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Handbuch zum Leistungs- und Gesundheitsmanagement - WMD ...

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<strong>Handbuch</strong> <strong>zum</strong> <strong>Leistungs</strong><strong>und</strong>Ges<strong>und</strong>heitsmanagementEin Unternehmen der


Auf einen BlickNotizen „für den Fall des Falles“.Service-Telefon: 01801.11 22 88(Ortstarif) erreichbar Mo.-Fr. 8-20 UhrGes<strong>und</strong>heits-Telefon: 01803.357 357(0,09 EUR/Min.) erreichbar 24 Std./7 TageAuslands-24h-Notruf: 0 89.67 85-12 34erreichbar 24 Std./7 TagePflegehotline: 01803.99 88 21(0,09 EUR/Min.) erreichbar 24 Std./7 TageE-Mailadresse:service.apkv@allianz.deInternetadresse: www.ges<strong>und</strong>heit.allianz.deDie Anschrift Ihrer zuständigen Niederlassung finden Sieim Versicherungsschein.Bitte denken Sie daran, uns Änderungen Ihrer Anschrift oderBankverbindung stets gleich mitzuteilen.Bei dieser Broschüre handelt es sich um einenLeitfaden, der Ihnen einen Überblick verschaffen soll.Für den konkreten Umfang Ihres Versicherungsschutzesbleibt Ihr Versicherungsvertrag einschließlichder Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)<strong>und</strong> der Tarifbedingungen maßgeblich.


Ges<strong>und</strong>heit ist derAnfang von morgen.Ges<strong>und</strong>heit ist die Basis <strong>und</strong> die Voraussetzungfür vieles. Wir möchten dafür sorgen, dieseswertvolle Gut mit Ihnen zu bewahren. Um auchin Zukunft stark zu sein, tun wir mehr für Sie.Damit es Ihnen gut geht. Heute <strong>und</strong> morgen.Ein Teil unserer Bemühungen spiegelt sich inunserem <strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsmanagementwider, das wir Ihnen in diesem <strong>Handbuch</strong>EINBLICKE gerne inseinen wesentlichenGr<strong>und</strong>zügen vorstellenmöchten.Für Fragen zu diesemThema steht Ihnen selbstverständlichauch unserK<strong>und</strong>en-Service-Centerunter der Telefonnummer01801.11 22 88 zurVerfügung.3


InhaltVorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62. <strong>Leistungs</strong>management . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93. Ges<strong>und</strong>heitsmanagement . . . . . . . . . . . . . . 134. Gebührenordnung für Ärzte<strong>und</strong> Zahnärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145. Zahnbehandlung <strong>und</strong>Zahnersatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206. Stationäre Behandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . 237. Untersuchungs- <strong>und</strong>Behandlungsmethoden . . . . . . . . . . . . . . . . 358. Arznei-, Hilfs- <strong>und</strong> Heilmittel . . . . . . . . . 409. Krankentagegeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4310. Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4711. Pflegepflichtversicherung . . . . . . . . . . . . . . 5112. Ges<strong>und</strong>heitsmanagement –Ges<strong>und</strong>heitslotse ® . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58Acht Punkte-Programm<strong>zum</strong> aktiven <strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong>Ges<strong>und</strong>heitsmanagement . . . . . . . . . . . . . 625


1. Einleitung.1Veränderte RahmenbedingungenerfordernLösungen.Medizinische Versorgung wirdimmer besser, fordert aber auchihren PreisKostensteigerungen im Ges<strong>und</strong>heitswesenbedeuten ein zunehmendernstes Problem: Zum einen sind dieMenschen ges<strong>und</strong>heitsbewusstergeworden – ein durchaus positiverAspekt, der sich wiederum in häufigererInanspruchnahme medizinischerLeistungen ausdrückt. Zum anderenhat der medizinische Fortschritt seinenPreis: Gerätemedizin, aufwändigereBehandlungsmethoden, bessereMedikamente usw.Unser Ges<strong>und</strong>heitswesen steht vorzahlreichen Herausforderungen, diees in Zukunft zu meistern gilt. Wirwollen als Ihr Partner in SachenGes<strong>und</strong>heit diesen Weg mit Ihnengemeinsam gehen.6


Unser Ziel erfordert HandelnUnser oberstes Ziel ist die Sicherungeiner medizinisch hochwertigen Versorgungunserer K<strong>und</strong>en zu langfristigbezahlbaren Beiträgen. Wir wollen,dass Ges<strong>und</strong>heit auch in Zukunftbezahlbar bleibt.Die Möglichkeiten der privatenKrankenversicherungDie Allianz Private Krankenversicherunghat Ihnen ein vertragliches <strong>Leistungs</strong>versprechengegeben. DiesesVersprechen werden wir auch halten.Die gesetzliche Krankenversicherunghat im Gegensatz zu uns die Möglichkeit,ihren <strong>Leistungs</strong>katalog zu reduzieren,<strong>und</strong> hat davon in den letztenJahren auch mehrfach Gebrauch gemacht.Um unser Ziel – eine hochwertigemedizinische Versorgung zu langfristigbezahlbaren Beiträgen – trotz der Gegebenheitendes deutschen Ges<strong>und</strong>heitssystemsverwirklichen zu können,müssen wir mit den uns anvertrautenVersicherungsbeiträgen verantwortungsvoll<strong>und</strong> wirtschaftlich umgehen.Dies geschieht nicht zuletzt durch einaktives <strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsmanagement.7


2. <strong>Leistungs</strong>management.<strong>Leistungs</strong>management.2Was ist <strong>Leistungs</strong>management?Durch gezieltes <strong>Leistungs</strong>managementvermeiden wir Ausgaben, die durcheine Erstattung von überhöhten oderunberechtigten Forderungen entstehenwürden. Dies geschieht durch einegenaue Prüfung der Rechnungen.Dabei halten wir uns selbstverständlichan das <strong>Leistungs</strong>versprechen, das wirIhnen gegeben haben <strong>und</strong> das in IhremVersicherungsvertrag festgelegt ist.Darüber hinaus sind gesetzliche Vorschriftensowie die geltende Rechtsprechungmaßgeblich für die Erstattungvon Leistungen.Für Fragen zu diesemThema steht Ihnenselbstverständlich auchunser K<strong>und</strong>en-Service-Center unter derTelefonnummer01801.11 22 88 zurVerfügung.Indem wir die von Ihnen eingereichtenRechnungen prüfen <strong>und</strong> Ihnen bei Unstimmigkeitenauch mit Rat <strong>und</strong> Tatzur Seite stehen, verfolgen wir unserZiel: Wir wollen erreichen, dass IhreVersicherungsbeiträge, trotz steigenderAusgaben im Ges<strong>und</strong>heitswesen, langfristigbezahlbar bleiben.9


