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Kultur- und Mehrgenerationenhaus im Juni - Markt Regenstauf

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Für die FF Buchenlohe werden folgende Bestätigungen nach Art. 8<br />

Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz ausgesprochen:<br />

Herr Christian Wagner als 1. Kommandant für die Zeit vom 14.04.<br />

2010 bis 13.04.2016; Herr Jürgen Schmid als 2. Kommandant -<br />

vorbehaltlich der erfolgreichen Lehrgangsteilnahme - für die Zeit<br />

vom 14.04.2010 bis 13.04.2016.<br />

- zugest<strong>im</strong>mt mit 23 : 0 St<strong>im</strong>men -<br />

Abwasserabgabenrecht:<br />

Erlass einer Satzung zur Erhebung einer Kommunalabgabe<br />

zum Ausgleich der Abgabe für Kleineinleiter (Abwälzung der<br />

Kleineinleiterabgabe)<br />

Verwaltungsamtmann Liegl berichtet, dass die Kleineinleitung von<br />

Schmutzwasser aus Haushaltungen der sog. Kleineinleiterabgabe<br />

unterliege, soweit dies nicht vorher in einer Kläranlage behandelt<br />

wor den <strong>und</strong> der Schlamm nicht best<strong>im</strong>mungsgemäß entsorgt<br />

werde. Abgabepflichtig für die Kleineinleiter seien die Gemeinden.<br />

Die Gemeinden seien gehalten, diese Abgabe nach Art. 8 Abs.<br />

3 Bayerisches Abwassergesetz auf die Gr<strong>und</strong>stückseigentümer<br />

abzuwälzen. Auf diese Möglichkeit habe der <strong>Markt</strong>gemeinderat mit<br />

Beschluss vom 14.02.1984 verzichtet. Der Bayerische Kommunale<br />

Prüfungsverband habe während der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnung<br />

2003 bis 2006 die Nichterhebung der Kommunalabgabe<br />

für Kleineinleitungen beanstandet. Mit Schreiben vom 20.01.<br />

2009 habe das Landratsamt Regensburg darauf hingewiesen, dass<br />

die Prüfungsbemerkung nicht erledigt sei.<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong> sei deshalb in der Verpflichtung, eine Kommunalabgabe<br />

zu erheben. Nach Anregung des Prüfungsverbandes<br />

sei eine Übertragung der Erhebung auf den Zweckverband zur<br />

Abwasserbeseitigung <strong>im</strong> Wege einer Zweckvereinbarung geprüft.<br />

Da keine nennenswerte Einsparung von Verwaltungsaufwand<br />

zu erzielen gewesen wäre, schlage die Verwaltung vor, dass der<br />

<strong>Markt</strong> die Abgabe selbst erhebe. Der vorgelegte Entwurf einer<br />

entsprechenden Abgabesatzung sehe einen Abgabesatz von 17,90<br />

Euro je Einwohner vor. Abgabepflichtig seien die Eigentümer oder<br />

ähnlich zur Nutzung eines Gr<strong>und</strong>stücks dinglich Berechtigten, auf<br />

deren Gr<strong>und</strong>stück das Abwasser anfalle. Für das Jahr 2008 wäre<br />

für 181 Personen Kleineinleiterabgabe angefallen. Dies entspreche<br />

einer Abgabe von 3.239,- Euro. Die Abgabe sei rückläufig, da zum<br />

einen der Zweckverband derzeit noch verschiedene Ortsteile an<br />

seine Abwasserentsorgungseinrichtungen anschließe <strong>und</strong> die<br />

verbleibenden nicht angeschlossenen Anwesen verpflichtet seien,<br />

ihre privaten Abwasserentsorgungsanlagen aufzurüsten <strong>und</strong> für<br />

ordnungsgemäße Beseitigung ihres Abwassers zu sorgen.<br />

FW-Fraktionssprecher Viehbacher n<strong>im</strong>mt Bezug auf den seinerzeitigen<br />

Beschluss des <strong>Markt</strong>gemeinderates aus 1984. Aus seiner<br />

Ansicht ist die Verhältnismäßigkeit bei einem Einnahmevolumen von<br />

3.200,- Euro nicht gegeben. Mit zunehmender Nachrüstung bzw.<br />

Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung sei das Aufkommen<br />

weiterhin rückläufig. Folge dessen stelle sich die Frage nach der<br />

Sinnhaftigkeit dieser Satzung. Seine Fraktion jedenfalls lehne den<br />

Satzungserlass mehrheitlich ab. Aus seiner Sicht gebe es wichtigere<br />

Themen <strong>und</strong> Aufgabenfelder.<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat fasst folgenden<br />

