Kultur- und Mehrgenerationenhaus im Juni - Markt Regenstauf
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Für die FF Buchenlohe werden folgende Bestätigungen nach Art. 8<br />
Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz ausgesprochen:<br />
Herr Christian Wagner als 1. Kommandant für die Zeit vom 14.04.<br />
2010 bis 13.04.2016; Herr Jürgen Schmid als 2. Kommandant -<br />
vorbehaltlich der erfolgreichen Lehrgangsteilnahme - für die Zeit<br />
vom 14.04.2010 bis 13.04.2016.<br />
- zugest<strong>im</strong>mt mit 23 : 0 St<strong>im</strong>men -<br />
Abwasserabgabenrecht:<br />
Erlass einer Satzung zur Erhebung einer Kommunalabgabe<br />
zum Ausgleich der Abgabe für Kleineinleiter (Abwälzung der<br />
Kleineinleiterabgabe)<br />
Verwaltungsamtmann Liegl berichtet, dass die Kleineinleitung von<br />
Schmutzwasser aus Haushaltungen der sog. Kleineinleiterabgabe<br />
unterliege, soweit dies nicht vorher in einer Kläranlage behandelt<br />
wor den <strong>und</strong> der Schlamm nicht best<strong>im</strong>mungsgemäß entsorgt<br />
werde. Abgabepflichtig für die Kleineinleiter seien die Gemeinden.<br />
Die Gemeinden seien gehalten, diese Abgabe nach Art. 8 Abs.<br />
3 Bayerisches Abwassergesetz auf die Gr<strong>und</strong>stückseigentümer<br />
abzuwälzen. Auf diese Möglichkeit habe der <strong>Markt</strong>gemeinderat mit<br />
Beschluss vom 14.02.1984 verzichtet. Der Bayerische Kommunale<br />
Prüfungsverband habe während der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnung<br />
2003 bis 2006 die Nichterhebung der Kommunalabgabe<br />
für Kleineinleitungen beanstandet. Mit Schreiben vom 20.01.<br />
2009 habe das Landratsamt Regensburg darauf hingewiesen, dass<br />
die Prüfungsbemerkung nicht erledigt sei.<br />
Der <strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong> sei deshalb in der Verpflichtung, eine Kommunalabgabe<br />
zu erheben. Nach Anregung des Prüfungsverbandes<br />
sei eine Übertragung der Erhebung auf den Zweckverband zur<br />
Abwasserbeseitigung <strong>im</strong> Wege einer Zweckvereinbarung geprüft.<br />
Da keine nennenswerte Einsparung von Verwaltungsaufwand<br />
zu erzielen gewesen wäre, schlage die Verwaltung vor, dass der<br />
<strong>Markt</strong> die Abgabe selbst erhebe. Der vorgelegte Entwurf einer<br />
entsprechenden Abgabesatzung sehe einen Abgabesatz von 17,90<br />
Euro je Einwohner vor. Abgabepflichtig seien die Eigentümer oder<br />
ähnlich zur Nutzung eines Gr<strong>und</strong>stücks dinglich Berechtigten, auf<br />
deren Gr<strong>und</strong>stück das Abwasser anfalle. Für das Jahr 2008 wäre<br />
für 181 Personen Kleineinleiterabgabe angefallen. Dies entspreche<br />
einer Abgabe von 3.239,- Euro. Die Abgabe sei rückläufig, da zum<br />
einen der Zweckverband derzeit noch verschiedene Ortsteile an<br />
seine Abwasserentsorgungseinrichtungen anschließe <strong>und</strong> die<br />
verbleibenden nicht angeschlossenen Anwesen verpflichtet seien,<br />
ihre privaten Abwasserentsorgungsanlagen aufzurüsten <strong>und</strong> für<br />
ordnungsgemäße Beseitigung ihres Abwassers zu sorgen.<br />
FW-Fraktionssprecher Viehbacher n<strong>im</strong>mt Bezug auf den seinerzeitigen<br />
Beschluss des <strong>Markt</strong>gemeinderates aus 1984. Aus seiner<br />
Ansicht ist die Verhältnismäßigkeit bei einem Einnahmevolumen von<br />
3.200,- Euro nicht gegeben. Mit zunehmender Nachrüstung bzw.<br />
Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung sei das Aufkommen<br />
weiterhin rückläufig. Folge dessen stelle sich die Frage nach der<br />
Sinnhaftigkeit dieser Satzung. Seine Fraktion jedenfalls lehne den<br />