2. <strong>Leistungs</strong>management.Warum betreiben wir<strong>Leistungs</strong>management?<strong>Leistungs</strong>management hilft Ausgabenzu kontrollieren. Die Ausgaben für Versicherungsleistungensind maßgeblichfür zukünftige Erhöhungen von Versicherungsbeiträgen.Doch Beitragserhöhungengeschehen nicht willkürlich:Die Allianz Private Krankenversicherungist gesetzlich dazu verpflichtet,jährlich die tatsächlich erbrachten mitden zuvor kalkulierten <strong>Leistungs</strong>ausgabenfür ihre K<strong>und</strong>en zu vergleichen.Bei einer Abweichung von mehr alsfünf Prozent können die Beiträge angepasstwerden; beträgt die Abweichungmehr als zehn Prozent, ist eine Beitragsanpassungzwingend vorgeschrieben.Dies gilt natürlich auch für denFall, dass die erbrachten Leistungenniedriger sind als die kalkulierten – dieBeiträge würden in diesem Fall sinken.Das <strong>Leistungs</strong>management gewährleistetauch, dass alle Versicherten dieIhnen vertraglich zugesicherten Leistungenerhalten <strong>und</strong> dass dies auch inZukunft zu bezahlbaren Versicherungsbeiträgengeschieht. Wenn eine Beitragsanpassungnötig ist, hilft das <strong>Leistungs</strong>managementim Vorfeld, diese entsprechendab<strong>zum</strong>ildern.10


33. Ges<strong>und</strong>heitsmanagement.Ges<strong>und</strong>heitsmanagement.Falls Sie Fragen zuunserem Ges<strong>und</strong>heitsmanagement-Angebothaben, hilft Ihnen auchhier unser K<strong>und</strong>en-Service-Center unter01801.11 22 88 gerneweiter.Was ist Ges<strong>und</strong>heitsmanagement?Es ist nicht einfach, sich im immerkomplizierter werdenden Ges<strong>und</strong>heitssystemzurechtzufinden. Mit verschiedenenKonzepten begleiten wir Sie imFalle bestimmter Krankheiten, um einequalitativ hochwertige <strong>und</strong> wirtschaftlichemedizinische Versorgung sicherzustellen.Unser Ges<strong>und</strong>heitsmanagementanalysiert qualitative Mängel in dermedizinischen Versorgung,schafft Konzepte zu deren Beseitigung<strong>und</strong> steigert durch eine optimierteVersorgung die Lebensqualität <strong>und</strong>Zufriedenheit unserer K<strong>und</strong>en.Dabei erfolgt eine enge Abstimmungmit den jeweiligen behandelnden Ärzten,wobei die Therapiefreiheit selbstverständlichnicht eingeschränkt wird.•••Während das <strong>Leistungs</strong>management generell zwischen dem K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> seinerKrankenversicherung stattfindet, werden im Ges<strong>und</strong>heitsmanagement auch dieBehandler mit einbezogen.Ges<strong>und</strong>heitsmanagement<strong>Leistungs</strong>managementVersicherungsnehmer/PatientKrankenversichererBehandler13


4. Gebü hrenordnungen fü r Ä rzte <strong>und</strong> Zahnä rzte.4Gebührenordnungen fürÄrzte <strong>und</strong> Zahnärzte.Die Gebührenordnungen für Ärzte <strong>und</strong>Zahnärzte – GOÄ <strong>und</strong> GOZ – sindRechtsverordnungen, die von der B<strong>und</strong>esregierungmit Zustimmung des B<strong>und</strong>esrateserlassen werden. Sie sind dieverbindliche Basis für die privatärztlicheRechnungsstellung von Ärzten <strong>und</strong>Zahnärzten in Deutschland.Honorarabrechnung von Ärzten <strong>und</strong>ZahnärztenJeder Leistung sind in der GebührenordnungPunkte zugeordnet. Diesewerden mit dem zurzeit gültigenGOÄ- bzw. GOZ-Punktwert multipliziert.Der auf diese Weise berechneteGebührensatz kann unter Berücksichtigungder Schwierigkeit <strong>und</strong> desZeitaufwandes der einzelnen Leistungnoch einmal mit einem Steigerungssatzmultipliziert werden.Steigerungssätze im Regelfall:• 1,0-2,3 für persönliche Leistungen(z.B. Beratung),• 1,0-1,8 für medizinisch-technischeLeistungen (z.B. Röntgen) <strong>und</strong>• 1,0-1,15 für Laboruntersuchungen.14


Der Gebührensatz multipliziert mitdem 2,3-, 1,8- bzw. 1,15-fachenSteigerungssatz ergibt den jeweiligenRegelhöchstsatz. Nur bei besondersschwierigen <strong>und</strong> zeitaufwändigenLeistungen darf dieser Regelhöchstsatzüberschritten werden.Als Höchstsätze gelten dann• der 3,5-fache Gebührensatz für persönlicheLeistungen,• der 2,5-fache Gebührensatz fürmedizin-technische Leistungen <strong>und</strong>• der 1,3-fache Gebührensatz fürLaboruntersuchungen.ZielleistungsprinzipDas Zielleistungsprinzip ist zentralerBestandteil der GOÄ <strong>und</strong> spielt insbesonderebei Operationen eine wichtigeRolle. Danach können die für die Erbringungder Zielleistung (z.B. Entfernungeines Blinddarms) notwendigenEinzelschritte (z.B. Öffnung des Bauchraumes<strong>und</strong> Verschließen des eröffnetenBauchraumes durch Naht) nichtzusätzlich berechnet werden. DieseLeistungen sind bereits in der Gebührder Haupt- bzw. Zielleistung enthalten.15


4. Gebü hrenordnungen fü r Ä rzte <strong>und</strong> Zahnä rzte.Gesonderte Honorarvereinbarungzwischen Versicherungsnehmer <strong>und</strong>behandelndem ArztEine vom Gebührenrahmen abweichendeHonorarvereinbarung ist ausschließlichfür persönliche Leistungen (z.B.Beratung, Operation) zulässig. Hierzuist eine schriftliche Vereinbarung zwischenArzt <strong>und</strong> Patient erforderlich,für die gilt:• Die Steigerungssätze müssen vom Arztpersönlich mit dem Patienten ausgehandeltwerden.• Die Vereinbarung muss vor <strong>Leistungs</strong>erbringungabgeschlossen werden.• Die Vereinbarung muss Nummer <strong>und</strong>Bezeichnung der Leistung sowieSteigerungssatz <strong>und</strong> Betrag enthalten.• Die Vereinbarung muss einen Hinweisenthalten, dass die private Krankenversicherungdie vereinbarte Vergütungeventuell nicht in vollem Umfangerstattet.Voraussetzung für die Erstattung durchdie Allianz Private Krankenversicherungist ein entsprechender Versicherungsschutz<strong>und</strong> eine ausreichende medizinischeBegründung für die Überschreitungder Höchstsätze.17


KostenerstattungAls Privatpatient erhalten Sie vonIhrem Arzt/Zahnarzt eine Rechnung,die Sie bezahlen. Reichen Sie diese mitdem ausgefüllten Einreichungsformularzur Kostenerstattung ein. Im Formularhaben wir Ihren Absender, Ihre Versicherungsnummer<strong>und</strong> unsere Anschriftschon aufgedruckt. Sie brauchenkein separates Anschreiben. Anhandder eingereichten Rechnung ersetzenwir Ihnen – nach Prüfung – die Ihnenentstandenen Kosten entsprechendIhrem Versicherungsschutz.18


Zur Erstattung benötigen wir IhreRechnung im Original, die folgendeAngaben enthalten muss:• Name der behandelten Person,• Bezeichnung der Krankheit,• Art der Leistung <strong>und</strong>• jeweiliges Behandlungsdatum.Ein Zahlungsnachweis ist nicht erforderlich,da Sie auch unbezahlte Rechnungenzur Erstattung einreichen können.Gr<strong>und</strong>sätzlich ratenwir, hohe Rechnungenunbezahlt bei uns einzureichen.Ihre Zahnarztrechnungen reichen Siebitte ggf. zusätzlich mit der Material<strong>und</strong>Laborkostenaufstellung ein.19


