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Neuerungen StVO zum 01.09.2009 - Eine Gegenüberstellung

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§ 6 <strong>StVO</strong> Vorbeifahren<br />

• Wer an einem haltenden<br />

Fahrzeug, einer Absperrung oder<br />

einem sonstigen Hindernis auf der<br />

Fahrbahn links vorbeifahren will,<br />

muss entgegenkommende<br />

Fahrzeuge durchfahren lassen.<br />

• Muss er ausscheren, so hat er auf<br />

den nachfolgenden Verkehr zu achten<br />

und das Ausscheren sowie das<br />

Wiedereinordnen - wie beim<br />

Überholen - anzukündigen.<br />

• Wer an einer<br />

Fahrbahnverengung, einem<br />

Hindernis auf der Fahrbahn oder<br />

einem haltenden Fahrzeug links<br />

vorbeifahren will, muss<br />

entgegenkommende Fahrzeuge<br />

durchfahren lassen. Satz 1 gilt<br />

nicht, wenn der Vorrang durch<br />

Verkehrzeichen (Z. 208, 308)<br />

anders geregelt ist.<br />

• Muss er ausscheren, so hat er auf<br />

den nachfolgenden Verkehr zu<br />

achten und das Ausscheren sowie<br />

das Wiedereinordnen - wie beim<br />

Überholen - anzukündigen.

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