Satzungserlass mehrheitlich ab. Aus seiner Sicht gebe es wichtigere<br />
Themen <strong>und</strong> Aufgabenfelder.<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat fasst folgenden<br />
BESCHLUSS:<br />
Der vorgelegte Entwurf einer Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe<br />
zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter<br />
wird als Satzung erlassen.<br />
- zugest<strong>im</strong>mt mit 20 : 3 St<strong>im</strong>men -<br />
Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs <strong>Regenstauf</strong>-<br />
Nord <strong>und</strong> Errichtung einer Fußgängerunterführung:<br />
Entscheidung über die Auswahl einer Variante<br />
Herr Ingenieur Dietl vom Planungsbüro derori erläutert die Vorplanung<br />
zum Neubau einer Eisenbahnüberführung bzw. Neubau eines<br />
öffentlichen Fußweges von der Schwanenstraße zur B15. Er führt<br />
aus, dass es Aufgabenstellung gewesen sei, die Beseitigung des<br />
höhengleichen Fußgängerbahnüberganges durch Neubau einer<br />
gefahrlosen nicht höhengleichen Kreuzung der Gleisbahnen zu<br />
erstellen. Diese sollte später auch optional eine Anordnung eines<br />
S-Bahn-Haltepunktes zulassen. Die Planungen seien mit der Deutschen<br />
Bahn AG <strong>und</strong> der Regierung der Oberpfalz als Vertreter des<br />
B<strong>und</strong>es abzust<strong>im</strong>men gewesen. Aufgr<strong>und</strong> der Dammsituation der<br />
Eisenbahnanlagen habe sich nur eine Unterführung der Gleisanlagen<br />
als sinnvoll dargestellt. Es seien zwei planerische Lösungen<br />
erarbeitet worden.<br />
Die Variante 1 erfülle mit einer Treppenanlage nur die Mindestanforderungen<br />
einer Unterführung. Die Variante 2 hingegen stelle<br />
9<br />
eine barrierefreie Abwicklung der Kreuzungsmaßnahme mit einer<br />
entsprechenden Rampe dar.<br />
Beide Varianten würden auf die Vorplanung eines Kreisverkehrs<br />
<strong>im</strong> Bereich Schwandorfer Straße/Telemannstraße des Planungsbüros<br />
Woschee für den Bauabschnitt Grasiger Weg III aufsetzen.<br />
Die platzsparende Variante 1 mittels Treppenanlage gestalte sich<br />
relativ schwierig, da bei einer Bauwerkstiefe von 4,5 Metern <strong>im</strong><br />
Gleisbereich ein hoher Aufwand betrieben werden müsse. Bei nur<br />
kurz realisierbaren Zugpausen gestalte sich diese Lösung relativ<br />
schwierig. Insbesondere müsse zum Gleis hin mit erheblichem<br />
Aufwand gesp<strong>und</strong>et werden. Danach müsse das Bauwerk wegen<br />
der beengten Platzverhältnisse in einer Winkelsituation angeordnet<br />
werden. Damit sei das Durchgangsbauwerk be<strong>im</strong> Einstieg nicht<br />
vollständig einsehbar. Der Fußgänger würde zunächst auf eine<br />
Wand zugehen.<br />
Bezüglich der vor geplanten barrierefreien Variante 2 zeigt Herr Dietl<br />
auf dass zunächst von der B15 ein einfacher Gehweg unter dem<br />
Gleisbereich <strong>und</strong> anschließend auch unter die Schwanenstraße<br />
durchgeführt werden müsse. Die gleichzeitige Unterführung der<br />
Schwanenstraße könne wirtschaftlicher dargestellt werden als<br />
eine Gehwegführung entlang des Bahndammes. Wegen der erforderlichen<br />
Stützwände gegenüber dem Gleisbauwerk wäre das<br />
Straßenunterführungsbauwerk um ca. 50.000,- Euro wirtschaftlich<br />
günstiger. Zur Gewährleistung eines erwünschten späteren<br />
Haltepunktes sei es erforderlich, die Schwanenstraße leicht zu<br />
verschwenken.<br />
So könne <strong>im</strong> Bereich eines später möglichen Bahnsteiges vorübergehend<br />
eine sicherheitsdienliche Lichtöffnung angebracht<br />
werden.<br />
