06.05.2015 Aufrufe

GESCHÄFTSBERICHT 2014

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

112<br />

BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />

Green Employment: umfassender<br />

Nachhaltigkeitsansatz<br />

statt Nischendenken<br />

Mit der im Juli <strong>2014</strong> vorgelegten „Initiative<br />

für grüne Beschäftigung“ will<br />

die EU-Kommission die mit der Umstellung<br />

auf eine grüne Wirtschaft<br />

verbundenen Beschäftigungschancen<br />

besser ausschöpfen. Die Kommission<br />

setzt dabei vor allem auf eine bessere<br />

Ausrichtung und engere Koordinierung<br />

bestehender Instrumente der Arbeitsmarkt-<br />

und Bildungspolitik. Zu Recht<br />

legt sie den Fokus auf die Überwindung<br />

von Qualifikationsdefiziten und weist<br />

darauf hin, dass Ausbildungsinhalte<br />

und Qualifikationen mit den Arbeitsmarkterfordernissen<br />

übereinstimmen<br />

müssen.<br />

Die BDA hat gegenüber der EU-<br />

Kommission deutlich gemacht, dass<br />

die enge Verzahnung zwischen Wirtschaft<br />

und Bildungseinrichtungen, wie<br />

sie der dualen Ausbildung in Deutschland<br />

zugrunde liegt, hierbei eine wesentliche<br />

Rolle spielt. Darüber hinaus<br />

sind mehr qualifizierte Fachkräfte vor<br />

allem im Bereich Mathematik, Informatik,<br />

Naturwissenschaften und Technik<br />

(MINT) die zentrale Voraussetzung,<br />

um das Know-how für beständige Produkt-<br />

und Prozessinnovationen im Sinne<br />

eines ganzheitlichen „Greening of<br />

the Economy“ zu generieren.<br />

Die der Mitteilung zugrunde liegende<br />

willkürliche Einteilung in „grüne“<br />

und „nicht grüne“ Industriezweige<br />

ist hingegen nicht zielführend. Ein<br />

Nischendenken, bei dem allein die<br />

Umweltindustrie im Zentrum der Aufmerksamkeit<br />

steht, konterkariert die<br />

umfangreichen Bemühungen, Nachhaltigkeit<br />

in der Wirtschaft insgesamt<br />

zu stärken. Die EU-Kommission sollte<br />

daher stärker berücksichtigen, dass es<br />

in erster Linie berechenbarer, investitionsfreundlicher<br />

Rahmenbedingungen<br />

und einer verlässlichen Energiepolitik<br />

bedarf, um Innovationen im Umweltschutz<br />

und einen effizienten Ressourceneinsatz<br />

entlang der gesamten<br />

Wertschöpfungskette zu befördern.<br />

Entscheidend ist, die Innovations- und<br />

Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen<br />

insgesamt zu stärken und damit<br />

die Voraussetzungen für nachhaltiges<br />

Beschäftigungswachstum in allen<br />

Branchen zu schaffen. Es wäre daher<br />

völlig falsch, in „green“ und „nicht<br />

green“ Jobs, also in gut und schlecht,<br />

zu unterteilen. Die BDA wird sich dafür<br />

einsetzen, dass die Kommission<br />

diesen umfassenden Nachhaltigkeitsansatz<br />

bei der weiteren Maßnahmenplanung<br />

stärker berücksichtigt.<br />

CSR-Berichterstattungsrichtlinie:<br />

Einheitliche<br />

Berichterstattungspflicht<br />

verkennt Wesenskern<br />

von CSR<br />

Rat und Parlament haben im April <strong>2014</strong><br />

den Richtlinienvorschlag über die Offenlegung<br />

nicht finanzieller Informationen<br />

und zu Diversity angenommen. Nach<br />

der Richtlinie müssen Unternehmen<br />

Angaben in den Bereichen Umwelt-,<br />

Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie<br />

zu Menschenrechten und Korruption<br />

machen. Unter den Anwendungsbereich<br />

fallen sog. Unternehmen von öffentlichem<br />

Interesse mit über 500 Arbeitnehmern.<br />

Dies sind im Wesentlichen<br />

börsennotierte Unternehmen, Banken<br />

und Versicherungen. Des Weiteren wird<br />

für bestimmte börsennotierte Unternehmen<br />

eine Beschreibung der Diversitätspolitik<br />

der Gesellschaft für Vorstand<br />

und Aufsichtsrat in Bezug auf Aspekte<br />

wie Alter, Geschlecht und Bildungs- und<br />

Berufshintergrund verpflichtend.<br />

Die BDA kritisiert die Richtlinie aufgrund<br />

ihres völlig verfehlten Grundansatzes.<br />

Zwar ist es im Sinne der Schadensbegrenzung<br />

ein Erfolg, dass der<br />

Anwendungsbereich eingeschränkt<br />

wurde und nun weniger Unternehmen<br />

in Deutschland von dieser Richtlinie<br />

betroffen sind. Dennoch bleibt es dabei,<br />

dass der Regulierungsansatz einer<br />

einheitlichen Berichterstattungspflicht<br />

den Wesenskern von CSR verkennt,<br />

nämlich die Freiwilligkeit des gesellschaftlichen<br />

Engagements von Unternehmen.<br />

Die BDA wird sich im Rahmen<br />

der zweijährigen Umsetzungsphase<br />

dafür einsetzen, dass die Richtlinie<br />

lediglich eins zu eins in das deutsche<br />

Recht umgesetzt wird und kein „goldplating“,<br />

also eine Verschärfung durch<br />

rein nationale zusätzliche Vorgaben,<br />

stattfindet.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!