Leitfaden Datenschutz in den Schulen des Kantons Bern
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8<br />
Allgeme<strong>in</strong>e Rechtsgrundlagen,<br />
Begriffe und Grundsätze <strong>des</strong><br />
<strong>Datenschutz</strong>rechts<br />
Schnelltest:<br />
a) Bei der Datenerhebung:<br />
B<strong>in</strong> ich auf e<strong>in</strong>e konkrete Information zur<br />
Erfüllung e<strong>in</strong>er me<strong>in</strong>er gesetzlichen Aufgaben<br />
angewiesen oder nicht? Wenn<br />
nicht, ist von der Datenerhebung abzusehen<br />
(k3.4.1.1 und k4.1)<br />
b) Bei der Datenweitergabe:<br />
– Auf eigene Initiative: Ist die Person, an die<br />
ich die Daten weitergeben will, als Lehrperson,<br />
als weitere betreuende Mitarbeiter<strong>in</strong><br />
oder weiterer betreuender Mitarbeiter<br />
der Volksschule, im Gesundheits- und<br />
Beratungsdienst, <strong>in</strong> der Schulleitung, <strong>in</strong><br />
der Schulkommission oder <strong>in</strong> <strong>den</strong> kantonalen<br />
Aufsichtsstellen tätig UND ist sie im<br />
konkreten Fall zur Erfüllung e<strong>in</strong>er ihrer<br />
gesetzlichen Aufgaben auf die Daten<br />
angewiesen? Wenn ja, dürfen Personendaten<br />
weitergegeben wer<strong>den</strong>, auch<br />
«besonders schützenswerte» Personendaten.<br />
(k5, k6 und k7) Beachte auch:<br />
Meldepflichten (k8.1)<br />
– Auf Anfrage: Kann die anfragende Behörde<br />
ihre Berechtigung zur Datenbearbeitung<br />
nachweisen? Wenn nicht, dürfen die<br />
Daten nicht weitergegeben wer<strong>den</strong>.<br />
(k5 und k8; zur Datenbekanntgabe an Private<br />
siehe unter k9)