5. Zahnbehandlung <strong>und</strong> Zahnersatz.5Abrechnung von PraxiskostenZahnbehandlung <strong>und</strong>Zahnersatz.Praxiskosten (z.B. Füllungsmaterial,Befestigungszemente, Bohrer) dürfennicht abgerechnet werden. Nach denVorschriften der Gebührenordnung fürZahnärzte sind diese Kosten mit denjeweiligen Gebühren abgegolten, soweitim Gebührenverzeichnis nichtetwas anderes bestimmt ist.Ausweisung von Material- <strong>und</strong>LaborkostenLaut der Gebührenordnung für Zahnärztemüssen Material- <strong>und</strong> Laborkostendetailliert ausgewiesen werden.Wir können diese Kosten nur dannerstatten, wenn uns entsprechendeBelege vorgelegt werden.Heil- <strong>und</strong> KostenplanWir empfehlen gr<strong>und</strong>sätzlich,vor aufwändigenzahnärztlichen Maßnahmeneinen Heil- <strong>und</strong>Kostenplan bei Ihrer Niederlassungeinzureichen.20Viele unserer Tarife sehen bei aufwändigenzahnärztlichen Maßnahmen alsVoraussetzung für eine Kostenerstattungvor, dass der Versicherte vorBeginn der Behandlung durch seinenZahnarzt einen Heil- <strong>und</strong> Kostenplanerstellen lässt <strong>und</strong> uns diesen zurVorabprüfung einreicht.


5. Zahnbehandlung <strong>und</strong> Zahnersatz.Wissenschaftlich nicht anerkanntezahnärztliche MethodenFür wissenschaftlich nicht anerkannte*zahnärztliche Behandlungs- <strong>und</strong>Diagnostikmethoden (z.B. Elektroakupunkturnach Voll) besteht nachden Allgemeinen Versicherungsbedingungengr<strong>und</strong>sätzlich keine <strong>Leistungs</strong>pflicht.Ästhetisch-kosmetischeZahnbehandlungenSollte eine stationäreZahnbehandlung notwendigwerden, nehmenSie bitte gleich Kontaktmit uns auf, um die nötigenSchritte mit unsabzustimmen.Für medizinisch nicht notwendige ästhetisch-kosmetischeMaßnahmen (z.B.Bleichen der Zähne, Zahnschmuck,Keramikstufe) besteht nach denAllgemeinen Versicherungsbedingungenkeine <strong>Leistungs</strong>pflicht.Stationäre zahnärztlicheBehandlungWerden zahnärztliche Maßnahmenstationär durchgeführt, obwohl dieBehandlung auch ambulant möglichgewesen wäre, werden nur die Kostenerstattet, die bei einer ambulantenBehandlung angefallen wären.* Siehe analog Kapitel 7 „Untersuchungs- <strong>und</strong> Behandlungsmethoden– Schulmedizinisch nicht anerkannte Diagnostik- <strong>und</strong>Behandlungsmethoden“.22


6. Stationä re Behandlung.6Stationäre Behandlung.Bitten legen Sie bei Einweisungin ein KrankenhausIhre Allianz Card fürPrivatversicherte vor.Kostenerstattung -UnterbringungskostenDer Verband der privaten Krankenversicherer(PKV-Verband) hat mit denmeisten Krankenhäusern in Deutschland(ca. 2.140) eine Vereinbarung zur <strong>Leistungs</strong>abrechnunganhand einer Klinik-Card getroffen. Bei medizinisch notwendigenKrankenhausaufenthaltenkönnen durch Vorlage der Allianz Cardfür Privatversicherte* die entstandenenUnterbringungskosten unmittelbar mitder Allianz Privaten Krankenversicherungabgerechnet werden. Dabei werdenje nach Versicherungsschutz auchdie Kosten für Ein- bzw. Zweibettzimmerübernommen.Auch wenn kein Klinik-Card-Vertragmit der Klinik abgeschlossen wurde, istein direktes Abrechnungsverfahrenzwischen der Krankenhausverwaltung<strong>und</strong> uns möglich. In diesem Fall brauchenSie die Unterbringungskostennormalerweise nicht vorzustrecken.Damit das Krankenhaus eine Erstattungszusageanfordern kann, geben Siebitte bei der Aufnahme Ihre Versicherungsnummerbekannt.* Die Allianz Card für Privatversicherte haben Sie erhalten, wenn Ihrstationärer Versicherungsschutz nicht von einer <strong>Leistungs</strong>beschränkungberührt ist.23


6. Stationä re Behandlung.Kostenerstattung – PrivatärztlicheBehandlungenPrivatärztliche Behandlungen werdennicht über die Allianz Card für Privatversicherteabgerechnet. Die Chefärztewerden Ihnen Rechnungen mit denentstandenen ärztlichen Behandlungskostenzusenden, die Sie zur Kostenerstattungbei uns einreichen. Anhanddieser Rechnungen ersetzen wir Ihnen,entsprechenden Versicherungsschutzvorausgesetzt, – nach Prüfung – dieKosten.*Zur Erstattung benötigen wir wie beider ambulanten Behandlung die Rechnungenim Original. Die Rechnungmuss folgende Angaben enthalten:• Name der behandelten Person,• Bezeichnung der Krankheit,• Art der Leistung <strong>und</strong>• jeweiliges Behandlungsdatum.Ein Zahlungsnachweis ist nicht erforderlich,da Sie auch unbezahlte Rechnungenzur Erstattung einreichen können.Auch hier raten wirgr<strong>und</strong>sätzlich, hoheRechnungen unbezahltzur Prüfung einzureichen.* siehe Kapitel 4 „Gebührenordnungen für Ärzte <strong>und</strong> Zahnärzte“.25


6. Stationä re Behandlung.Allgemeine KrankenhausleistungenAllgemeine Krankenhausleistungen beinhaltendie Kosten für Unterbringung,Pflege <strong>und</strong> medizinische Behandlung imKrankenhaus. Die <strong>zum</strong> 1.1.2003 eingeführteDRG-Vergütung regelt die Abrechnungvon allgemeinen Krankenhausleistungen.Diese werden entsprechenddem Krankenhausentgeltgesetznach sogenannten DRG (DiagnosisRelated Groups)-Fallpauschalen <strong>und</strong>Zusatzentgelten berechnet. Der Patientwird demnach in diagnosebezogeneGruppen eingestuft – abgerechnet wirdnur noch der Durchschnittspreis fürdie Behandlung der jeweiligenKrankheit in dieser Gruppe. Ab dem1.1.2004 ist diese Art der Abrechnungfür alle Krankenhäuser verpflichtend.Die Abrechnung von allgemeinenKrankenhausleistungen erfolgt für allePatienten einheitlich, egal ob gesetzlichoder privat versichert. Für manchePrivatkliniken <strong>und</strong>/oder gemischteKrankenanstalten* gelten hiervonabweichende Bestimmungen.Diese Privatkliniken sind dazu verpflichtet,die Versicherten vor der Aufnahmeüber die Abrechnungsmodalitätenzu informieren <strong>und</strong> sie gegebenenfallsdarauf hinzuweisen, dass privateKrankenversicherungen unter Umständendie Behandlungskosten nicht involler Höhe übernehmen.26* Siehe Kapitel 6 „Stationäre Behandlung – Gemischte Krankenanstalten“.


