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Kultur- und Mehrgenerationenhaus im Juni - Markt Regenstauf

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4. Die St<strong>im</strong>mberechtigten können nur in dem Abst<strong>im</strong>mungsraum<br />

des St<strong>im</strong>mbezirks abst<strong>im</strong>men, in dessen Wählerverzeichnis sie<br />

eingetragen sind. Die St<strong>im</strong>mberechtigten haben ihre Wahlbenachrichtigung<br />

<strong>und</strong> ihren Personalausweis oder Reisepass zur<br />

Abst<strong>im</strong>mung mitzubringen. Abgest<strong>im</strong>mt wird mit einem amtlichen<br />

St<strong>im</strong>mzettel, der den St<strong>im</strong>mberechtigten bei Betreten des Abst<strong>im</strong>mungsraums<br />

ausgehändigt wird.<br />

Jede Wählerin <strong>und</strong> jeder Wähler hat eine St<strong>im</strong>me.<br />

Auf dem St<strong>im</strong>mzettel kann die st<strong>im</strong>mberechtigte Person durch ein<br />

Kreuz oder auf andere Weise in den hierfür vorgesehenen Kreisen<br />

kenntlich machen, ob sie dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens<br />

„Für echten Nichtraucherschutz!“ zust<strong>im</strong>mt („Ja-St<strong>im</strong>me“)<br />

oder ob sie diesen ablehnt <strong>und</strong> damit für die Beibehaltung der<br />

geltenden Regelungen zum Nichtraucherschutz st<strong>im</strong>mt („Nein-<br />

St<strong>im</strong>me“). Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens ist auf dem<br />

St<strong>im</strong>mzettel abgedruckt.<br />

Den Gesetzentwurf des Volksbegehrens mit Erläuterungen<br />

(einschließlich Begründung der Antragsteller, Auffassung der<br />

Staatsregierung <strong>und</strong> des Landtags, geltende Regelungen zum<br />

Nichtraucherschutz) enthält die Bekanntmachung der Staats -<br />

regierung. Die St<strong>im</strong>mberechtigten können die Bekanntmachung<br />

<strong>im</strong> Internet unter www.bayern.de/volksentscheid abrufen, mit den<br />

Briefwahlunterlagen oder gesondert bei der Gemeinde anfordern<br />

oder dort einsehen. Sie hängt außerdem in jedem Abst<strong>im</strong>mungsraum<br />

aus.<br />

Der St<strong>im</strong>mzettel muss von der Wählerin / vom Wähler in einer<br />

Wahlzelle des Abst<strong>im</strong>mungsraums oder in einem besonderen<br />

Nebenraum gekennzeichnet <strong>und</strong> so gefaltet werden, dass die<br />

St<strong>im</strong>mabgabe nicht mehr erkennbar ist.<br />

5. Die Abst<strong>im</strong>mungshandlung sowie die <strong>im</strong> Anschluss daran erfolgende<br />

Ermittlung <strong>und</strong> Feststellung des Abst<strong>im</strong>mungsergebnisses<br />

<strong>im</strong> St<strong>im</strong>mbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das<br />

ohne Beeinträchtigung des Abst<strong>im</strong>mungsgeschäfts mög lich ist.<br />

6. St<strong>im</strong>mberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an der<br />

Abst<strong>im</strong>mung<br />

a) durch St<strong>im</strong>mabgabe in einem beliebigen Abst<strong>im</strong>mungsraum des<br />

/ der auf dem Wahlschein bezeichneten Landkreises / kreisfreien<br />

Stadt,<br />

oder<br />

b) durch Briefwahl<br />

teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl abst<strong>im</strong>men will, erhält von der Gemeinde (Verwaltungsgemeinschaft)<br />

auf Antrag folgende Unterlagen:<br />

- einen St<strong>im</strong>mzettel,<br />

- einen Wahlumschlag,<br />

- einen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der<br />

Wahlbrief zu übersenden ist,<br />

- ein Merkblatt für die Briefwahl, <strong>und</strong><br />

- die Bekanntmachung der Staatsregierung zum Volksentscheid<br />

(falls angefordert).<br />

Diese Unterlagen werden von der Gemeinde (Verwaltungsgemeinschaft),<br />

die den Wahlschein erteilt hat, auf Verlangen auch noch<br />

nachträglich ausgehändigt.<br />

Bei der Briefwahl müssen die St<strong>im</strong>mberechtigten dafür sorgen,<br />

dass der Wahibrief mit dem St<strong>im</strong>mzettel <strong>und</strong> dem Wahlschein bei<br />

