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Anmeldung eines Abwasserhausanschlusses - Wasserverband Peine

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An den<br />

<strong>Wasserverband</strong> <strong>Peine</strong><br />

31226 <strong>Peine</strong>, Horst 6, Telefon 0 51 71 / 956-0<br />

Auftrags-Nr.:<br />

<strong>Anmeldung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Abwasserhausanschlusses</strong><br />

Für die nachstehend beschriebene Grundstücksentwässerungsanlage wird der Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage angemeldet.<br />

1.Bauherr / Antragsteller<br />

Name Vorname <br />

PLZ, Ort<br />

Straße, Hausnummer<br />

2.Grundstück / Bauort<br />

Gemeinde<br />

Ortsteil, ggf. Bezeichnung des Baugebietes<br />

Flur-Nr. Flurstücks-Nr. Straße, Hausnummer<br />

Grundstücksfläche: ........................ m² Anzahl der Vollgeschosse: ........................<br />

Einfamilienhaus<br />

Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung<br />

Geschäftshaus mit ........ Wohnungen Mehrfamilienhaus mit ........ Wohnungen<br />

Welche Leistung hat die vorhandene/geplante Heizung?<br />

25 kW (bitte Anlage 2 ausfüllen)<br />

In der Gemeinde Edemissen und der Gemeinde Staufenberg wird ein Regenwasserentgelt erhoben. Für<br />

Bauvorhaben in diesen Gemeinden füllen Sie bitte Anlage 1 vollständig aus.<br />

Zutreffendes bitte ankreuzen<br />

3.Art des Abwassers, das der öffentlichen Kanalisation zugeführt wird<br />

Schmutzwasser Regenwasser Mischwasser<br />

gewerbliches Abwasser (bitte Anlage 3 ausfüllen)<br />

Zutreffendes bitte ankreuzen<br />

4.Bitte nachfolgende Anlagen der <strong>Anmeldung</strong> beifügen (2-fach)<br />

Lagepläne Maßstab 1:500 Schnitte nach DIN 1986<br />

Grundrisse Maßstab 1:100<br />

Anlagen bitte mit <strong>Anmeldung</strong> einreichen<br />

5.Unterschrift<br />

Erläuterungsbericht mit einer Beschreibung des Vorhabens<br />

Mit diesem Antrag werden die "Allgemeine Entsorgungsbedingungen (AEB) des <strong>Wasserverband</strong>es <strong>Peine</strong>" mit den ergänzenden<br />

Bestimmungen (Anlagen a - f) anerkannt. Ich/Wir* verpflichte(n) mich/uns*, die durch den Anschluss der Grundstücksentwässerungsanlage<br />

entstehenden Kosten zu tragen. Die Installation der Entwässerungsleitungen erfolgt nach den Technischen Regeln und unter Beachtung der<br />

sonstigen technischen Bestimmungen des <strong>Wasserverband</strong>es.<br />

Grundstückseigentümer/Kostenträger<br />

Ort, Datum<br />

• Nichtzutreffendes bitte streichen<br />

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Die anzuschließenden Abwassereinrichtungen auf dem oben genannten<br />

Grundstück sind in den anliegenden Lageplänen, Zeichnungen und Schnitten nach<br />

DIN 1986 darzustellen.<br />

Mir / uns ist bekannt, dass in das Abwassernetz nicht eingeleitet werden dürfen:<br />

a) Stoffe, die die Leitungen verstopfen können, z. B. Schutt, Asche, Sand,<br />

Schlacke, Müll, Lumpen, Dung, Schlacht-, Küchenabfälle usw.;<br />

b) feuergefährliche, sprengfähige, giftige oder andere Stoffe, die die<br />

Abwasseranlagen oder die in ihnen arbeitenden Personen gefährden können<br />

(z. B. Benzin, Benzol, Karbid, Heizöl, Formalien, usw.);<br />

c) Abwässer, die schädliche Ausdünstungen verbreiten, die die Baustoffe der<br />

Abwasseranlagen angreifen (säurehaltige Abwässer), die den Betrieb der<br />

Abwasserbeseitigung stören oder die Reinigung und Verwertung der Abwässer<br />

erschweren können, Abwässer aus Ställen, Dunggruben und Blattsilos;<br />

Pflanzen und bodenschädliche Abwässer.<br />

Mir / uns ist weiterhin bekannt, dass<br />

a) der unmittelbare Anschluss von besonderen Einrichtungen, wie<br />

Dampfleitungen, Dampfkessel usw. nicht statthaft ist (Anlage 2);<br />

b) nur mit Genehmigung des <strong>Wasserverband</strong>es <strong>Peine</strong> folgende Abwässer in die<br />

öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet werden dürfen:<br />

1) Regenwasser in die Schmutzwasserkanalisation<br />

2) Wasser aus privaten Springbrunnen<br />

3) Grundwasser<br />

4) Abwässer, die wärmer als 35 °C .<br />

5) Abwasser aus Gewerbetrieben (Anlage 3)<br />

c) vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Bestimmungen der<br />

Allgemeinen Entsorgungsbedingen (AEB) des <strong>Wasserverband</strong>es <strong>Peine</strong> über<br />

die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche<br />

Abwasseranlage in der jeweils geltenden Fassung, Ordnungswidrigkeiten<br />

darstellen und mit einer Geldbuße geahndet werden können.<br />

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