Erstattung von allgemeinenKrankenhausleistungenGr<strong>und</strong>sätzlich erstatten wir die Kostenfür medizinisch notwendige allgemeineKrankenhausleistungen im Rahmen desversicherten Tarifes. Einschränkungenhinsichtlich des Erstattungsbetrageskönnen sich lediglich dann ergeben,wenn einzelne Krankenhäuser unangemessenhohe Pflegesätze oder Pauschalenberechnen. Dies trifft auf vereinzeltePrivatkliniken zu. In diesen Fällenerkennen wir jene Aufwendungen alserstattungsfähig an, die eine derartigeBehandlung üblicherweise kostet.Bitte halten Sie vor stationärerAufnahme ineiner Privatklinik Rücksprachemit uns, umeventuelle Abrechnungsproblemevorab zu klären.WahlleistungenAls Wahlleistungen dürfen nur andereals die allgemeinen Krankenhausleistungenvereinbart werden. Hierzu zählenz.B. die gesondert berechenbareUnterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer(anstelle der Unterbringung imMehrbettzimmer) oder die privatärztlicheBehandlung durch den Chefarzt(statt der Behandlung durch den nachgeordnetenärztlichen Dienst).Wahlleistungen müssen vor der Erbringungschriftlich zwischen dem Krankenhaus<strong>und</strong> dem Patienten vereinbartwerden; zuvor ist der Patient über dieWahlleistungsentgelte <strong>und</strong> ihre Inhalteim Einzelnen zu unterrichten.27


6. Stationä re Behandlung.Entgelte für WahlleistungenDetaillierte Informationendazu erhalten Sieauf der Website desVerbandes der privatenKrankenversicherung e.V.Köln unter www.pkv.de(Pfad: PKV <strong>und</strong> Recht/Rechtsquellen/GemeinsameEmpfehlung).Nach den Vorschriften derB<strong>und</strong>espflegesatzverordnung dürfendie Entgelte für Wahlleistungen in keinemunangemessenen Verhältnis zuden Leistungen stehen. Der B<strong>und</strong>esgerichtshofhat – im Sinne derPatienten <strong>und</strong> Verbraucher – in einemGr<strong>und</strong>satzurteil Kriterien für dieAngemessenheit von Wahlleistungszuschlägenaufgestellt. Diese Kriteriensind in eine gemeinsame Empfehlungder Deutschen Krankenhausgesellschaft<strong>und</strong> des Verbandes der privatenKrankenversicherung eingearbeitetworden, die seit dem 01.08.2002 inKraft ist.


Persönliche <strong>Leistungs</strong>erbringungdurch den ChefarztNach dem Wahlleistungsvertrag ist derChefarzt zur persönlichen Behandlungdes Patienten verpflichtet. Das heißt,der Chefarzt muss• der Behandlung durch eigenes Tätigwerdensein persönliches Geprägegeben,• sich zu Beginn, während <strong>und</strong> <strong>zum</strong>Abschluss der Behandlung persönlichmit dem Patienten befassen,• die der Behandlung zugr<strong>und</strong>e liegendenHauptleistungen (z.B. Operation,Anästhesie, Entbindung) höchstpersönlicherbringen.Im Zweifelsfall solltenSie uns die Rechnungunbezahlt mit entsprechendenHinweisenvorlegen.Erfüllt der Chefarzt seine Verpflichtungennicht, kann er keine Rechnungstellen. Ausnahme: Es wurde einewirksame Vertretungsregelung getroffen.29


6. Stationä re Behandlung.Stationäre Rehabilitation/Sanatoriums-/KurbehandlungStationäre Rehabilitation, Sanatoriums<strong>und</strong>Kurbehandlungen gelten nicht alsKrankenhausbehandlungen <strong>und</strong> sind inder Krankheitskostenversicherung üblicherweisenicht versichert.Ausnahmen gelten bei speziellen, sogenannten Anschlussheilbehandlungen(AHB) im Rahmen besonderer Indikationsbereiche,wenn dadurch die Behandlungim Akutkrankenhaus abgekürztoder die Verlegung in ein anderesAkutkrankenhaus vermieden werdenkann (z.B. nach einem Herzinfarktoder Schlaganfall). Voraussetzung istgr<strong>und</strong>sätzlich die medizinische Notwendigkeiteiner stationären Heilbehandlung.In jedem Fall gilt es zubeachten, dass auch bei medizinischnotwendigen AHB von uns geprüftwird, ob eventuell andere Versicherungsträgerleistungspflichtig sind (z.B.die gesetzliche Rentenversicherung).Sofern diesbezüglich <strong>Leistungs</strong>ansprüchebestehen, müssen diese auchvom Versicherten beantragt werden.Erforderlich ist auf jeden Fall ein vorherigerAntrag auf Kostenübernahme fürAHB in Gemischten Krankenanstalten.*Dies gilt auch für Krankenhaustagegeldversicherungen.Aufgr<strong>und</strong> der komplexenThematik solltenSie deshalb frühzeitigmit uns sprechen, umalles Wesentliche ausmedizinischer <strong>und</strong>vertraglicher Sichtabzuklären <strong>und</strong> ggf.zu koordinieren.Bitten beachten Sie auch,dass vor Antritt der Behandlungeine schriftlicheZusage erforderlich ist,die bei der zuständigenNiederlassung zu beantragenist.* Siehe Kapitel 6 „Stationäre Behandlung – Gemischte Krankenanstalten“.31


6. Stationä re Behandlung.Gemischte KrankenanstaltenSollte eine stationäreBehandlung in einergemischten Krankenanstaltnotwendigwerden, wenden Siesich frühzeitig an uns,um die Kostenübernahmezu klären.Kennzeichnend für gemischte Krankenanstaltenist, dass dort nicht nur akutstationäreKrankenhausbehandlungenstattfinden, sondern auch weitergehendeRehabilitationsmaßnahmen, Kurenoder Sanatoriumsbehandlungen, diejedoch tariflich nicht versichert sind.Aus diesem Gr<strong>und</strong> brauchen Sie vorBeginn der Behandlung eine schriftliche<strong>Leistungs</strong>zusage (zu beantragen beiIhrer zuständigen Niederlassung),wenn eine gemischte Krankenanstaltaufgesucht werden soll.Wird die stationäre Behandlung ineiner gemischten Krankenanstalt ohneschriftliche Zusage begonnen, so entfälltgenerell jeglicher <strong>Leistungs</strong>anspruch.Ambulante KurbehandlungenAmbulante Kurbehandlungen sind nichtin allen Krankheitskostentarifen mitversichert.Erstattet werden, sofernversichert, in mindestens zweijährigenAbständen Aufwendungen für ärztlicheBehandlungen, Kurplan, Arznei-, Kurmittel,physikalische Therapie <strong>und</strong> Kurtaxebis zur Kurdauer von 4 Wochen.Nicht erstattungsfähig sind eventuelleUnterbringungs- <strong>und</strong> Verpflegungskosten.32


6. Stationä re Behandlung.Anspruch auf KrankenhaustagegeldAuch wenn nur eineKrankenhaustagegeldversicherungbesteht,muss bei Aufsucheneiner gemischtenKrankenanstalt einevorherige schriftliche<strong>Leistungs</strong>zusage durchuns eingeholt werden.Bei einem stationären Aufenthalt fallenin der Regel etliche Nebenkosten, z.B.für Telefon, TV, Zeitschriften oder eineHaushaltshilfe an.Ein Krankenhaustagegeld der AllianzPrivaten Krankenversicherung, das Siein individueller Höhe vereinbaren können,kann für diese Mehrkosten freiverwendet werden.Für den Anspruch auf Krankenhaustagegeldbenötigen wir eine Bescheinigungdes Krankenhauses mit• Aufnahme- <strong>und</strong> Entlassungsdatum,• Bezeichnung der Krankheit,• ggf. Beurlaubungstagen.34


