Neuerungen StVO zum 01.09.2009 - Eine Gegenüberstellung
Neuerungen StVO zum 01.09.2009 - Eine Gegenüberstellung
Neuerungen StVO zum 01.09.2009 - Eine Gegenüberstellung
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
§ 3 <strong>StVO</strong> Geschwindigkeit<br />
• c) für Pkw sowie für<br />
andere<br />
Kfz mit einem zGG<br />
bis 3,5 t 100 km/h.<br />
Diese<br />
Geschwindigkeitsbeschränkung<br />
gilt<br />
nicht auf Autobahnen<br />
(Zeichen 330)<br />
• c) für Pkw sowie für<br />
andere<br />
Kfz mit einem zGG<br />
bis 3,5 t 100 km/h.<br />
Diese<br />
Geschwindigkeitsbeschränkung<br />
gilt<br />
nicht auf Autobahnen<br />
(Zeichen 330.1)