BESCHLUSS:<br />

Der vorgelegte Entwurf einer Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe<br />

zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter<br />

wird als Satzung erlassen.<br />

- zugest<strong>im</strong>mt mit 20 : 3 St<strong>im</strong>men -<br />

Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs <strong>Regenstauf</strong>-<br />

Nord <strong>und</strong> Errichtung einer Fußgängerunterführung:<br />

Entscheidung über die Auswahl einer Variante<br />

Herr Ingenieur Dietl vom Planungsbüro derori erläutert die Vorplanung<br />

zum Neubau einer Eisenbahnüberführung bzw. Neubau eines<br />

öffentlichen Fußweges von der Schwanenstraße zur B15. Er führt<br />

aus, dass es Aufgabenstellung gewesen sei, die Beseitigung des<br />

höhengleichen Fußgängerbahnüberganges durch Neubau einer<br />

gefahrlosen nicht höhengleichen Kreuzung der Gleisbahnen zu<br />

erstellen. Diese sollte später auch optional eine Anordnung eines<br />

S-Bahn-Haltepunktes zulassen. Die Planungen seien mit der Deutschen<br />

Bahn AG <strong>und</strong> der Regierung der Oberpfalz als Vertreter des<br />

B<strong>und</strong>es abzust<strong>im</strong>men gewesen. Aufgr<strong>und</strong> der Dammsituation der<br />

Eisenbahnanlagen habe sich nur eine Unterführung der Gleisanlagen<br />

als sinnvoll dargestellt. Es seien zwei planerische Lösungen<br />

erarbeitet worden.<br />

Die Variante 1 erfülle mit einer Treppenanlage nur die Mindestanforderungen<br />

einer Unterführung. Die Variante 2 hingegen stelle<br />

9<br />

eine barrierefreie Abwicklung der Kreuzungsmaßnahme mit einer<br />

entsprechenden Rampe dar.<br />

Beide Varianten würden auf die Vorplanung eines Kreisverkehrs<br />

<strong>im</strong> Bereich Schwandorfer Straße/Telemannstraße des Planungsbüros<br />

Woschee für den Bauabschnitt Grasiger Weg III aufsetzen.<br />

Die platzsparende Variante 1 mittels Treppenanlage gestalte sich<br />

relativ schwierig, da bei einer Bauwerkstiefe von 4,5 Metern <strong>im</strong><br />

Gleisbereich ein hoher Aufwand betrieben werden müsse. Bei nur<br />

kurz realisierbaren Zugpausen gestalte sich diese Lösung relativ<br />

schwierig. Insbesondere müsse zum Gleis hin mit erheblichem<br />

Aufwand gesp<strong>und</strong>et werden. Danach müsse das Bauwerk wegen<br />

der beengten Platzverhältnisse in einer Winkelsituation angeordnet<br />

werden. Damit sei das Durchgangsbauwerk be<strong>im</strong> Einstieg nicht<br />

vollständig einsehbar. Der Fußgänger würde zunächst auf eine<br />

Wand zugehen.<br />

Bezüglich der vor geplanten barrierefreien Variante 2 zeigt Herr Dietl<br />

auf dass zunächst von der B15 ein einfacher Gehweg unter dem<br />

Gleisbereich <strong>und</strong> anschließend auch unter die Schwanenstraße<br />

durchgeführt werden müsse. Die gleichzeitige Unterführung der<br />

Schwanenstraße könne wirtschaftlicher dargestellt werden als<br />

eine Gehwegführung entlang des Bahndammes. Wegen der erforderlichen<br />

Stützwände gegenüber dem Gleisbauwerk wäre das<br />

Straßenunterführungsbauwerk um ca. 50.000,- Euro wirtschaftlich<br />

günstiger. Zur Gewährleistung eines erwünschten späteren<br />

Haltepunktes sei es erforderlich, die Schwanenstraße leicht zu<br />

verschwenken.<br />

So könne <strong>im</strong> Bereich eines später möglichen Bahnsteiges vorübergehend<br />

eine sicherheitsdienliche Lichtöffnung angebracht<br />

werden.<br />

Auf Rückfrage von <strong>Markt</strong>gemeinderat Nichtewitz erklärt Herr Dietl,<br />

dass seines Erachtens während der Bauphase die Straße vier<br />

bis sechs Wochen gesperrt werden müsse. Während dieser Zeit<br />

müsse der Ausweichverkehr über den Meisenweg abgewickelt<br />

werden. Dies bedinge ein Parkverbot <strong>im</strong> Meisenweg während der<br />