7. Untersuchungs- <strong>und</strong> Behandlungsmethoden.7Im Zweifelsfall kann eineUntersuchungs- <strong>und</strong>Behandlungsmethoden.Anfrage bei uns vor Behandlungsbeginndie ErstattungsfähigkeitbesondererTherapieverfahrenklären.Schulmedizinisch nicht anerkannteDiagnostik- <strong>und</strong> BehandlungsmethodenIm Krankheitsfall werden Kosten fürmedizinisch notwendige Behandlungenvon uns erstattet. Hierzu gehören alleanerkannten Verfahren der Schulmedizin,deren Wirksamkeit nachgewiesen ist.Methoden, die wissenschaftlich alszweifelhaft beurteilt werden <strong>und</strong> derenWirksamkeit nicht nachgewiesen ist,können demgegenüber nicht erstattetwerden (z.B. Kinesiologie, Chelat-Therapie, Irisdiagnostik). Es gibt aberauch einige alternativmedizinischeVerfahren, die sich in der Praxis nebender Schulmedizin bewährt haben <strong>und</strong>deren Kosten erstattet werden können.Ästhetisch-kosmetischeBehandlungsmethodenFür ästhetisch-kosmetische Behandlungen<strong>und</strong> Operationen (z.B. Faltenunterspritzung,Entfernung von Fettschürzen,Fettabsaugen) besteht kein<strong>Leistungs</strong>anspruch, da es sich hiernicht um medizinisch notwendige Heilbehandlungenhandelt.35


7. Untersuchungs- <strong>und</strong> Behandlungsmethoden.HeilpraktikerleistungenFür Heilpraktikerbehandlungen geltenje nach versichertem Tarif unterschiedlicheRegelungen.Falls Sie unsicher sind, ob Heilpraktikerleistungendurch Ihren Versicherungsschutzgedeckt sind, setzen Siesich vor Beginn der Behandlung mituns in Verbindung.Naturheilk<strong>und</strong>liche Diagnose- <strong>und</strong>BehandlungsverfahrenIm Zweifelsfall klärtein Anruf, ob <strong>und</strong> inwelchem Umfang dieKosten erstattet werden.Die Naturheilk<strong>und</strong>e beinhaltet verschiedensteHeil- <strong>und</strong> Diagnoseverfahren,die sich im Gegensatz zur sogenannten Schulmedizin weitgehendauf natürliche (z.B. pflanzliche) Heilmittel<strong>und</strong> auf nichtinvasive (z.B. manuelleoder physiologische) Verfahrenbeschränken.Wir erstatten die Kosten für alle anerkanntenklassischen Naturheilk<strong>und</strong>everfahren(z.B. Kneipptherapie), die sichin der Praxis überwiegend als Erfolgversprechend bewährt haben oder dieangewendet werden, weil keine schulmedizinischeAlternative zur Verfügungsteht. Voraussetzung für dieKostenerstattung ist die medizinischeNotwendigkeit der Behandlung.36


7. Untersuchungs- <strong>und</strong> Behandlungsmethoden.PsychotherapieSprechen Sie daherrechtzeitig mit uns,damit wir Ihnen Ihrvertragliches <strong>Leistungs</strong>spektrumerläuternkönnen.In den meisten Tarifen besteht Versicherungsschutzauch für Psychotherapie.Je nach Tarif können Sie einebestimmte Anzahl an Sitzungen proKalenderjahr in Anspruch nehmen. Beieiner stationären Psychotherapie ist die<strong>Leistungs</strong>zusage bzw. der <strong>Leistungs</strong>anspruchabhängig von der Art der Klinik– Beispiel „Gemischte Krankenanstalten“.*Bei stationärer Psychotherapiesind in jedem Fall vor der KlinikaufnahmeArt <strong>und</strong> Umfang des <strong>Leistungs</strong>anspruchszu klären. Auch bei ambulanterPsychotherapie sollten vor Beginnder Behandlung mit uns alle relevantenPunkte zu Art <strong>und</strong> Umfang der einzuleitendenMaßnahmen durchgesprochenwerden.* Siehe Kapitel 6 „Stationäre Behandlung – Gemischte Krankenanstalten“.Unser Ges<strong>und</strong>heitstelefon01803.357 357kann Ihnen geeignete<strong>und</strong> qualifizierte Einrichtungenin derNähe Ihres Wohnortesnennen.PhysiotherapieVoraussetzung für die Erstattung einerPhysiotherapie/Krankengymnastik isteine ärztliche Verordnung mit Angabeder Diagnose. Auf der ärztlichen Verordnungsind vom Physiotherapeutendie Behandlungstermine sowie Art <strong>und</strong>38


Anzahl der verordneten physikalischenMaßnahmen zu quittieren.Rechnungen werden auf Sie ausgestellt,von Ihnen bezahlt <strong>und</strong> von unsentsprechend erstattet.Sollte nach abgeschlossenerAkutbehandlungeine „Erweiterte ambulantePhysiotherapie“(EAP) oder eineambulante Reha notwendigsein, fragenSie uns vor Therapieaufnahmenach denErstattungskriterien.VorsorgeuntersuchungenGenerell werden alle Vorsorgeuntersuchungennach gesetzlich eingeführtenProgrammen erstattet. In manchenTarifen sind zudem im Rahmen dergeltenden Gebührenordnungen auchweitergehende ambulante Untersuchungenversichert, die zur Früherkennungvon Krankheiten medizinisch notwendigsind.Falls Sie unsicher sind,ob bestimmte Leistungendurch Ihren Versicherungsschutzgedecktsind, setzen Sie sich vorBeginn der Behandlungmit uns in Verbindung.Wir klären dann gemeinsam,ob die Kosten erstattetwerden können.39


8. Arznei-, Hilfs- <strong>und</strong> Heilmittel.8Arznei-, Hilfs- <strong>und</strong>Heilmittel.Denken Sie auch daran,dass Sie, sofernkeine Dauermedikationerforderlich ist,Kleinpackungen beziehenkönnen, da Großpackungenhäufignicht aufgebrauchtwerden.Erstattung von ArzneimittelnArzneimittel werden erstattet, soweitsie ärztlich verordnet, aus der Apothekebezogen <strong>und</strong> zur Krankheitsbehandlungmedizinisch notwendig sind.Nicht erstattungsfähig dagegen sindz.B. Nähr- <strong>und</strong> Stärkungsmittel, kosmetischePräparate, Mittel gegen Alterserscheinungensowie Mittel, derenWirksamkeit nicht nachgewiesen ist.


