Neuerungen StVO zum 01.09.2009 - Eine Gegenüberstellung
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§ 37 <strong>StVO</strong>; WLZ, DLZ und Grünpfeil<br />
• Abs. 1<br />
• Lichtzeichen gehen<br />
Vorrangregeln,<br />
vorrangregelnden<br />
Verkehrsschildern und<br />
Fahrbahnmarkierungen vor.<br />
• Der neue Satz stand vorher<br />
in § 12 Abs. 1 Nr. 7 <strong>StVO</strong><br />
• Abs. 1<br />
• Lichtzeichen gehen<br />
Vorrangregeln,<br />
vorrangregelnden<br />
Verkehrszeichen und<br />
Fahrbahnmarkierungen vor.<br />
• Fahrzeugführer dürfen bis zu<br />
10 m vor einem Lichtzeichen<br />
nicht halten, wenn es<br />
dadurch verdeckt wird.