19.11.2012 Aufrufe

Neuerungen StVO zum 01.09.2009 - Eine Gegenüberstellung

Neuerungen StVO zum 01.09.2009 - Eine Gegenüberstellung

Neuerungen StVO zum 01.09.2009 - Eine Gegenüberstellung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 2 <strong>StVO</strong> Fahrbahnbenutzung<br />

• 4) Radfahrer müssen einzeln<br />

hintereinander fahren; nebeneinander<br />

dürfen sie nur fahren, wenn dadurch<br />

der Verkehr nicht behindert wird. Sie<br />

müssen Radwege benutzen, wenn die<br />

jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen<br />

237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist.<br />

Andere rechte Radwege dürfen sie<br />

benutzen. Sie dürfen ferner rechte<br />

Seitenstreifen benutzen, wenn keine<br />

Radwege vorhanden sind und<br />

Fußgänger nicht behindert werden.<br />

Das gilt auch für Mofas, die durch<br />

Treten fortbewegt werden. Außerhalb<br />

geschlossener Ortschaften dürfen<br />

Mofas Radwege benutzen.<br />

Z. 237 Z. 240 Z. 241<br />

• 4) Radfahrer müssen einzeln<br />

hintereinander fahren;<br />

nebeneinander dürfen sie nur<br />

fahren, wenn dadurch der Verkehr<br />

nicht behindert wird. <strong>Eine</strong><br />

Benutzungspflicht der Radwege in<br />

der jeweiligen Fahrtrichtung<br />

besteht nur, wenn Zeichen 237,<br />

240 oder 241 angeordnet ist.<br />

Rechte Radwege ohne die<br />

Zeichen 237, 240 und 241 dürfen<br />

benutzt werden. Linke Radwege<br />

dürfen nur benutzt werden, wenn<br />

dies durch das Zusatzzeichen<br />

„Radverkehr frei“ allein angezeigt<br />

ist. Radfahrer dürfen ferner rechte<br />

Seitenstreifen benutzen, wenn<br />

keine Radwege vorhanden sind<br />

und Fußgänger nicht behindert<br />

werden. Außerhalb geschlossener<br />

Ortschaften dürfen Mofas<br />

Radwege benutzen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!