19.11.2012 Aufrufe

Neuerungen StVO zum 01.09.2009 - Eine Gegenüberstellung

Neuerungen StVO zum 01.09.2009 - Eine Gegenüberstellung

Neuerungen StVO zum 01.09.2009 - Eine Gegenüberstellung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

• Alt zu Z. 340, Buchstabe d<br />

• sind außerhalb geschlossener<br />

Ortschaften für eine Richtung 3<br />

Fahrstreifen so markiert, dann darf der<br />

mittlere Fahrstreifen dort durchgängig<br />

befahren werden, wo - auch nur hin<br />

und wieder - rechts davon ein<br />

Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt<br />

auf Fahrbahnen mit mehr als drei so<br />

markierten Fahrstreifen für eine<br />

Richtung für den zweiten Fahrstreifen<br />

von rechts. Den linken Fahrstreifen<br />

dürfen außerhalb geschlossener<br />

Ortschaften Lastkraftwagen mit einem<br />

zulässigen Gesamtgewicht von mehr<br />

als 3,5 t sowie Züge, die länger als 7<br />

m sind, nur benutzen, wenn sie sich<br />

dort <strong>zum</strong> Zwecke des Linksabbiegens<br />

einordnen;<br />

§ 7 Fahrstreifen<br />

• (3c) Sind außerhalb geschlossener<br />

Ortschaften für eine Richtung drei<br />

oder mehr Fahrstreifen mit Zeichen<br />

340 gekennzeichnet, dürfen<br />

Kraftfahrzeuge abweichend von dem<br />

Gebot, möglichst weit rechts zu<br />

fahren, den mittleren Fahrstreifen dort<br />

durchgängig befahren, wo - auch nur<br />

hin und wieder - rechts davon ein<br />

Fahrzeug hält oder fährt. Den linken<br />

Fahrstreifen dürfen außerhalb<br />

geschlossener Ortschaften<br />

Lastkraftwagen mit einem zulässigen<br />

Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t<br />

sowie alle Kraftfahrzeuge mit<br />

Anhänger nur benutzen, wenn sie sich<br />

dort <strong>zum</strong> Zwecke des Linksabbiegens<br />

einordnen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!