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Kultur- und Mehrgenerationenhaus im Juni - Markt Regenstauf

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F<strong>und</strong>sachen April / Mai<br />

2 Fahrräder<br />

2 kleine Schlüssel<br />

1 Schlüsselring mit 11 Schlüssel davon 3 Autoschlüssel<br />

1 Schlüsselring mit je 3 Schlüssel<br />

1 Schlüsselring mit 4 Schlüssel <strong>und</strong> Anhänger<br />

1 kleiner Schlüssel<br />

1 leichter Damenschal<br />

1 Brille mit Sehstärke evtl. für Kind<br />

1 Ehe - oder Fre<strong>und</strong>schaftsring<br />

Die F<strong>und</strong>sachen können während der allgemeinen Öffnungszeiten<br />

<strong>im</strong> F<strong>und</strong>amt, Z<strong>im</strong>mer 19, abgeholt werden.<br />

Kühlgeräte<br />

Kühlgeräte (Kühlschränke, Gefriergeräte usw.) werden am Wertstoffhof<br />

nicht angenommen. Diese Geräte werden nach Voranmeldung<br />

von der Fa. Meindl abgeholt.<br />

Wilde Müllablagerungen bei den Containerinseln<br />

<strong>im</strong> Bereich des <strong>Markt</strong>es <strong>Regenstauf</strong><br />

In letzter Zeit häufen sich auf den Containerstellplätzen wieder die<br />

Fälle von wilden Müllablagerungen. Es wird sogar Müll innerhalb der<br />

Dosen- <strong>und</strong> Glascontainer entsorgt. Dieser Müll muss mühsam<br />

aus den Containern entfernt <strong>und</strong> auf Kosten der Allgemeinheit<br />

entsorgt werden. Der <strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong> bittet deshalb, diese illegalen<br />

Müllablagerungen auf den Containerinseln zu unterlassen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass solche Verstöße vom <strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong><br />

verstärkt verfolgt <strong>und</strong> zur Anzeige gebracht werden.<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong><br />

14<br />

Autowaschen an Straßen verboten<br />

Zu Beginn der warmen Jahreszeit erinnern wir an die Einhaltung<br />

der gemeindlichen Verordnung über die Reinhaltung <strong>und</strong> Reinigung<br />

der öffentlichen Straßen.<br />

Insbesondere ist es Verboten, Fahrzeuge, Maschinen oder sonstige<br />

Geräte auf öffentlichen Straßen zu säubern.<br />

Nachstehend ein Auszug aus der gemeindlichen Verordnung:<br />

§ 3 Verbote<br />

(1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit ist es untersagt,<br />

öffentliche Straßen mehr als nach den Umständen<br />

unvermeidbar zu verunreinigen oder verunreinigen lassen.<br />

(2) Insbesondere ist es verboten,<br />

a) auf öffentlichen Straßen Putz-, Waschwasser, Jauche oder<br />

sonstige verunreinigende Flüssigkeiten auszuschütten oder<br />

ausfließen zu lassen, Fahrzeuge, Maschinen oder sonstige<br />

Geräte zu säubern, Gebrauchsgegenstände auszustauben<br />

oder auszuklopfen, Tiere in einer Weise zu füttern, die geeignet<br />

ist, die Straße zu verunreinigen;<br />

b) Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen;<br />

c) Klärschlamm, Steine, Bauschutt, Schutt, Schrott, Gerümpel,<br />

Verpackungen, Behältnisse sowie Eis <strong>und</strong> Schnee<br />

1. auf öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder zu<br />

lagern,<br />

2. neben öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder<br />

zu lagern, wenn dadurch die Straßen verunreinigt werden<br />

können,<br />

3. in Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte, Durchlässe oder<br />

offene Abzugsgräben der öffentlichen Straßen zu schütten<br />

oder einzuleiten.<br />

(3) Das Abfallrecht bleibt unberührt.<br />

Wir bitten Sie, diese Vorschrift einzuhalten. Die Verwaltung des<br />

<strong>Markt</strong>es <strong>Regenstauf</strong> gibt auf Anfrage gerne nähere Auskünfte<br />

zum Inhalt der gemeindlichen Reinhaltungs- <strong>und</strong> Reinigungsverordnung.<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong>

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