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Kultur- und Mehrgenerationenhaus im Juni - Markt Regenstauf

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Übermittlungssperre fur Melderegisterdaten<br />

Nach den Art. 31 <strong>und</strong> 32 Bayer. Meldegesetz (MeldeG) darf die<br />

Meldebehörde an verschiedene Stellen Einwohnerdaten übermitteln.<br />

Durch Erklärung bei der Meldebehörde kann der Umfang der<br />

übermittelten Daten eingegrenzt bzw. verhindert werden. Hierzu<br />

<strong>im</strong> Einzelnen:<br />

1. Übermittlungssperre an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften<br />

Das Meldegesetz sieht vor, dass den Kirchen neben den Daten<br />

ihrer Mitglieder auch einige Gr<strong>und</strong>daten von Nichtmitgliedern,<br />

die mit einem Kirchenmitglied <strong>im</strong> selben Familienverband leben,<br />

übermittelt werden dürfen. Der betroffene Familienangehörige<br />

- nicht das Kirchenmitglied selbst - kann die Einrichtung einer<br />

Übermittlungssperre verlangen. Diese Übermittlungssperre gilt<br />

nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der<br />

jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft übermittelt<br />

werden.<br />

2. Auskünfte an Parteien, Wählergruppen <strong>und</strong> andere Träger<br />

von Wahlvorschlägen<br />

Im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen <strong>und</strong> Abst<strong>im</strong>mungen<br />

dürfen Parteien Wählergruppen <strong>und</strong> anderen Trägern von Wahlvorschlägen<br />

in den sechs der St<strong>im</strong>mabgabe vorangehenden<br />

Monaten Auskunft über Namen, Anschrift <strong>und</strong> Doktorgrad von<br />

Gruppen von Wahlberechtigten erteilt werden, für deren Zusammensetzung<br />

das Lebensalter der Betroffenen best<strong>im</strong>mend<br />

ist. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht<br />

mitgeteilt werden. Der Empfänger hat die Daten spätestens<br />

einen Monat nach der Wahl oder Abst<strong>im</strong>mung zu löschen.<br />

3. Auskünfte über Alters- <strong>und</strong> Ehejubiläen<br />

Parteien, Wählergruppen, Mitgliedern parlamentarischer Vertretungskörperschaften<br />

<strong>und</strong> Bewerbern für diese sowie Presse<br />

<strong>und</strong> R<strong>und</strong>funk darf eine Melderegisterauskunft über Alters- oder<br />

Ehejubiläen von Einwohnern erteilt werden. Diese Auskunft darf<br />

nur die dazu erforderlichen Daten (Familiennamen, Vornamen,<br />

Doktorgrad, Anschrift) sowie Tag <strong>und</strong> Art des Jubiläums umfassen.<br />

4. Auskünfte an Adressbuchverlage<br />

Das Meldegesetz erlaubt eine Auskunft an Adressbuchverlage<br />

über Vor- <strong>und</strong> Familiennamen, Doktorgrad <strong>und</strong> Anschrift von<br />

Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.<br />

5. Internetauskünfte<br />

Eine Melderegisterauskunft kann auch durch automatisierten<br />

Abruf über das Internet erteilt werden, wenn die gesuchte Person<br />

mit Name, Vorname <strong>und</strong> zwei weiteren Daten bezeichnet<br />

wird, somit eindeutig zu ermitteln ist <strong>und</strong> ein Antrag in amtlich<br />

vorgeschriebener Form vorliegt.<br />

Diesen Datenübermittlungen kann ohne Angabe einer Begründung<br />

widersprochen werden. Die Übermittlungssperren gelten jeweils<br />

bei der Meldebehörde, bei der sie beantragt wurden unbefristet,<br />

nicht für weitere Wohnsitze in anderen Gemeinden. Für jeden<br />

weiteren Wohnsitz ist ein gesonderter Antrag zu stellen, die Antragstellung<br />

bedarf der Schriftform. Bei einem Widerspruch gegen die<br />

Melderegisterauskunft über Ehejubiläen müssen beide Ehegatten<br />

unterschreiben.<br />

Anträge sind be<strong>im</strong> Einwohnermeldeamt erhältlich (Rathaus, Zi. 19).<br />

Über die Eintragung der Sperre wird eine Bestätigung ausgestellt.<br />

Die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist gebührenfrei.<br />

13<br />

Widerspruch gegen „ Google Street View“<br />

Wie in der Presse mehrfach berichtet, werden derzeit die Aufnahmen<br />

für das sog. „Google Street View“ gefertigt. Die datenschutzrechtliche<br />

Beurteilung dieses Vorgehens wird sehr kontrovers<br />

diskutiert.<br />

Datenschutzbeauftragte weisen daraufhin, dass derjenige, der<br />

mit der Veröffentlichung der Aufnahmen seines Gr<strong>und</strong>stücks oder<br />

