GESCHÄFTSBERICHT 2014
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BDA | <strong>GESCHÄFTSBERICHT</strong> <strong>2014</strong><br />
Green Employment: umfassender<br />
Nachhaltigkeitsansatz<br />
statt Nischendenken<br />
Mit der im Juli <strong>2014</strong> vorgelegten „Initiative<br />
für grüne Beschäftigung“ will<br />
die EU-Kommission die mit der Umstellung<br />
auf eine grüne Wirtschaft<br />
verbundenen Beschäftigungschancen<br />
besser ausschöpfen. Die Kommission<br />
setzt dabei vor allem auf eine bessere<br />
Ausrichtung und engere Koordinierung<br />
bestehender Instrumente der Arbeitsmarkt-<br />
und Bildungspolitik. Zu Recht<br />
legt sie den Fokus auf die Überwindung<br />
von Qualifikationsdefiziten und weist<br />
darauf hin, dass Ausbildungsinhalte<br />
und Qualifikationen mit den Arbeitsmarkterfordernissen<br />
übereinstimmen<br />
müssen.<br />
Die BDA hat gegenüber der EU-<br />
Kommission deutlich gemacht, dass<br />
die enge Verzahnung zwischen Wirtschaft<br />
und Bildungseinrichtungen, wie<br />
sie der dualen Ausbildung in Deutschland<br />
zugrunde liegt, hierbei eine wesentliche<br />
Rolle spielt. Darüber hinaus<br />
sind mehr qualifizierte Fachkräfte vor<br />
allem im Bereich Mathematik, Informatik,<br />
Naturwissenschaften und Technik<br />
(MINT) die zentrale Voraussetzung,<br />
um das Know-how für beständige Produkt-<br />
und Prozessinnovationen im Sinne<br />
eines ganzheitlichen „Greening of<br />
the Economy“ zu generieren.<br />
Die der Mitteilung zugrunde liegende<br />
willkürliche Einteilung in „grüne“<br />
und „nicht grüne“ Industriezweige<br />
ist hingegen nicht zielführend. Ein<br />
Nischendenken, bei dem allein die<br />
Umweltindustrie im Zentrum der Aufmerksamkeit<br />
steht, konterkariert die<br />
umfangreichen Bemühungen, Nachhaltigkeit<br />
in der Wirtschaft insgesamt<br />
zu stärken. Die EU-Kommission sollte<br />
daher stärker berücksichtigen, dass es<br />
in erster Linie berechenbarer, investitionsfreundlicher<br />
Rahmenbedingungen<br />
und einer verlässlichen Energiepolitik<br />
bedarf, um Innovationen im Umweltschutz<br />
und einen effizienten Ressourceneinsatz<br />
entlang der gesamten<br />
Wertschöpfungskette zu befördern.<br />
Entscheidend ist, die Innovations- und<br />
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen<br />
insgesamt zu stärken und damit<br />
die Voraussetzungen für nachhaltiges<br />
Beschäftigungswachstum in allen<br />
Branchen zu schaffen. Es wäre daher<br />
völlig falsch, in „green“ und „nicht<br />
green“ Jobs, also in gut und schlecht,<br />
zu unterteilen. Die BDA wird sich dafür<br />
einsetzen, dass die Kommission<br />
diesen umfassenden Nachhaltigkeitsansatz<br />
bei der weiteren Maßnahmenplanung<br />
stärker berücksichtigt.<br />
CSR-Berichterstattungsrichtlinie:<br />
Einheitliche<br />
Berichterstattungspflicht<br />
verkennt Wesenskern<br />
von CSR<br />
Rat und Parlament haben im April <strong>2014</strong><br />
den Richtlinienvorschlag über die Offenlegung<br />
nicht finanzieller Informationen<br />
und zu Diversity angenommen. Nach<br />
der Richtlinie müssen Unternehmen<br />
Angaben in den Bereichen Umwelt-,<br />
Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie<br />
zu Menschenrechten und Korruption<br />
machen. Unter den Anwendungsbereich<br />
fallen sog. Unternehmen von öffentlichem<br />
Interesse mit über 500 Arbeitnehmern.<br />
Dies sind im Wesentlichen<br />
börsennotierte Unternehmen, Banken<br />
und Versicherungen. Des Weiteren wird<br />
für bestimmte börsennotierte Unternehmen<br />
eine Beschreibung der Diversitätspolitik<br />
der Gesellschaft für Vorstand<br />
und Aufsichtsrat in Bezug auf Aspekte<br />
wie Alter, Geschlecht und Bildungs- und<br />
Berufshintergrund verpflichtend.<br />
Die BDA kritisiert die Richtlinie aufgrund<br />
ihres völlig verfehlten Grundansatzes.<br />
Zwar ist es im Sinne der Schadensbegrenzung<br />
ein Erfolg, dass der<br />
Anwendungsbereich eingeschränkt<br />
wurde und nun weniger Unternehmen<br />
in Deutschland von dieser Richtlinie<br />
betroffen sind. Dennoch bleibt es dabei,<br />
dass der Regulierungsansatz einer<br />
einheitlichen Berichterstattungspflicht<br />
den Wesenskern von CSR verkennt,<br />
nämlich die Freiwilligkeit des gesellschaftlichen<br />
Engagements von Unternehmen.<br />
Die BDA wird sich im Rahmen<br />
der zweijährigen Umsetzungsphase<br />
dafür einsetzen, dass die Richtlinie<br />
lediglich eins zu eins in das deutsche<br />
Recht umgesetzt wird und kein „goldplating“,<br />
also eine Verschärfung durch<br />
rein nationale zusätzliche Vorgaben,<br />
stattfindet.