Handbuch zum Leistungs- und Gesundheitsmanagement - WMD ...
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6. Stationä re Behandlung.Stationäre Rehabilitation/Sanatoriums-/KurbehandlungStationäre Rehabilitation, Sanatoriums<strong>und</strong>Kurbehandlungen gelten nicht alsKrankenhausbehandlungen <strong>und</strong> sind inder Krankheitskostenversicherung üblicherweisenicht versichert.Ausnahmen gelten bei speziellen, sogenannten Anschlussheilbehandlungen(AHB) im Rahmen besonderer Indikationsbereiche,wenn dadurch die Behandlungim Akutkrankenhaus abgekürztoder die Verlegung in ein anderesAkutkrankenhaus vermieden werdenkann (z.B. nach einem Herzinfarktoder Schlaganfall). Voraussetzung istgr<strong>und</strong>sätzlich die medizinische Notwendigkeiteiner stationären Heilbehandlung.In jedem Fall gilt es zubeachten, dass auch bei medizinischnotwendigen AHB von uns geprüftwird, ob eventuell andere Versicherungsträgerleistungspflichtig sind (z.B.die gesetzliche Rentenversicherung).Sofern diesbezüglich <strong>Leistungs</strong>ansprüchebestehen, müssen diese auchvom Versicherten beantragt werden.Erforderlich ist auf jeden Fall ein vorherigerAntrag auf Kostenübernahme fürAHB in Gemischten Krankenanstalten.*Dies gilt auch für Krankenhaustagegeldversicherungen.Aufgr<strong>und</strong> der komplexenThematik solltenSie deshalb frühzeitigmit uns sprechen, umalles Wesentliche ausmedizinischer <strong>und</strong>vertraglicher Sichtabzuklären <strong>und</strong> ggf.zu koordinieren.Bitten beachten Sie auch,dass vor Antritt der Behandlungeine schriftlicheZusage erforderlich ist,die bei der zuständigenNiederlassung zu beantragenist.* Siehe Kapitel 6 „Stationäre Behandlung – Gemischte Krankenanstalten“.31