Hauses nicht einverstanden ist, die Möglichkeit hat, dagegen<br />

Widerspruch einzulegen.<br />

Dieser Widerspruch kann zum einen schriftlich an folgende Adresse<br />

gesandt werden:<br />

Google Germany GmbH betr. Street View, ABC Str. 19, 20354 Hamburg<br />

oder per Mail an streetview-deutschland@google.com.<br />

Der Absender muss die Liegenschaft (Strasse, Hausnummer,<br />

Postleitzahl <strong>und</strong> Ortsname) nennen <strong>und</strong> sollte um eine Bestätigung<br />

bitten, dass der Widerspruch eingegangen ist.<br />

Weitere Informationen enthält die Google Startseite unter dem<br />

Menüpunkt Datenschutz.<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong><br />

Sommerzeit - Veranstaltungszeit<br />

Die Sommerzeit ist die Zeit der Veranstaltungen <strong>im</strong> Freien - egal<br />

ob Gartenparty zum 18. Geburtstag oder Gründungsfest des<br />

Sportvereins. Damit jedes Fest zu einem vollen Erfolg wird, sollten<br />

einige Regeln beachtet werden - sowohl <strong>im</strong> privaten Bereich<br />

als auch bei den großen <strong>und</strong> kleinen Vereinsfesten:<br />

1. „öffentliche“ Veranstaltungen <strong>und</strong> Feste<br />

Öffentlich ist eine Veranstaltung dann, wenn jedermann Zutritt<br />

hat; die Gäste sich z.B. nicht nur aus Vereinsmitgliedern rekrutieren.<br />

Öffentliche Veranstaltungen sind - in der Regel 14 Tage<br />

vorher - der <strong>Markt</strong>verwaltung anzuzeigen. Wenn <strong>im</strong> Rahmen<br />

dieser Feste Speisen <strong>und</strong> Getränke zum Kauf angeboten werden,<br />

bedarf es einer - kostenpflichtigen - Erlaubnis, die durch das<br />

Ordnungsamt des <strong>Markt</strong>es ausgestellt wird. Diese Erlaubnis ist<br />

mit Auflagen versehen, beginnend über die baulichen Anforderungen<br />

an den Veranstaltungsort <strong>und</strong> die sanitären Anlagen bis<br />

hin zu Lebensmittelrechtlichen Vorschriften <strong>und</strong> den Best<strong>im</strong>mungen<br />

des Lärmschutzes.<br />

Jeder Veranstalter sollte sich nicht nur den Bescheid, sondern<br />

auch die beigefügten Merkblätter durchlesen, um vor unliebsamen<br />

Folgen nicht beachteter Auflagen sicher zu sein.<br />

2. private Veranstaltungen<br />

Private Veranstaltungen unterliegen nicht den strengen oben<br />

geschilderten Auflagen. Hier geht es in erster Linie darum, eine<br />

Beläs tigung Dritter zu vermeiden. Trotzdem sollte es selbst<br />

verständlich sein, auch bei diesen Festen z.B. die Regeln der<br />

Lebensmittelsicherheit <strong>und</strong> die Gr<strong>und</strong>regeln des Brandschutzes<br />

(Grillen!) zu beachten.<br />

3. Allgemeines<br />

Für alle Veranstaltungen <strong>und</strong> Feste gilt, dass der Rahmen <strong>im</strong>mer<br />

dort enden muss, wo die Rechte Dritter beeinträchtigt werden.<br />

Der <strong>Markt</strong>verwaltung werden <strong>im</strong>mer häufiger Beschwerden<br />

vorgetragen, bei denen insbesondere die Belästigung durch<br />

den Lärm beklagt wird.<br />

Die zulässigen Lärm<strong>im</strong>missionen sind in Anlehnung an die<br />

Best<strong>im</strong>mungen „der Techn. Anleitung zum Schutz gegen Lärm“<br />

TA Lärm) zu sehen. In der TA Lärm ist in der Nr. 6.4 gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

geregelt, dass um 22.00 Uhr die Nachtzeit beginnt <strong>und</strong> ab<br />

diesem Zeitpunkt nur noch die geringeren Grenzwerte zulässig<br />

sind. Insbesondere Musikanlagen sind daher ab 22.00 Uhr soweit<br />

zurückzudrehen, dass eine Belästigung der Nachbarschaft<br />

vermieden wird. Die weit verbreitete Auffassung, wonach einmal<br />

<strong>im</strong> Jahr ohne Rücksicht auf diese Best<strong>im</strong>mungen gefeiert werden<br />

kann, ist rechtlich nicht korrekt. Im Interesse einer guten<br />

Nachbarschaft sollte darauf geachtet werden.<br />

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die <strong>Markt</strong>verwaltung gerne<br />

zur Verfügung.<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong>

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