Für die meisten teuren Arzneimittelgibt es preisgünstigere <strong>und</strong> qualitativebenso hochwertige Präparate – sogenannte Generika. Ihr Arzt oder Apothekergibt Ihnen sicher hierzu Auskunft.Übrigens: Wir erstatten auch ärztlichverordnete <strong>und</strong> medizinisch notwendigeMedikamente, die Sie über dasInternet bei Apotheken vorbestellen.Erstattung von medizinischenHilfsmittelnWenn Ihr Arzt ein medizinischesHilfsmittel (z.B. Rollstuhl) verordnet,können wir Ihnen in den meistenFällen direkt bei der Versorgung helfen.Wir müssen aber prüfen, ob das verordneteHilfsmittel versichert ist, <strong>und</strong>dürfen auch die Wirtschaftlichkeitnicht aus dem Auge verlieren.Informieren Sie uns nochvor dem Kauf eines ärztlichverordneten Hilfsmittels.Damit können wirfrühzeitig den <strong>Leistungs</strong>anspruchklären <strong>und</strong> unsgegebenenfalls um einequalitativ hochwertige<strong>und</strong> wirtschaftlicheVersorgung kümmern.41


8. Arznei-, Hilfs- <strong>und</strong> Heilmittel.Erstattung von HeilmittelanwendungenBei Bedarf kann Ihnenunser Ges<strong>und</strong>heitstelefonauch qualifizierteEinrichtungen inWohnortnähe nennen.Sie erreichen unserGes<strong>und</strong>heitstelefonunter der Nummer:01803.357 357.Falls Sie Fragen zu diesenHöchstbeträgen haben,können Sie sich gerne anuns wenden.Die Kosten für Heilmittelanwendungenwerden erstattet, wenn diese imKrankheitsfall medizinisch notwendigsind <strong>und</strong> vom Arzt verordnet wurden.Bei Heilmittelanwendungen gibt es fürPrivatpatienten keine amtliche Gebührenordnung.Daher sollten vorBehandlungsbeginn mit dem Therapeutendie Honorare besprochen <strong>und</strong>auch andere Anbieter nach derenPreisen gefragt werden. Von uns erstattetwerden je nach versichertem Tarifdie Kosten im Rahmen angemessenerHöchstbeträge.Damit wir Sie bei Anwendung physikalischerMaßnahmen (z.B. Fango, Massagen,erweiterte ambulante Physiotherapieoder ambulante Reha) rechtzeitigüber den Umfang der <strong>Leistungs</strong>pflichtinformieren können, empfehlenwir Ihnen, uns vor Behandlungsbeginnzu informieren. Wir teilen Ihnen dannmit, ob <strong>und</strong> in welchem Umfang vertraglicherAnspruch besteht.42


9. Krankentagegeld.9Krankentagegeld.Um mögliche Verlusteabzufedern, empfiehltsich der Abschluss einerKrankentagegeldversicherungbis zur Höhe desNettoeinkommens.Melden Sie uns IhreArbeitsunfähigkeit rechtzeitig.Die Meldung mussspätestens <strong>zum</strong> Zeitpunktdes vertraglich vereinbarten<strong>Leistungs</strong>beginns beiuns eingehen. Das heißt,mit Ablauf der vereinbartenKarenzzeit.Anspruch auf KrankentagegeldJede Arbeitsunfähigkeit kann fürSelbständige <strong>und</strong> Arbeitnehmer zufinanziellen Einbußen führen.Anspruch auf Krankentagegeld besteht,wenn vollständige Arbeitsunfähigkeitvorliegt. Vorausgesetzt wird, dass derVersicherte nach medizinischem Bef<strong>und</strong>seine berufliche Tätigkeit vorübergehendin keiner Weise ausübenkann, sie auch nicht ausübt <strong>und</strong> keinenanderweitigen Erwerbstätigkeitennachgeht.Die Arbeitsunfähigkeit muss der Versicherteinnerhalb der im Tarif bestimmtenFrist der zuständigen Niederlassung(nicht dem betreuenden Außendienstmitarbeiter)melden. Für den Anspruchauf Krankentagegeld benötigen wireine Bescheinigung von Ihrem Arzt.Für die Bescheinigung erhalten Sievon uns entsprechende Formulare,die Auszahlung des Krankentagegeldeserfolgt dann jeweils analog der bescheinigtenTermine.43


9. Krankentagegeld.Krankentagegeld –BerufswechselDamit Ihnen im Versicherungsfallkeine Nachteileentstehen, informierenSie Ihre Niederlassungohne Verzögerung schriftlichüber eine entsprechendeÄnderung. Eventuellersparen Sie sichdadurch auch Beitragsüberzahlungen.Bitte informieren Sie IhreNiederlassung auch beieiner Änderung desNettoeinkommens oderder Gehaltsfortzahlungunverzüglich schriftlich.Ein Wechsel der beruflichen Tätigkeitkann zu anderen Risikoverhältnissenführen, als sie derzeit Ihrem Vertragzugr<strong>und</strong>e liegen. Es ist deshalb zu prüfen,ob gegebenenfalls eine andereTarifzuordnung erforderlich ist. Diesgilt insbesondere auch, wenn Sie voneiner selbständigen Tätigkeit in einAngestelltenverhältnis wechseln oderumgekehrt.Krankentagegeld –Geändertes EinkommenDie Krankentagegeldversicherung istals Verdienstausfallversicherung* konzipiert.Sie stellt deshalb der Höhenach gr<strong>und</strong>sätzlich auf das Nettoeinkommenab. Eine Über- oder Unterversicherungim Rahmen unserer Richtlinienwird vermieden, wenn unsÄnderungen des Nettoeinkommens rechtzeitiggemeldet werden.* Ausfall von Einkommen aus beruflicher Tätigkeit.44


9. Krankentagegeld.Krankentagegeld –Aufgabe der beruflichen Tätigkeit,Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit,RentenbezugDie Krankentagegeldversicherung sollden Verdienstausfall* bei vorübergehenderArbeitsunfähigkeit ersetzen.Sinn <strong>und</strong> Zweck der Krankentagegeldversicherungist es aber nicht, weitergehendeUmstände wie <strong>zum</strong> BeispielBerufsunfähigkeit abzusichern.Melden Sie Ihrer Niederlassungdaher bitte auchschriftlich den Eintritteiner Berufsunfähigkeit,Arbeitslosigkeit, etc. soschnell wie möglich.Wenn Sie uns Ihre Berufsunfähigkeit,Arbeitslosigkeit, etc. rechtzeitig melden,können wir prüfen, ob gegebenenfallsdie Möglichkeit einer Vertragsfortsetzungzu geänderten Bedingungenbesteht, z.B. durch Umstellung aufeine beitragsgünstige Anwartschaftsversicherung.Somit ist sichergestellt,dass Ihnen keine Nachteile entstehen,falls der Änderungsgr<strong>und</strong> später wegfällt<strong>und</strong> Sie wieder aktivenVersicherungsschutz benötigen.* Ausfall von Einkommen aus beruflicher Tätigkeit.46


10. Ausland.10Ausland.Bei geplanten Behandlungenim Ausland nehmenSie daher bitte vorBeginn der BehandlungKontakt mit uns auf.Medizinische Behandlungim AuslandAuch im Ausland besteht Anspruch aufdie tariflichen Leistungen, vor allemim Akutfall. Tritt jedoch der Versicherungsfallin Deutschland ein, <strong>und</strong>besteht aus persönlichen Gründen dieAbsicht, die Behandlung im Auslanddurchführen zu lassen, obwohl einegleichwertige Therapie in Deutschlandmöglich wäre, ist Folgendes zu beachten:Durch die Verlegung des Behandlungsortesin das Ausland können erheblicheMehrkosten verursacht werden.47


