Anmeldung eines Abwasserhausanschlusses - Wasserverband Peine
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An den<br />
<strong>Wasserverband</strong> <strong>Peine</strong><br />
31226 <strong>Peine</strong>, Horst 6, Telefon 0 51 71 / 956-0<br />
Auftrags-Nr.:<br />
<strong>Anmeldung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Abwasserhausanschlusses</strong><br />
Für die nachstehend beschriebene Grundstücksentwässerungsanlage wird der Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage angemeldet.<br />
1.Bauherr / Antragsteller<br />
Name Vorname <br />
PLZ, Ort<br />
Straße, Hausnummer<br />
2.Grundstück / Bauort<br />
Gemeinde<br />
Ortsteil, ggf. Bezeichnung des Baugebietes<br />
Flur-Nr. Flurstücks-Nr. Straße, Hausnummer<br />
Grundstücksfläche: ........................ m² Anzahl der Vollgeschosse: ........................<br />
Einfamilienhaus<br />
Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung<br />
Geschäftshaus mit ........ Wohnungen Mehrfamilienhaus mit ........ Wohnungen<br />
Welche Leistung hat die vorhandene/geplante Heizung?<br />
25 kW (bitte Anlage 2 ausfüllen)<br />
In der Gemeinde Edemissen und der Gemeinde Staufenberg wird ein Regenwasserentgelt erhoben. Für<br />
Bauvorhaben in diesen Gemeinden füllen Sie bitte Anlage 1 vollständig aus.<br />
Zutreffendes bitte ankreuzen<br />
3.Art des Abwassers, das der öffentlichen Kanalisation zugeführt wird<br />
Schmutzwasser Regenwasser Mischwasser<br />
gewerbliches Abwasser (bitte Anlage 3 ausfüllen)<br />
Zutreffendes bitte ankreuzen<br />
4.Bitte nachfolgende Anlagen der <strong>Anmeldung</strong> beifügen (2-fach)<br />
Lagepläne Maßstab 1:500 Schnitte nach DIN 1986<br />
Grundrisse Maßstab 1:100<br />
Anlagen bitte mit <strong>Anmeldung</strong> einreichen<br />
5.Unterschrift<br />
Erläuterungsbericht mit einer Beschreibung des Vorhabens<br />
Mit diesem Antrag werden die "Allgemeine Entsorgungsbedingungen (AEB) des <strong>Wasserverband</strong>es <strong>Peine</strong>" mit den ergänzenden<br />
Bestimmungen (Anlagen a - f) anerkannt. Ich/Wir* verpflichte(n) mich/uns*, die durch den Anschluss der Grundstücksentwässerungsanlage<br />
entstehenden Kosten zu tragen. Die Installation der Entwässerungsleitungen erfolgt nach den Technischen Regeln und unter Beachtung der<br />
sonstigen technischen Bestimmungen des <strong>Wasserverband</strong>es.<br />
Grundstückseigentümer/Kostenträger<br />
Ort, Datum<br />
• Nichtzutreffendes bitte streichen<br />
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Die anzuschließenden Abwassereinrichtungen auf dem oben genannten<br />
Grundstück sind in den anliegenden Lageplänen, Zeichnungen und Schnitten nach<br />
DIN 1986 darzustellen.<br />
Mir / uns ist bekannt, dass in das Abwassernetz nicht eingeleitet werden dürfen:<br />
a) Stoffe, die die Leitungen verstopfen können, z. B. Schutt, Asche, Sand,<br />
Schlacke, Müll, Lumpen, Dung, Schlacht-, Küchenabfälle usw.;<br />
b) feuergefährliche, sprengfähige, giftige oder andere Stoffe, die die<br />
Abwasseranlagen oder die in ihnen arbeitenden Personen gefährden können<br />
(z. B. Benzin, Benzol, Karbid, Heizöl, Formalien, usw.);<br />
c) Abwässer, die schädliche Ausdünstungen verbreiten, die die Baustoffe der<br />
Abwasseranlagen angreifen (säurehaltige Abwässer), die den Betrieb der<br />
Abwasserbeseitigung stören oder die Reinigung und Verwertung der Abwässer<br />
erschweren können, Abwässer aus Ställen, Dunggruben und Blattsilos;<br />
Pflanzen und bodenschädliche Abwässer.<br />
Mir / uns ist weiterhin bekannt, dass<br />
a) der unmittelbare Anschluss von besonderen Einrichtungen, wie<br />
Dampfleitungen, Dampfkessel usw. nicht statthaft ist (Anlage 2);<br />
b) nur mit Genehmigung des <strong>Wasserverband</strong>es <strong>Peine</strong> folgende Abwässer in die<br />
öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet werden dürfen:<br />
1) Regenwasser in die Schmutzwasserkanalisation<br />
2) Wasser aus privaten Springbrunnen<br />
3) Grundwasser<br />
4) Abwässer, die wärmer als 35 °C .<br />
5) Abwasser aus Gewerbetrieben (Anlage 3)<br />
c) vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Bestimmungen der<br />
Allgemeinen Entsorgungsbedingen (AEB) des <strong>Wasserverband</strong>es <strong>Peine</strong> über<br />
die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche<br />
Abwasseranlage in der jeweils geltenden Fassung, Ordnungswidrigkeiten<br />
darstellen und mit einer Geldbuße geahndet werden können.<br />
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