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Leitfaden Datenschutz in den Schulen des Kantons Bern

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40<br />

Aufbewahrung, Rückgabe<br />

und Vernichtung von Daten<br />

und Personendaten<br />

Akten über e<strong>in</strong>e aktuelle logopädische Beratung<br />

wer<strong>den</strong> der Kategorie A zugeordnet, solange die<br />

Betreuung der betroffenen Schüler<strong>in</strong> oder <strong>des</strong> betroffenen<br />

Schülers andauert.<br />

Kategorie B<br />

Akten, welche die Kriterien der Kategorie A nicht<br />

mehr erfüllen, fallen <strong>in</strong> die Kategorie B, wenn sie für<br />

Beweis- oder Sicherungszwecke nötig s<strong>in</strong>d oder<br />

wenn sie für e<strong>in</strong>e allfällige Weiterführung bzw. Wiederaufnahme<br />

<strong>des</strong> Falles von Bedeutung s<strong>in</strong>d. Ist dies<br />

nicht der Fall, s<strong>in</strong>d sie zu vernichten, es sei <strong>den</strong>n, sie<br />

fallen <strong>in</strong> die Kategorie C. Insbesondere die Aufbewahrung<br />

von Zeugnisnoten dient deren Sicherung.<br />

Es kommt nämlich immer wieder vor, dass ehemalige<br />

Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler ihre eigenen Dokumente<br />

verlieren und für das berufliche Fortkommen auf<br />

ihre Zeugnisnoten angewiesen s<strong>in</strong>d. Deshalb muss<br />

die Volksschule e<strong>in</strong> Doppel der Dokumentenmappe<br />

(Beurteilungsberichte und Volksschule<strong>in</strong>- bzw. -austritt)<br />

aufbewahren. 140 Dies kann auch elektronisch <strong>in</strong><br />

der kantonalen Internetapplikation erfolgen. Da e<strong>in</strong>e<br />

allfällige Beschwerde gegen e<strong>in</strong>en Schullaufbahnentscheid<br />

zu e<strong>in</strong>er Wiederaufnahme <strong>des</strong> Falles führen<br />

kann, sollten Beobachtungen, Elterngesprächsunterlagen,<br />

Lernkontrollen, Selbstbeurteilungen etc.<br />

m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens so lange aufbewahrt wer<strong>den</strong>, bis der<br />

darauf basierende Schullaufbahnentscheid rechtskräftig<br />

ist.<br />

Kategorie C<br />

Die <strong>in</strong> dieser Kategorie aufbewahrten Akten dienen<br />

vorab der Geschichtsforschung. Personendaten fallen<br />

nur ausnahmsweise <strong>in</strong> diese Kategorie (z.B. im<br />

Zusammenhang mit Katastrophen oder Informationen<br />

über bedeutende Persönlichkeiten). Die für die<br />

Aktenaufbewahrung verantwortlichen Schulleitungen<br />

sollten die Dokumente, welche nicht mehr <strong>in</strong> die<br />

Kategorie B fallen, der <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de für das<br />

Geme<strong>in</strong>dearchiv zuständigen Person anbieten.<br />

Im Schulwesen gelten folgende generelle Aufbewahrungsfristen<br />

(d.h., dass sie so lange <strong>in</strong> die Kategorie<br />

B fallen):<br />

Gegenstand Aufbewahrung/Frist Beg<strong>in</strong>n<br />

Beobachtungen, Elterngesprächsunterlagen,<br />

Lernkontrollen, Selbstbeurteilungen etc.<br />

Bis zur Rechtskraft <strong>des</strong> darauf basieren<strong>den</strong><br />

Schullaufbahnentscheids<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Schülerdaten (Namen, Adressen) 15 Jahre Schulaustritt<br />

Auf jeder Stufe: Kopie der Dokumentenmappe<br />

(Beurteilungsberichte, Volksschule<strong>in</strong>- und Austritt),<br />

auch elektronisch möglich <strong>in</strong> der kantonalen<br />

Internetapplikation<br />

Akten <strong>des</strong> Übertritts <strong>in</strong> die Sekundarstufe I<br />

Schulzahnpflegekarten und ärztliche<br />

Schülerkarten<br />

15 Jahre Schulaustritt<br />

Bis zum Schulaustritt<br />

10 Jahre Schulaustritt

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