Handbuch zum Leistungs- und Gesundheitsmanagement - WMD ...
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11. Pflegepflichtversicherung.11Pflegepflichtversicherung.Ansprüche aus derPflegepflichtversicherungLeistungen aus der Pflegepflichtversicherungerhalten Sie auf Antrag.Danach erfolgt eine Begutachtungdurch den medizinischen Dienst derprivaten Krankenversicherung (Medicproof),der feststellt, ob die gesetzlichenKriterien der Pflegebedürftigkeiterfüllt werden <strong>und</strong> in welchem UmfangPflegebedürftigkeit vorliegt.Hiernach richten sich die Ansprüche,die Sie aus der Pflegepflichtversicherunghaben.Über die „Pflegehotline“Telefon01803.99 88 21nennen oder vermittelnwir Ihnen gerneortsnahe Pflegediensteoder Plätze instationären Pflegeeinrichtungen.Die Pflegeleistungen sind vielfältig <strong>und</strong>hängen von verschiedenen Faktoren ab.So richten sie sich zunächst einmalnach der Pflegestufe. Weiterhin ist entscheidend,ob häusliche oder stationärePflege erfolgt <strong>und</strong> ob bei häuslicherPflege ein Pflegedienst oder aber Angehörigepflegen.Für nähere Informationen – auch zurPflegezusatzversicherung – schickenwir Ihnen gerne unsere Broschüre„Pflege“ zu. Sie können die Broschüreüber unser Servicetelefon (Tel.-Nr.:01801.11 22 88) bestellen, an das Siesich auch mit Ihren Fragen wendenkönnen.51