10. Ausland.Versicherungsschutzim AuslandBei Notfällen im Ausland– beispielsweisebei akut notwendigerEinweisung in stationäreBehandlung oderbei einem medizinischnotwendigen Rücktransport– fragen Siebitte bei unserer Auslands-24h-Notrufzentralenach:0 89.67 85-12 34.Falls Sie sich privat oder beruflich längerim Ausland aufhalten, kann eineErgänzung Ihres Versicherungsschutzesempfehlenswert sein. Wenn beispielsweiseeine Begrenzung der <strong>Leistungs</strong>pflichtauf den Rahmen der Gebührenordnungfür Ärzte oder Zahnärztevertraglich vereinbart ist, gilt dieseBegrenzung auch im Ausland.Wichtige Ergänzung können eineAuslandsreisekrankenversicherung bzw.eine Assistanceversicherung der AllianzPrivaten Krankenversicherung bieten,durch die im Notfall beispielsweiseBeistandsleistungen gewährt sowieRücktransportkosten erstattet werden.Wir beraten Sie hierzu gerne.Generell regulieren wir Aufwendungenfür Versicherungsfälle im Ausland nachden vertraglich vereinbarten Bedingungenwie im Inland. Bitte beachten Sieauch dazu, dass aus den Rechnungenausländischer Ärzte <strong>und</strong> Krankenhäuserdie Krankheitsbezeichnung, dieeinzelnen ärztlichen Verrichtungen<strong>und</strong> die Behandlungstage ersichtlichsein müssen.48


11. Pflegepflichtversicherung.11Pflegepflichtversicherung.Ansprüche aus derPflegepflichtversicherungLeistungen aus der Pflegepflichtversicherungerhalten Sie auf Antrag.Danach erfolgt eine Begutachtungdurch den medizinischen Dienst derprivaten Krankenversicherung (Medicproof),der feststellt, ob die gesetzlichenKriterien der Pflegebedürftigkeiterfüllt werden <strong>und</strong> in welchem UmfangPflegebedürftigkeit vorliegt.Hiernach richten sich die Ansprüche,die Sie aus der Pflegepflichtversicherunghaben.Über die „Pflegehotline“Telefon01803.99 88 21nennen oder vermittelnwir Ihnen gerneortsnahe Pflegediensteoder Plätze instationären Pflegeeinrichtungen.Die Pflegeleistungen sind vielfältig <strong>und</strong>hängen von verschiedenen Faktoren ab.So richten sie sich zunächst einmalnach der Pflegestufe. Weiterhin ist entscheidend,ob häusliche oder stationärePflege erfolgt <strong>und</strong> ob bei häuslicherPflege ein Pflegedienst oder aber Angehörigepflegen.Für nähere Informationen – auch zurPflegezusatzversicherung – schickenwir Ihnen gerne unsere Broschüre„Pflege“ zu. Sie können die Broschüreüber unser Servicetelefon (Tel.-Nr.:01801.11 22 88) bestellen, an das Siesich auch mit Ihren Fragen wendenkönnen.51


12. Ges<strong>und</strong>heitsmanagement – Ges<strong>und</strong>heitslotse ® .2Der Ges<strong>und</strong>heitslotse ®Ges<strong>und</strong>heitsmanagement –Ges<strong>und</strong>heitslotse ® .Im Mittelpunkt unseres aktiven <strong>und</strong>qualitätsorientierten Ges<strong>und</strong>heitsmanagementssteht das Konzept desGes<strong>und</strong>heitslotsen ® . Unter dem Ges<strong>und</strong>heitslotsen® wird die Bündelung dergesamten Maßnahmen zur Ges<strong>und</strong>heitsförderungunserer vollversichertenK<strong>und</strong>en verstanden. Diese bieten unserenVersicherten eine hochwertige medizinischeVersorgung <strong>und</strong> eine optimaleindividuelle Betreuung.Zum Ges<strong>und</strong>heitslotsen ® gehören u.a.• unser Ges<strong>und</strong>heitslotse ®Ges<strong>und</strong>heitstelefon,• das Fallmanagement-ProgrammGes<strong>und</strong>heitslotse ® Patientenbegleiter,• das Diseasemanagement-ProgrammGes<strong>und</strong>heitslotse ® Asthma <strong>und</strong>• das Diseasemanagement-ProgrammGes<strong>und</strong>heitslotse ® Diabetes.52


Ges<strong>und</strong>heitslotse ® Ges<strong>und</strong>heitstelefonDie r<strong>und</strong> um die Uhr erreichbareHotline wird von medizinischem Fachpersonalbetreut <strong>und</strong> bietet Informationu.a. zu folgenden Themen:Fragen zu Ihrer Krankheit oder dervom Arzt verordneten Therapie,Unterstützung bei der Suche von Ärztenoder Kliniken, die auf IhreErkrankung spezialisiert sind,Unterstützung bei der Suche von(zahn-)ärztlichen Notdiensten oderApothekennotdiensten,Erläuterung von Beipackzetteln,Informationen zu Impfungen voreiner Reise,Ernährungsberatung,Ges<strong>und</strong>heitstipps.•••••••Sie erreichen unserGes<strong>und</strong>heitstelefonunter der Nummer:01803.357 357.


12. Ges<strong>und</strong>heitsmanagement – Ges<strong>und</strong>heitslotse ® .Fallmanagement –Ges<strong>und</strong>heitslotse ® PatientenbegleiterUnter Fallmanagement versteht mandie individuelle, patientenbezogeneKoordination von Ges<strong>und</strong>heitsleistungenim akuten Krankheitsfall, z.B. beiHerzinfarkt.Je früher Sie sich anuns wenden, destobesser können wir Sieunterstützen.Im Rahmen des Programms koordinieren<strong>und</strong> organisieren Patientenbegleiterbereits im Krankenhaus mit demK<strong>und</strong>en, dessen Angehörigen <strong>und</strong> denbehandelnden Ärzten die verschiedenenVersorgungsstufen – von demAkutaufenthalt in der Klinik über dieAnschlussheilbehandlung bis nachHause.Durch den Patientenbegleiter werdenweder die freie Arzt- <strong>und</strong> Krankenhauswahldes Versicherten noch dieTherapiefreiheit des Arztes eingeschränkt.54


Disease Management Programm –Ges<strong>und</strong>heitslotse ® AsthmaUnter Disease Management verstehtman Programme zur koordinierten <strong>und</strong>optimierten Behandlung von Patientenmit chronischen Erkrankungen.Seit 1997 sind wir im Diseasemanagementmit unserem Asthma-Programmaktiv. Bislang wurden mehr als 1000Versicherte durch medizinisch versiertesPersonal eines externen Dienstleistersintensiv im Umgang mit ihrerErkrankung geschult. SämtlicheSchulungsmitarbeiter sind zertifizierteAsthmatrainer.Ziel des Programms ist es, die Schwere<strong>und</strong> Häufigkeit von Atemnotzuständen<strong>und</strong> Hustenattacken sowie stationäreNotaufnahme zu reduzieren <strong>und</strong> damitdie Lebensqualität der Patienten zuerhöhen.Derzeit ist das Teilnehmer-Potenzialausgeschöpft. Eine Neukonzeption deserfolgreichen Programms ist in Planung.55


