19.11.2012 Aufrufe

Neuerungen StVO zum 01.09.2009 - Eine Gegenüberstellung

Neuerungen StVO zum 01.09.2009 - Eine Gegenüberstellung

Neuerungen StVO zum 01.09.2009 - Eine Gegenüberstellung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 3 <strong>StVO</strong> Geschwindigkeit<br />

• c) für Pkw sowie für<br />

andere<br />

Kfz mit einem zGG<br />

bis 3,5 t 100 km/h.<br />

Diese<br />

Geschwindigkeitsbeschränkung<br />

gilt<br />

nicht auf Autobahnen<br />

(Zeichen 330)<br />

• c) für Pkw sowie für<br />

andere<br />

Kfz mit einem zGG<br />

bis 3,5 t 100 km/h.<br />

Diese<br />

Geschwindigkeitsbeschränkung<br />

gilt<br />

nicht auf Autobahnen<br />

(Zeichen 330.1)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!