Bauphase.<br />

Auf weitere Rückfrage von <strong>Markt</strong>gemeinderätin Lohner-Strebl bezüglich<br />

einer Behindertengerechtigkeit erklärt Herr Dietl, dass die<br />

Planung auch mit Herrn Tischler, dem Behindertenbeauftragten<br />

des Landkreises abgest<strong>im</strong>mt sei <strong>und</strong> das Bauwerk dem Behindertenregelwerk<br />

DIN 18024 mit einer max<strong>im</strong>alen Steigung von 6<br />

% ge nüge. Die Rampe sehe insbesondere ein Zwischenpodest<br />

vor. Schließ lich müsse die Gesamtplanung einer Genehmigung<br />

durch das Eisenbahnb<strong>und</strong>esamt unterzogen werden. Vom Wirtschaftlichkeitsvergleich<br />

sei festzustellen, dass die Variante 1 (Treppenlösung)<br />

Gesamtkosten von ca. 984.000,- Euro verursache, die<br />

Variante 2 (Rampenlösung) hingegen 1.156.000,- Euro. Nach den<br />

Best<strong>im</strong>mungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes müsse sich B<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong> Deutsche Bahn AG jeweils mit einem Drittel nur an den günstigeren<br />

Kosten der Treppenlösung (Variante 1) beteiligen. Was die<br />

Restkosten des <strong>Markt</strong>es <strong>Regenstauf</strong> betreffe, seien diese nur zuwendungsfähig,<br />

wenn die gewählte Lösung den Anforderungen des<br />

Behindertenregelwerkes (Rampenlösung) genüge. Dies bedeute,<br />

dass für den <strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong> nach Abzug der in Aussicht gestellten<br />

Fördergelder ein Eigenfinanzierungsanteil von r<strong>und</strong> 305.000,- Euro<br />

verbleibe. Damit sei die Variante 2 unter dem Strich günstiger, als<br />

der rechnerische Eigenanteil der Variante 1 mit einem Eigen anteil<br />

von 336.000,- Euro.<br />

Auf Rückfrage von <strong>Markt</strong>gemeinderätin Lohner-Strebl <strong>und</strong> <strong>Markt</strong>gemeinderat<br />

Viehbacher in Bezug auf Fördersicherheit erklärt <strong>Markt</strong>kämmerer<br />

Liegl, dass die Förderung von der Regierung in Aussicht<br />

gestellt worden sei. Eine verbindliche Zusicherung liege allerdings<br />

erst mit der Ausfertigung des Bewilligungsbescheides vor.<br />

Der Vorsitzende erklärt abschließend, dass die Regierung der Oberpfalz<br />

dem <strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong> die Ausführung einer barrierefreien<br />

Lösung empfehle.<br />

SPD-Fraktionssprecher Dechant Hans zeigt sich befremdet, dass<br />

sich die Deutsche Bahn AG mit ihrem Drittel nur an der billigeren<br />

Treppenlösung beteiligen muss. Dies sei <strong>im</strong> Hinblick auf eine behindertengerechte<br />

Lösung widersinnig.<br />

FW-Fraktionssprecher Viehbacher stellt fest, dass der <strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong><br />

die Maßnahme zunächst abwickeln <strong>und</strong> vorfinanzieren<br />

müsse. Es stelle sich daher die Frage, ob sich der <strong>Markt</strong> die Vorfinanzierung<br />

leisten könne <strong>und</strong> wolle.<br />

Der Vorsitzende entgegnet hierauf, dass die entsprechenden<br />

Mittel in den Haushalt eingestellt worden seien. Schließlich müsse<br />

der <strong>Markt</strong> auch bei allen anderen Maßnahmen wie beispielsweise<br />

der Schulsanierung auf den Eingang der bewilligten Fördermittel<br />

warten.

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