63 und der<br />
Einführung der sog. Flexi-Rente, der<br />
rechtlichen Absicherung für Beschäftigung<br />
über das Renten alter hinaus.<br />
Beide Verbesserungen beseitigen aber<br />
nicht die Tatsache, dass das Rentenpaket<br />
insgesamt ein schwerwiegender<br />
und teurer Fehler bleibt.<br />
Mit dem Mindestlohngesetz brach<br />
die Große Koalition mit der erfolgreichen<br />
Arbeitsmarktpolitik der letzten<br />
Jahre. Für die Schwächsten am Arbeitsmarkt<br />
wird mit dem gesetzlichen<br />
Mindestlohn eine Barriere errichtet.<br />
Mit der Verdrängung geltender<br />
Tarifverträge wird die Tarifautonomie<br />
zudem massiv beschädigt. Bei der<br />
Ausgestaltung der Mindestlohnkommission<br />
hat die BDA gemeinsam mit<br />
dem DGB weiteren Schaden verhindern<br />
können. Der Mindestlohn wird<br />
nicht wie geplant jährlich, sondern<br />
nur alle zwei Jahre angepasst. Zudem<br />
orientiert sich die Mindestlohnkommission<br />
bei der Anpassung des Mindestlohns<br />
nachlaufend am Tarifindex,<br />
also am Durchschnitt geschlossener<br />
Tarifverträge. Damit wird eine Präjudizierung<br />
von Tarifverhandlungen verhindert.<br />
Sehr zu begrüßen ist, dass die<br />
Bundesregierung endlich einen Gesetzentwurf<br />
zur Regelung der Tarifeinheit<br />
vorgelegt hat. Der Gesetzentwurf<br />
lehnt sich eng an den gemeinsamen<br />
Vorschlag von BDA und DGB an. Die<br />
Tarifeinheit ist unverzichtbar, damit<br />
Tarifkollisionen im Betrieb vermieden<br />
werden. Für dieselbe Arbeitnehmergruppe<br />
können nicht unterschiedliche<br />
Tarifverträge gelten. Es muss für alle<br />
Beteiligten klar sein, was gilt, wenn<br />
Tarifverträge mit unterschiedlichen<br />
Inhalten für identische Arbeitsverhältnisse<br />
gelten.<br />
Eine Kernbotschaft der BDA in diesem<br />
Jahr war, dass sich die Politik –<br />
statt zu verteilen und zu regulieren –<br />
mehr um das Erwirtschaften kümmern<br />
muss. Mitte des Jahres setzte mit der<br />
abschwächenden Konjunktur bei manchen<br />
Vertretern der Koalition ein Umdenken<br />
ein. Wirtschaftsthemen, wie<br />
die Stärkung privater Investitionen<br />
und die Gestaltung der Digitalisierung<br />
von Wirtschaft und Arbeitswelt, wurden<br />
auf die Agenda der Bundesregierung<br />
gesetzt. Hier müssen aber Taten<br />
folgen. Eine schlichte, aber wirksame<br />
Stütze der Konjunktur wäre ein Belastungsmoratorium.<br />
Die Unternehmen<br />
dürfen nicht mit weiteren Abgaben<br />
und Regulierungen belastet werden.<br />
Hierfür wird sich die BDA in den kommenden<br />
Monaten einsetzen.<br />
Der vorliegende Geschäftsbericht<br />
gibt Ihnen aber zunächst einen umfassenden<br />
Überblick über die inhaltlichen<br />
Schwerpunkte und Tätigkeitsbereiche<br />
der BDA im Jahr <strong>2014</strong>.<br />
Dr. Reinhard Göhner<br />
Hauptgeschäftsführer der BDA