Kultur- und Mehrgenerationenhaus im Juni - Markt Regenstauf
Kultur- und Mehrgenerationenhaus im Juni - Markt Regenstauf
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F<strong>und</strong>sachen April / Mai<br />
2 Fahrräder<br />
2 kleine Schlüssel<br />
1 Schlüsselring mit 11 Schlüssel davon 3 Autoschlüssel<br />
1 Schlüsselring mit je 3 Schlüssel<br />
1 Schlüsselring mit 4 Schlüssel <strong>und</strong> Anhänger<br />
1 kleiner Schlüssel<br />
1 leichter Damenschal<br />
1 Brille mit Sehstärke evtl. für Kind<br />
1 Ehe - oder Fre<strong>und</strong>schaftsring<br />
Die F<strong>und</strong>sachen können während der allgemeinen Öffnungszeiten<br />
<strong>im</strong> F<strong>und</strong>amt, Z<strong>im</strong>mer 19, abgeholt werden.<br />
Kühlgeräte<br />
Kühlgeräte (Kühlschränke, Gefriergeräte usw.) werden am Wertstoffhof<br />
nicht angenommen. Diese Geräte werden nach Voranmeldung<br />
von der Fa. Meindl abgeholt.<br />
Wilde Müllablagerungen bei den Containerinseln<br />
<strong>im</strong> Bereich des <strong>Markt</strong>es <strong>Regenstauf</strong><br />
In letzter Zeit häufen sich auf den Containerstellplätzen wieder die<br />
Fälle von wilden Müllablagerungen. Es wird sogar Müll innerhalb der<br />
Dosen- <strong>und</strong> Glascontainer entsorgt. Dieser Müll muss mühsam<br />
aus den Containern entfernt <strong>und</strong> auf Kosten der Allgemeinheit<br />
entsorgt werden. Der <strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong> bittet deshalb, diese illegalen<br />
Müllablagerungen auf den Containerinseln zu unterlassen.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass solche Verstöße vom <strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong><br />
verstärkt verfolgt <strong>und</strong> zur Anzeige gebracht werden.<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong><br />
14<br />
Autowaschen an Straßen verboten<br />
Zu Beginn der warmen Jahreszeit erinnern wir an die Einhaltung<br />
der gemeindlichen Verordnung über die Reinhaltung <strong>und</strong> Reinigung<br />
der öffentlichen Straßen.<br />
Insbesondere ist es Verboten, Fahrzeuge, Maschinen oder sonstige<br />
Geräte auf öffentlichen Straßen zu säubern.<br />
Nachstehend ein Auszug aus der gemeindlichen Verordnung:<br />
§ 3 Verbote<br />
(1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit ist es untersagt,<br />
öffentliche Straßen mehr als nach den Umständen<br />
unvermeidbar zu verunreinigen oder verunreinigen lassen.<br />
(2) Insbesondere ist es verboten,<br />
a) auf öffentlichen Straßen Putz-, Waschwasser, Jauche oder<br />
sonstige verunreinigende Flüssigkeiten auszuschütten oder<br />
ausfließen zu lassen, Fahrzeuge, Maschinen oder sonstige<br />
Geräte zu säubern, Gebrauchsgegenstände auszustauben<br />
oder auszuklopfen, Tiere in einer Weise zu füttern, die geeignet<br />
ist, die Straße zu verunreinigen;<br />
b) Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen;<br />
c) Klärschlamm, Steine, Bauschutt, Schutt, Schrott, Gerümpel,<br />
Verpackungen, Behältnisse sowie Eis <strong>und</strong> Schnee<br />
1. auf öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder zu<br />
lagern,<br />
2. neben öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder<br />
zu lagern, wenn dadurch die Straßen verunreinigt werden<br />
können,<br />
3. in Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte, Durchlässe oder<br />
offene Abzugsgräben der öffentlichen Straßen zu schütten<br />
oder einzuleiten.<br />
(3) Das Abfallrecht bleibt unberührt.<br />
Wir bitten Sie, diese Vorschrift einzuhalten. Die Verwaltung des<br />
<strong>Markt</strong>es <strong>Regenstauf</strong> gibt auf Anfrage gerne nähere Auskünfte<br />
zum Inhalt der gemeindlichen Reinhaltungs- <strong>und</strong> Reinigungsverordnung.<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Regenstauf</strong>