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Tagungsband EFB-FBB-Symposium 2003 - Fachvereinigung ...

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<strong>EFB</strong>-<strong>FBB</strong>-Gründachsymposium <strong>2003</strong> in Ditzingen am 25. März <strong>2003</strong><br />

Und mit diesen Worten die Aufspaltung der Abwassergebühr in eine Schmutzwassergebühr und in<br />

eine Niederschlagswassergebühr mit dem oben dargestellten Flächenmaßstab für zulässig erklärt,<br />

haben sich zwischenzeitlich auch die Verwaltungsgerichte anderer Bundesländer dieser<br />

Auffassung angeschlossen, z.B.:<br />

OVG NW vom 21.03.1997 – 9 A 1921/95 - in KKF 1998, S. 230 = GemHH 1999, S. 187<br />

VG Aachen vom 16.10.1998 – 7 K 1853 – in ZKF 2000, S. 36<br />

OVG Lüneburg vom 15.02.1999 – 9 L 1269/97 - in ZKF 2001, S. 135<br />

OVG Bautzen vom 27.03.2001 – 5 D 291/99 – in NVwZ-RR 2002, S. 371<br />

OVG Saarland vom 03.06.2002 – 1 R 20/01 – veröff. in JURIS<br />

und in Bayern und Hessen geht die neuere Verwaltungsrechtsprechung wesentlich weiter und<br />

verlangt diese Aufspaltung dann, wenn in einem Gemeindegebiet unterschiedliche Größen<br />

versiegelter Flächen vorliegen, so z.B.<br />

Bayerischer VGH vom 16.12.1998 – 23 N 94.3201 und 23 N 97.20002 in VwRR BY 1999, S. 214 =<br />

BayVBl. 1999, S. 46<br />

VG Darmstadt vom 29.03.2001 - 4 E 12/97 (3) - in HSGZ 2001, S. 263<br />

VG Frankfurt vom 08.02.2001 - 15 E 3227/98 (2) - in HSGZ 2001, S. 265<br />

Es zeigt sich also, dass die Kommunen mehr und mehr verpflichtet werden, die Abwassergebühren<br />

nach einem gespalteten Gebührenmaßstab zu berechnen. Da Gründächer eine nicht unerhebliche<br />

Menge von Regenwasser zurückhalten, können diese Dachflächen nicht mit der vollen<br />

Niederschlagswassergebühr veranlagt werden. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht<br />

hat bereits in seiner Entscheidung vom 09.10.1995 (– 4 A 8/95 – in ZKF 1996, S. 207) diese<br />

Folgerung gezogen und seiner Entscheidung folgende Leitsätze vorangestellt:<br />

„1. Die Bemessung der Gebühren für die Beseitigung des Niederschlagswassers nach der<br />

bebauten und/oder befestigten Fläche ist ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab mit der größten<br />

Wirklichkeitsnähe.<br />

2. Eine satzungsrechtliche Privilegierung von begrünten Dächern bei der Ableitung des<br />

Niederschlagswassers in Höhe von 50 vH ist sachgemäß und beinhaltet keinen Verstoß<br />

gegen Art. 3 Abs. 1 GG.“<br />

Entschließt sich ein Bauherr, dem Gründach noch eine Regenwasserzisterne und/oder eine<br />

Regenwasserversickerung nachzuschalten und leitet er dann gar kein Regenwasser mehr der<br />

öffentlichen Abwasseranlage zu, spart er Jahr für Jahr die volle Regenwassergebühr.<br />

BayVBl = Bayerische Verwaltungsblätter, Zeitschrift für öffentliches Recht und öffentliche<br />

Verwaltung<br />

GemHH = Der Gemeindehaushalt, Fachzeitschrift für das gemeindliche Haushalts-, Kassen-,<br />

Rechnungs- und HSGZ = Hessische Städte- und Gemeindezeitung<br />

NVwZ-RR = Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht. Rechtsprechungsreport<br />

VwRR BY = VerwaltungsRechtsReport BY, Aktuelle Rechtspr. für die Verwaltungspraxis Ausgabe<br />

für Bayern<br />

ZKF = Zeitschrift für Kommunalfinanzen und Prüfungswesen<br />

Christof Mainz:<br />

In Nordrhein-Westfalen haben rd. die Hälfte aller Kommunen eine getrennte Gebührensatzung.<br />

Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht, da dieser Gebührenbereich der kommunalen<br />

Selbstverwaltung obliegt.<br />

In der Broschüre /1/ wurde die Herstellung und Unterhaltung eines Kiesdaches sowie der<br />

dreischichtige und die einschichtige extensive Dachbegrünung nach zwei marktüblichen<br />

Finanzierungsmodellen für den Zeitraum von 40 Jahren berechnet. Wenn im Rahmen einer<br />

Ortssatzung verringerte Gebührensätze für die Wasserrückhaltung durch Dachbegrünungen<br />

anerkannt werden, sind extensiv begrünte Dächer immer kostengünstiger als Kiesdächer. Falls ein<br />

verminderter Gebührensatz nicht berechnet werden kann, ist das dreischichtige extensiv begrünte<br />

Flachdach etwas teurer als das Kiesdach. Die einschichtige Extensivbegrünung liegt mit dem<br />

Kiesdach fast auf gleichem Kostenniveau.<br />

<strong>Fachvereinigung</strong> Bauwerksbegrünung e.V. <strong>FBB</strong>, Hemminger Straße 46, D-71254 Ditzingen<br />

Tel. +49 (0) 7152-353003, Fax +49 (0) 7152-353004, e-mail: infoline@fbb.de, www.fbb.de<br />

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