Handbuch zum Leistungs- und Gesundheitsmanagement - WMD ...
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4. Gebü hrenordnungen fü r Ä rzte <strong>und</strong> Zahnä rzte.Gesonderte Honorarvereinbarungzwischen Versicherungsnehmer <strong>und</strong>behandelndem ArztEine vom Gebührenrahmen abweichendeHonorarvereinbarung ist ausschließlichfür persönliche Leistungen (z.B.Beratung, Operation) zulässig. Hierzuist eine schriftliche Vereinbarung zwischenArzt <strong>und</strong> Patient erforderlich,für die gilt:• Die Steigerungssätze müssen vom Arztpersönlich mit dem Patienten ausgehandeltwerden.• Die Vereinbarung muss vor <strong>Leistungs</strong>erbringungabgeschlossen werden.• Die Vereinbarung muss Nummer <strong>und</strong>Bezeichnung der Leistung sowieSteigerungssatz <strong>und</strong> Betrag enthalten.• Die Vereinbarung muss einen Hinweisenthalten, dass die private Krankenversicherungdie vereinbarte Vergütungeventuell nicht in vollem Umfangerstattet.Voraussetzung für die Erstattung durchdie Allianz Private Krankenversicherungist ein entsprechender Versicherungsschutz<strong>und</strong> eine ausreichende medizinischeBegründung für die Überschreitungder Höchstsätze.17