Neuerungen StVO zum 01.09.2009 - Eine Gegenüberstellung
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§§ 10, 42 <strong>StVO</strong>; Z. 325/326; Wann endet ein<br />
Verkehrsberuhigter Bereich?<br />
• Auch wenn das Zeichen 326 (Ende<br />
verkehrsberuhigter Bereich) nicht unmittelbar im<br />
Bereich der Einmündung oder Kreuzung,<br />
sondern einige Meter davor aufgestellt ist, gelten<br />
die besonderen Pflichten des § 10 <strong>StVO</strong>.<br />
• BGH, 20.11.07, VI ZR 8/07, NJW-Spezial, 4/08, S. 106