Neuerungen StVO zum 01.09.2009 - Eine Gegenüberstellung
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§ 6 <strong>StVO</strong> Vorbeifahren<br />
• Wer an einem haltenden<br />
Fahrzeug, einer Absperrung oder<br />
einem sonstigen Hindernis auf der<br />
Fahrbahn links vorbeifahren will,<br />
muss entgegenkommende<br />
Fahrzeuge durchfahren lassen.<br />
• Muss er ausscheren, so hat er auf<br />
den nachfolgenden Verkehr zu achten<br />
und das Ausscheren sowie das<br />
Wiedereinordnen - wie beim<br />
Überholen - anzukündigen.<br />
• Wer an einer<br />
Fahrbahnverengung, einem<br />
Hindernis auf der Fahrbahn oder<br />
einem haltenden Fahrzeug links<br />
vorbeifahren will, muss<br />
entgegenkommende Fahrzeuge<br />
durchfahren lassen. Satz 1 gilt<br />
nicht, wenn der Vorrang durch<br />
Verkehrzeichen (Z. 208, 308)<br />
anders geregelt ist.<br />
• Muss er ausscheren, so hat er auf<br />
den nachfolgenden Verkehr zu<br />
achten und das Ausscheren sowie<br />
das Wiedereinordnen - wie beim<br />
Überholen - anzukündigen.