Auf Rückfrage von <strong>Markt</strong>gemeinderat Nichtewitz erklärt Herr Dietl,<br />
dass seines Erachtens während der Bauphase die Straße vier<br />
bis sechs Wochen gesperrt werden müsse. Während dieser Zeit<br />
müsse der Ausweichverkehr über den Meisenweg abgewickelt<br />
werden. Dies bedinge ein Parkverbot <strong>im</strong> Meisenweg während der<br />
Bauphase.<br />
Auf weitere Rückfrage von <strong>Markt</strong>gemeinderätin Lohner-Strebl bezüglich<br />
einer Behindertengerechtigkeit erklärt Herr Dietl, dass die<br />
Planung auch mit Herrn Tischler, dem Behindertenbeauftragten<br />
des Landkreises abgest<strong>im</strong>mt sei <strong>und</strong> das Bauwerk dem Behindertenregelwerk<br />
DIN 18024 mit einer max<strong>im</strong>alen Steigung von 6<br />
% ge nüge. Die Rampe sehe insbesondere ein Zwischenpodest<br />
vor. Schließ lich müsse die Gesamtplanung einer Genehmigung<br />
durch das Eisenbahnb<strong>und</strong>esamt unterzogen werden. Vom Wirtschaftlichkeitsvergleich<br />
sei festzustellen, dass die Variante 1 (Treppenlösung)<br />
Gesamtkosten von ca. 984.000,- Euro verursache, die<br />
Variante 2 (Rampenlösung) hingegen 1.156.000,- Euro. Nach den<br />
Best<strong>im</strong>mungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes müsse sich B<strong>und</strong><br />
<strong>und</strong> Deutsche Bahn AG jeweils mit einem Drittel nur an den günstigeren<br />
Kosten der Treppenlösung (Variante 1) beteiligen. Was die<br />
Restkosten des <strong>Markt</strong>es <strong>Regenstauf</strong> betreffe, seien diese nur zuwendungsfähig,<br />
wenn die gewählte Lösung den Anforderungen des<br />
Behindertenregelwerkes (Rampenlösung) genüge. Dies bedeute,<br />
dass für den <strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong> nach Abzug der in Aussicht gestellten<br />
Fördergelder ein Eigenfinanzierungsanteil von r<strong>und</strong> 305.000,- Euro<br />
verbleibe. Damit sei die Variante 2 unter dem Strich günstiger, als<br />
der rechnerische Eigenanteil der Variante 1 mit einem Eigen anteil<br />
von 336.000,- Euro.<br />
Auf Rückfrage von <strong>Markt</strong>gemeinderätin Lohner-Strebl <strong>und</strong> <strong>Markt</strong>gemeinderat<br />
Viehbacher in Bezug auf Fördersicherheit erklärt <strong>Markt</strong>kämmerer<br />
Liegl, dass die Förderung von der Regierung in Aussicht<br />
gestellt worden sei. Eine verbindliche Zusicherung liege allerdings<br />
erst mit der Ausfertigung des Bewilligungsbescheides vor.<br />
Der Vorsitzende erklärt abschließend, dass die Regierung der Oberpfalz<br />
dem <strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong> die Ausführung einer barrierefreien<br />
Lösung empfehle.<br />
SPD-Fraktionssprecher Dechant Hans zeigt sich befremdet, dass<br />
sich die Deutsche Bahn AG mit ihrem Drittel nur an der billigeren<br />
Treppenlösung beteiligen muss. Dies sei <strong>im</strong> Hinblick auf eine behindertengerechte<br />
Lösung widersinnig.<br />
FW-Fraktionssprecher Viehbacher stellt fest, dass der <strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong><br />
die Maßnahme zunächst abwickeln <strong>und</strong> vorfinanzieren<br />
müsse. Es stelle sich daher die Frage, ob sich der <strong>Markt</strong> die Vorfinanzierung<br />
leisten könne <strong>und</strong> wolle.<br />
Der Vorsitzende entgegnet hierauf, dass die entsprechenden<br />
Mittel in den Haushalt eingestellt worden seien. Schließlich müsse<br />
der <strong>Markt</strong> auch bei allen anderen Maßnahmen wie beispielsweise<br />
der Schulsanierung auf den Eingang der bewilligten Fördermittel<br />
warten.