12.Ges<strong>und</strong>heitsmanagement – Ges<strong>und</strong>heitslotse ® .Disease Management Programm –Ges<strong>und</strong>heitslotse ® DiabetesZiel des Ges<strong>und</strong>heitslotsen ® Diabetesist eine Verbesserung der Behandlungsqualität<strong>und</strong> eine Unterstützung desK<strong>und</strong>en im Umgang mit seiner Erkrankung.Zudem werden <strong>Leistungs</strong>ausgabendurch das Vermeiden oderVermindern von Folgeerkrankungenbegrenzt.Elemente des Programms sind:• Unterstützung des behandelndenArztes durch Teilnahme am QualitätssicherungsprogrammPROSIT ® ,• Versorgung der Patienten mit demnötigen Wissen über ihre Erkrankungin Rahmen von ambulanten Schulungenin qualifizierten Einrichtungen,• Zuschuss zu Blutzucker- <strong>und</strong>Blutdruckmessgeräten,• Erinnerungsservice für Arzttermine,• Laiengerechte Information derPatienten über das Programm sowieüber Neuigkeiten auf dem Gebiet derDiabetesforschung in einemNewsletter.Teilnehmen können alle Diabetikerüber 18 Jahre, die bei der Allianz Privateneine Krankenvollversicherungabgeschlossen haben.Wenn Sie nähereInformationen <strong>zum</strong>Ges<strong>und</strong>heitslotsen ®Diabetes wünschenoder Unterlagenanfordern wollen,rufen Sie uns einfachan unter01803.357 357(Mo-Fr 8-20 Uhr).57


Stichwortverzeichnis.Allgemeine Krankenhausleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26Allianz Card für Privatversicherte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23/25Ambulante Kurbehandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32Anschlussheilbehandlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31Arzneimittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40-41Ausland – medizinische Behandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47Ausland – Versicherungsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48Ausland-24-h-Notrufzentrale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2/48Behandlungsmethoden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35-39Beitragsanpassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10Diagnoseverfahren – naturheilk<strong>und</strong>lich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35-36Disease Management . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52/55-57DRG-Vergütung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26Fallmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52/54Ges<strong>und</strong>heitslotse ® . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 - 57Ges<strong>und</strong>heitstelefon . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2/52-53Ges<strong>und</strong>heitsmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13/52-57Gebührenordnungen für Ärzte <strong>und</strong> Zahnärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14-19Gemischte Krankenanstalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26/31/32/34/38Heil- <strong>und</strong> Kostenplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Heilpraktikerleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36Heilmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42Hilfsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41Honorarabrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14-15Honorarvereinbarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17Krankenhausleistungen – allgemein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26-27Krankenhaustagegeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34Krankentagegeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43-4658


Kostenerstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18-19/23-27Kostenerstattung – Allgemeine Krankenhausleistungen . . . . . . . . . . . . . . 26Kostenerstattung – Privatärztliche Behandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25Kostenerstattung – Unterbringungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23Kurbehandlung – ambulant . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32Kurbehandlung – stationär . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31<strong>Leistungs</strong>management . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9-10Material- <strong>und</strong> Laborkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Patientenbegleiter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52/54Praxiskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Persönliche <strong>Leistungs</strong>erbringung durch Chefarzt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29Pflegehotline . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/51Pflegepflichtversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51Physiotherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38-39Privatkliniken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27Psychotherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .38Sanatoriumsbehandlung – stationär . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31Stationäre Behandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23-34Stationäre Rehabilitation/Sanatoriums-/Kurbehandlung . . . . . . . . . . . . . . 31Stationäre zahnärztliche Behandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22Rehabilitation – stationär . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31Untersuchungs- <strong>und</strong> Behandlungsmethoden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35-39Vorsorgeuntersuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39Wahlleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27-28Zahnbehandlung / Zahnersatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20-22Zielleistungsprinzip der Gebührenordnung für Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . 1559


Acht Punkte-Programm <strong>zum</strong> aktiven <strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong>Ges<strong>und</strong>heitsmanagement.Als K<strong>und</strong>e haben Sie vielfältige Möglichkeiten,die Allianz Private Krankenversicherung beiihren Bemühungen zur Sicherung einer hochwertigenmedizinischen Versorgung zu langfristigbezahlbaren Beiträgen zu unterstützen:1Falls Sie unsicher sind, ob bestimmte Leistungendurch Ihren Versicherungsschutz gedeckt sind,setzen Sie sich vor Beginn der Behandlung mituns in Verbindung.2Reichen Sie hohe Rechnungen zur Prüfung aufRichtigkeit am besten unbezahlt bei Ihrer Niederlassungein, damit eventuelle Unstimmigkeitenrechtzeitig geklärt werden können.3Wenn Sie eine Rechnung für überhöht halten bzw.Behandlungen abgerechnet wurden, die Sie sichnicht erklären können, empfehlen wir Ihnen, zunächstmit dem Arzt zu sprechen <strong>und</strong> ihn um einePrüfung der Rechnung zu bitten. Wenn Ihre Bedenkenin diesem Gespräch nicht ausgeräumtwerden können, sollten Sie vorerst nur dieunstrittigen Leistungen bezahlen <strong>und</strong> dieRechnung mit einem entsprechenden Hinweis denSpezialisten der Allianz Privaten Krankenversicherungvorlegen.60


4Vor aufwändigen zahnärztlichen Maßnahmenempfehlen wir Ihnen, einen Heil- <strong>und</strong> Kostenplanbei Ihrer Niederlassung einzureichen, auch wenndie Allgemeinen Versicherungsbedingungen IhresTarifs eine solche Regelung nicht vorsehen.5Sollte eine stationäre Behandlung in einergemischten Krankenanstalt notwendig werden,wenden Sie sich bitte frühzeitig an uns. Für einestationäre Behandlung in einer gemischten Krankenanstaltbrauchen Sie auf jeden Fall vor Beginnder Behandlung unsere schriftliche <strong>Leistungs</strong>zusage.Bitte halten Sie auch vor stationärer Aufnahmein einer Privatklinik Rücksprache mit uns.6Setzen Sie sich bereits vor geplanten größerenOperationen oder bei schweren Krankheitsverläufenmit uns in Verbindung, damit wirabklären können, wie wir Sie unterstützen können– z.B. durch unsere Patientenbegleiter.78Gehen Sie kostenbewusst mit der Inanspruchnahmemedizinischer Leistungen um (z.B. durchdie Vermeidung von Doppeluntersuchungen;ambulant vor stationär).Für die meisten teuren Arzneimittel gibt es preisgünstigere<strong>und</strong> qualitativ ebenso hochwertigePräparate – so genannte Generika. Ihr Arzt oderApotheker gibt Ihnen sicher hierzu Auskunft.Außerdem sollten Sie, sofern keine Dauermedikationerforderlich ist, Kleinpackungen beziehen, daGroßpackungen häufig nicht aufgebraucht werden.61


Impressum:Herausgeber:Allianz Private Krankenversicherungs-AG<strong>Leistungs</strong>- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsmanagementFritz-Schäffer-Straße 981737 MünchenFalls Sie Fragen r<strong>und</strong> um die private Krankenversicherunghaben, steht Ihnen unser K<strong>und</strong>en-Service-Centertäglich von 8-20 Uhr zur Verfügung:Telefon: 01801.11 22 889 – 18 Uhr: 0,046 EUR/Minute8 – 9 Uhr: 0,025 EUR/Minutee-mail: service.apkv@allianz.deDiese Broschüre ist urheberrechtlich geschützt.Alle Rechte sind vorbehalten. Vervielfältigungen,auch nur in Auszügen, sind ohne Genehmigungdurch den Herausgeber lediglich innerhalb derengen Grenzen der gesetzlichen Bestimmungenerlaubt.


Allianz Private Krankenversicherungs-AGwww.ges<strong>und</strong>heit.allianz.deV6-53-001V0 (00) 60.3.03

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