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Neuerungen StVO zum 01.09.2009 - Eine Gegenüberstellung

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§§ 10, 42 <strong>StVO</strong>; Z. 325/326; Wann endet ein<br />

Verkehrsberuhigter Bereich?<br />

• Auch wenn das Zeichen 326 (Ende<br />

verkehrsberuhigter Bereich) nicht unmittelbar im<br />

Bereich der Einmündung oder Kreuzung,<br />

sondern einige Meter davor aufgestellt ist, gelten<br />

die besonderen Pflichten des § 10 <strong>StVO</strong>.<br />

• BGH, 20.11.07, VI ZR 8/07, NJW-Spezial, 4/08, S. 106

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