der auf dem Wahlbriefumsch lag angegebenen Stelle spätestens<br />

am 04. Juli 2010,18.00 Uhr, eingeht.<br />

Nähere Hinweise darüber, wie die St<strong>im</strong>mberechtigten die Briefwahl<br />

auszuüben haben, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl.<br />

7. St<strong>im</strong>mberechtigte können ihr St<strong>im</strong>mrecht nur einmal <strong>und</strong> nur<br />

persönlich ausüben. Wer unbefugt abst<strong>im</strong>mt oder sonst ein<br />

unrichtiges Ergebnis einer Abst<strong>im</strong>mung herbeiführt oder das Ergebnis<br />

verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder<br />

mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§107a Abs. 1 <strong>und</strong><br />

3, § 108d Satz 1 des Strafgesetzbuches).<br />

11.05.2010<br />

Böhringer<br />

1. Bürgermeister<br />

6<br />

Anlage 1 zur Abst<strong>im</strong>mungsbekanntmachung<br />

zum Volksentscheid über den Nichtraucherschutz<br />

am 04.07.2010<br />

Übersicht über die Abst<strong>im</strong>mungsräume<br />

St<strong>im</strong>mbezirk / Abst<strong>im</strong>mungsraum / Anschrift / Ortsteil / barrierefrei<br />

0001 <strong>Kultur</strong>haus (EG),<br />

Zi.-Nr. 011<br />

Hauptstr. 34 <strong>Regenstauf</strong> nein<br />

0002 Hauptschule,<br />

Eingang<br />

Hauzensteiner Str. 52, <strong>Regenstauf</strong> ja<br />

0003 Gr<strong>und</strong>schule, Aula Friedenstr. 42 <strong>Regenstauf</strong> ja<br />

0004 Feuerwehrzentrum Eichendorffstr. 3 <strong>Regenstauf</strong> ja<br />

0005 Kindergarten,<br />

Vorraum<br />

Johann-Strauß-Str. 1 <strong>Regenstauf</strong> ja<br />

0006 Schule Diesenbach,<br />

Raum 1<br />

Sandstr. 21 Diesenbach ja<br />

0007 Kindergarten Eitlbrunn Am Sportplatz 1 Eitlbrunn ja<br />

0008 Feuerwehrhaus<br />

Steinsberg<br />

Am Sitzhoffeld 1 Steinsberg ja<br />

0009 Schule Ramspau, Aula Schulweg 1 Ramspau ja<br />

Bekanntmachung des Bebauungsplanes<br />

„Peter-Rosegger-Straße“<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat des <strong>Markt</strong>es <strong>Regenstauf</strong> hat in der Sitzung<br />

am 13.04.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Peter-Rosegger-Straße“<br />

in <strong>Regenstauf</strong> (Textteil <strong>und</strong> Planteil vom 13.04.2010) als<br />

Satzung gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.<br />

Der Bebauungsplanes „Peter-Rosegger-Straße“ in <strong>Regenstauf</strong> wird<br />

mit Begründung seit heute <strong>im</strong> Rathaus <strong>Regenstauf</strong>, Bahnhofstr. 15,<br />

(Bauamt, Z<strong>im</strong>mer Nr. 34) zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Die<br />

<strong>Markt</strong>gemeindeverwaltung gibt auf Verlangen über seinen Inhalt<br />

Auskunft. Mit dem Tag dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der<br />

sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichungen tritt, tritt<br />

der Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).<br />

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 beachtliche Verletzung der<br />

dort bezeichneten Verfahrens- <strong>und</strong> Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung<br />

der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes<br />

<strong>und</strong> des Flächennutzungsplanes <strong>und</strong><br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,<br />

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres<br />

seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der<br />

Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden<br />

Sach-verhalts gelten gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend,<br />

wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Darauf<br />

wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB hingewiesen.<br />

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen,<br />

wenn die in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile<br />

eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch<br />

herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei<br />

dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch<br />

erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des<br />

Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten<br />

Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches<br />

herbeigeführt wird. Hierauf wird gemäß § 44 Abs. 5 BauGB hingewiesen.<br />

Der Bebauungsplan „Peter-Rosegger-Straße“ in <strong>Regenstauf</strong> umfasst<br />

die Gr<strong>und</strong>stücke mit den Flurnummern 845 <strong>und</strong> 844/14 Gemarkung<br />

<strong>Regenstauf</strong> <strong>und</strong> liegt nördlich der Friedenstraße in <strong>Regenstauf</strong>.<br />

(Siehe Lageplan)<br />

Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

<strong>Regenstauf</strong>, den 10.05.2010<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong><br />

Böhringer, 1. Bürgermeister

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