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Besachwaltung Vortrag ND 09 20101

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Entscheidens wird und dem Auftrag regelmäßiger<br />

Maßnahmenüberprüfungen Rechnung getragen wird<br />

2. von der Möglichkeit der Vorsorgevollmacht regelhaft<br />

Gebrauch gemacht wird, wofür es ein „public awareness<br />

rising“ benötigt<br />

3. die Angehörigenvertretung nicht als Instrument zur<br />

Verweigerung oder Zurückweisung der Zuständigkeit an<br />

die Sorge Tragenden gebraucht wird, sondern es zu einer<br />

kooperativen Verflechtung zwischen<br />

Vereinssachwalterschaft, Gericht und Angehörigen<br />

kommt<br />

4. Clearing-Prozesse so umfassend ausgestaltet sind, dass<br />

sie das gesamte Netz sozialer Dienste unter Einschluss<br />

der Anreger von Sachwalterschaften einbezogen werden<br />

müssen<br />

5. die Sachwalterschaft rechtspolitisch ´ultima ratio`, also<br />

das äußerste Mittel bleibt.<br />

Nikolaus Dimmel<br />

September 2010<br />

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