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Information zur Dichtheitsprüfung - Wasserverband Peine

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Welche Verfahren gibt es?Die Dichtheit Ihrer bestehenden Grundstücksentwässerungsanlagemit häuslichem Abwasser kanndurch eine optische Inspektion mit einer Kanalkameraoder durch eine Druckprüfung mit Wasseroder Luft nachgewiesen werden. Aufgrund derschwierigeren Durchführbarkeit ist die Luftdruckprüfungbei bestehenden privaten Grundstücksentwässerungsanlageneher die Ausnahme.Optische InspektionVor der Kamerabefahrung ist eine Reinigung derGrundleitungen und des Anschlusskanals bis <strong>zur</strong>Grundstücksgrenze erforderlich. Die Reinigungerfolgt in der Regel durch den Einsatz von Hochdruck-Spüldüsen.Wenn bei der Inspektion keineSchäden und Wasser eindringen festgestellt werden,gilt die Anlage als optisch funktionstüchtig.WasserdruckprüfungBei der Wasserdruckprüfung wird die zu prüfendeEntwässerungsanlage vom Kanalnetz mit eineraufblasbaren Absperrblase abgetrennt und mitWasser gefüllt. Die Entwässerungsanlage gilt alsdicht, wenn der Wasserverlust den zulässigenPrüfwert nicht überschreitet.Wer darf prüfen?Die <strong>Dichtheitsprüfung</strong> darf nur durch einen Sachkundigendurchgeführt werden. Sachkundige sindBetriebe, Sachverständige oder sonstige Institutionen,die nachweislich über die erforderlichen Fachkenntnissesowie über die gerätetechnische Ausstattung<strong>zur</strong> Prüfung von Grundstücksentwässerungsanlagenverfügen.Sprechen Sie uns bei Fragen <strong>zur</strong> Eignung einesSachkundigen gerne an!Die Leitung ist undicht, was nun?Undichte Grundstücksentwässerungsanlagen müssensaniert werden. Die Verfahren sind abhängig von denfestgestellten Schäden und der Zugänglichkeit der Abwasserleitungen.Es werden folgende Arten der Sanierungunterschieden:• Reparatur von Einzelschäden• Renovierung einer kompletten Leitung von innen• Erneuerung einer kompletten Leitung odervon TeilstückenNoch ein paar Worte zum Schluss…Ein Teil des Wertes Ihrer Immobilie liegt unterder Erde. Erhalten Sie ihn!- Berücksichtigen Sie diese Thematik bei anstehendenBaumaßnahmen, z. B. dem Pflastern Ihres Hofes.- Für Inspektions- und Sanierungsfirmen gibt es eingroßes Auftragspotential. Das haben auch unseriöseFirmen erkannt. Achten Sie auf Fachkompetenz!- Wir empfehlen Ihnen das Einholen von mindestensdrei Angeboten.- Schließen Sie sich bei der Durchführung von <strong>Dichtheitsprüfung</strong>enund ggf. notwendigen Sanierungenmit Freunden und Nachbarn zusammen, um die Kostenzu minimieren.Sie haben Fragen?Unsere Experten helfen gern!In <strong>Peine</strong>: Herr HarnagelTel. 05171 / 956 - 102; Fax -152harnagel@wasserverband.deIm Regionalbüro Herr SchumacherDransfeld Tel. 05502 / 9105 - 13; Fax -20schumacher@wasserverband.de<strong>Information</strong> <strong>zur</strong>Prüfung & InstandhaltungvonGrundstücksentwässerungsanlagennach DIN 1986-30Werte erhalten,Funktion sichern &die Umwelt schonen


Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen<strong>Information</strong>en rund um die InstandhaltungIhrer Grundstücksentwässerungsanlagegeben:Für eine lebens- und liebenswerte Gemeinde isteine funktionierende Abwasserentsorgung einewichtige Voraussetzung, die wir jedoch in unseremtäglichen Leben kaum <strong>zur</strong> Kenntnis nehmen.Wir drücken auf die Spültaste der Toilette oder ziehenden Stöpsel der Badewanne. Wohin das Abwasserfließt, entzieht sich unseren Blicken – und inder Regel machen wir uns darüber keine Gedanken.Wie wichtig eine funktionierende Abwasserbeseitigungist, wird uns erst klar, wenn diese einmalnicht mehr ihre Dienste tut, wenn aufgrund einerVerstopfung kein Abwasser mehr abfließt oder nochschlimmer der Keller überflutet wird. Gründe fürsolch unangenehme Ereignisse können defekteGrundstücksentwässerungsanlagen sein.Schadhafte Abwasserrohre können zu einer Verschmutzungvon Boden und Grundwasser führen.Durch Schäden an Entwässerungsanlagen kannzudem Grundwasser als Fremdwasser in den Kanaleinströmen und auf dieseWeise die Leistungsfähigkeitder Kanäle undder Kläranlage stark beeinträchtigenund zuerheblichen finanziellenFolgen (Gebührenerhöhnung)führen.Um Schäden rechtzeitig erkennen und behebenzu können, müssen Abwasseranlagen – genauwie Ihr Auto oder Ihre Heizungsanlage – regelmäßiguntersucht werden.Als Eigentümer des Grundstückes und somitder Abwasseranlagen sind Sie für deren Instandhaltungauf Ihrem Grundstück zuständig!Wie sieht eine Grundstückentwässerungsanlageaus?Die Grundstücksentwässerungsanlage umfasst alleabwassertechnischen Anlagen auf Ihrem Grundstückund dient dem Sammeln, dem Fortleiten bzw. demBehandeln von Schmutz- und Regenwasser. WerdenRegen- (RW) und Schmutzwasser (SW) zusammenabgeleitet, so handelt es sich um ein Mischsystem.Beim Trennsystem werden Regen- und Schmutzwassergetrennt abgeleitet.RückstausicherungGrundleitungenprivatEntlüftungGrundstücksgrenzeRWschachtSWschachtGehwegFahrbahnAnschlusskanalöffentlichDie Grundstücksentwässerungsanlage endet amKontrollschacht bzw. dem Übergabepunkt zumöffentlichen Kanalnetz.Wann ist die Überprüfung der privatenEntwässerungsanlage durchzuführen?Abwasseranlagen sind entsprechend dem Wasserhaushaltsgesetz,Landeswasserhaushaltsgesetzund AEB nach den allgemein anerkanntenRegeln der Technik, die durch die einschlägigenNormen und Regelwerke und Arbeitsblätter konkretisiertwerden, herzustellen und zu betreiben.Von den Anlagen darf keine Gefährdung fürGrundwasser und Boden ausgehen.Die DIN 1986-30 schreibt konkrete Maßnahmenfür die Prüfung und Instandhaltung von Grundstücksentwässerungsanlagenvor.Das bisherige Zieldatum 2015 ist mit der Novelleder DIN 1986-30 vom Februar 2012 entfallen,gleichzeitig wurden die Intervalle für wiederkehrendePrüfungen angepasst.Bei Neubau der Grundstücksentwässerungsanlageoder wesentlichen baulichen Veränderungen,wie z. B. Sanierung einer Rohrleitung, ist im Zugeder Baumaßnahme die Dichtheit nachzuweisen.Das Ergebnis der Prüfung ist zu dokumentierenund dem <strong>Wasserverband</strong> <strong>Peine</strong> vorzulegen.Die <strong>Dichtheitsprüfung</strong> ist in Abständen 20 Jahren,für Neuanlagen von 30 Jahren, zu wiederholen.Für Grundstücke, die in einem Wassergewinnungsgebietliegen, und für Grundstücke mit gewerblichemAbwasser gelten kürzere Fristen.Von der Nachweispflicht ausgenommen sind:• Regenwasserleitungen in Gebieten mitTrennsystem• Leitungen in SchutzrohrenEmpfehlung: Die Regenwasserleitung sollte mitgeprüft werden.

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