Tagungsband EFB-FBB-Symposium 2003 - Fachvereinigung ...
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<strong>EFB</strong>-<strong>FBB</strong>-Gründachsymposium <strong>2003</strong> in Ditzingen am 25. März <strong>2003</strong><br />
In Zukunft bedürfen die Faktorengruppen der derzeit noch nicht monetär quantifizierbaren<br />
Mehrwerte von Dachbegrünungen einer weiteren eingehenden Fachdiskussion und<br />
wissenschaftlichen Forschung. Eine Möglichkeit der quantitativen Wertabschätzung sollte der<br />
Faktor Wasser sein, damit gerechte Erhebungen der Abwassergebühren aufgezeigt werden<br />
können.<br />
Literatur:<br />
Extensive Dachbegrünung – Praxisempfehlungen und Kostenbetrachtungen<br />
Fachbuch F 3, Landesinstitut für Bauwesen des Landes NRW<br />
Willi Hennebrüder:<br />
Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz<br />
Deutschland (BUND). Diese könne einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung der<br />
fortschreitenden Flächenversiegelung und zum vorsorgenden Hochwasserschutz leisten. Der<br />
BUND beklagt, dass Politik und Kommunen nach den Hochwasserereignissen des Vorjahres<br />
wieder zur Tagesordnung übergegangen wären. Der vorsorgende Hochwasserschutz sei<br />
weitgehend von der Agenda der Verantwortlichen verschwunden.<br />
Ein wichtiger Beitrag dazu ist nach Auffassung des BUND die Einführung einer gesplitteten<br />
Abwassergebühr, die es erst in rund 50 % der Kommunen in Nordrhein-Westfalen gibt. Statt der<br />
Kostenverteilung der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung nach dem alleinigen Maßstab<br />
"Trinkwasserverbrauch" werden bei der gesplitteten Abwassergebühr die Kosten der<br />
Schmutzwasserbeseitigung weiterhin nach dem Trinkwasserverbrauch berechnet, die Kosten der<br />
Niederschlagswasserbeseitigung aber nach der "versiegelten Fläche" mit Kanalanschluss.<br />
Gebührennachlässe soll es dabei für die Dachbegrünung oder z.B. für den Einsatz von<br />
Rasengittersteinen statt Verbundpflaster geben.<br />
Das Gebührensplitting fördert eine naturschonende Wassernutzung, weil finanzielle Anreize<br />
geboten werden, Flächen zu entsiegeln oder Regenwasser mit Zisternen aufzufangen, für<br />
Toilettenspülung und Waschmaschine zu nutzen oder vor Ort zu versickern. Die positiven Folgen:<br />
Dem Grundwasser wird auf dem natürlich Kreislaufweg wieder mehr Regenwasser zugeleitet. In<br />
letzter Wirkung kommen solche Maßnahmen auch wieder den selten gewordenen<br />
Feuchtlebensräumen zugute. Als Beitrag zur Hochwasservorsorge helfen Versickerung und<br />
Entsiegelung auch Kosten beim Bau von Kanälen und Regenrückhaltebecken zu sparen.<br />
Doch nicht nur ökologische Aspekte sprechen für die Trennung von Abwassergebühren: Wenn<br />
Bürger das auf ihrem Grundstück anfallende Regenwasser versickern, aber trotzdem die volle<br />
Gebühr zu deren Beseitigung zahlen müssen, werden sie finanziell benachteiligt. Diese<br />
Benachteiligung gilt aber insbesondere für kinderreiche Familien in Mehrfamilienhäusern und<br />
anteilig geringer versiegelter Fläche. Erheblich begünstigt werden hingegen Privat- und<br />
Firmenbauten mit großen versiegelten Flächen und geringem Trinkwasserverbrauch. Eine<br />
Auswertung des BUND-Landesarbeitskreises Wasser zu den Daten des Bundes der Steuerzahler<br />
hat gezeigt, dass in 20 Kommunen, die in den letzten drei Jahren auf die gesplittete<br />
Abwassergebühr umgestellt haben, sogar der Durchschnittshaushalt (200 cbm<br />
Trinkwasserverbrauch und 130 qm versiegelte Fläche) 9,2 % der Abwassergebühren einsparen<br />
konnte.<br />
Die Auffassungen des BUND zur Notwendigkeit des Gebührensplittings wurden auch durch<br />
Gerichtsurteile in Hessen, NRW, Saarland und Schleswig-Holstein bestätigt. Eine Möglichkeit<br />
bietet der Widerspruch gegen Bescheide, die die Gebühren allein auf Basis des<br />
Trinkwasserverbrauchs berechnen.<br />
Auf Basis der Erhebungen des Bundes der Steuerzahler in NRW zu den Abwassergebühren für<br />
2000 und 2001 wurde eine gesonderte Auswertung durchgeführt. Ermittelt wurden die<br />
Veränderungen der Abwassergebühren für den Durchschnittshaushalt mit 200 cbm<br />
Trinkwasserverbrauch und 130 qm versiegelter Fläche vor und nach der Umstellung des<br />
Gebührenmaßstabes. Zusätzlich wurde die Gebührenveränderung beim Durchschnittshaushalt<br />
ohne versiegelte Fläche errechnet. Ergebnisbeurteilung:<br />
Die Auswertung zu den Erhebungen des Bundes der Steuerzahler bei den Abwassergebühren<br />
machen eine Entwicklung in Richtung gesplittete Abwassergebühr deutlich. In 2001 beträgt der<br />
<strong>Fachvereinigung</strong> Bauwerksbegrünung e.V. <strong>FBB</strong>, Hemminger Straße 46, D-71254 Ditzingen<br />
Tel. +49 (0) 7152-353003, Fax +49 (0) 7152-353004, e-mail: infoline@fbb.de, www.fbb.de<br />
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