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Einsatzplan

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Zivilflugplatzhalter:<br />

Vorarlberger Krankenhaus-Betriebs-Gmbh<br />

Carinagasse 47<br />

A-6800 Feldkirch<br />

Betreiber:<br />

Landeskrankenhaus Feldkirch<br />

Carinagasse 47- 49<br />

A-6800 Feldkirch<br />

LANDESKRANKENHAUS FELDKIRCH<br />

Akademisches Lehrkrankenhaus<br />

<strong>Einsatzplan</strong><br />

für den Zivilflugplatz<br />

Heliport<br />

LKH - Feldkirch<br />

ICAO – Kennung<br />

LOIF<br />

Feldkirch<br />

<strong>Einsatzplan</strong> Heliport LKHF Ausgabe vom 05.07.2006 Seite 1 von 11<br />

Landeskrankenhaus Feldkirch, Carinagasse 47, A-6800 Feldkirch, Telefon 05522/303-4000; Fax 05522/303-7532; e-mail: wirtschaftsdirektion@lkhf.at<br />

DVR Nr. 0576280 Bankverbindung: Vlbg. Landes- und Hypothekenbank Feldkirch, Konto Nr. 221175115 (BLZ 58000)


Inhalt<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

Ausgabe<br />

vom<br />

1. Deckblatt 05/07/2006 1<br />

2. Inhaltsverzeichnis 05/07/2006 2<br />

3. Allgemeines 05/07/2006 3<br />

4. Alarmstufen und Alarmzeichen 05/07/2006 3<br />

5. Einsatzkräfte 05/07/2006 4<br />

6. Zur Mitwirkung am Such und Rettungsdienst<br />

in Betracht kommende Stellen<br />

Seite<br />

05/07/2006 4<br />

7. Verfügbare Hilfs-/ Rettungsmittel 05/07/2006 5<br />

8. Aufgabenverteilung 05/07/2006 5-7<br />

Anlage I: Lageplan - Unterbringung der<br />

Hilfs-/ Rettungsmittel<br />

Anlage II: Übersichtsplan - Flugplatzgrenzen,<br />

innerer und äußererRettungsbereich<br />

Maßstab 1:2000<br />

05/07/2006 8<br />

05/07/2006 9<br />

Anlage III: Notfallkonzept 05/07/2006 10-11<br />

<strong>Einsatzplan</strong> Heliport LKHF Ausgabe vom 05.07.2006 Seite 2 von 11


3. Allgemeines:<br />

a) Der vorliegende <strong>Einsatzplan</strong> bezweckt die Sicherstellung eines raschen und wirksamen<br />

Einsatzes bei Flugnotfällen im Flugplatzrettungsbereich des Zivilflugplatzes des<br />

Landeskrankenhaus Feldkirch mit dem Rufzeichen<br />

und dem location indicator<br />

„Heliport LKH-Feldkirch“<br />

„LOIF“<br />

Ein Flugnotfall ist gem. § 2 der Zivilluftfahrt-Such-und –Rettungsdienstverordnung<br />

ZSRV 1999, BGBI. // Nr. 376/1999 dann gegeben, wenn ein Luftfahrzeug vermisst wird,<br />

einen Unfall erlitten hat oder auf andere Weise in Not geraten ist.<br />

b) Der Flugplatzrettungsbereich ist in einen inneren (Piste, Sicherheitsstreifen und<br />

Abstellposition = Heliport Feldkirch) und äußeren Rettungsbereich (Grenzen<br />

LKH- Feldkirch) geteilt.<br />

c) Gemäß § 21 ZFBO wird der <strong>Einsatzplan</strong> im Patientenübergaberaum, beim<br />

Informationsdienst und in der Verwaltungsdirektion aufgelegt.<br />

4. Alarmstufen und Alarmzeichen:<br />

1. Bereitschaftsstufe<br />

Stichwort „Bereitschaftsalarm“<br />

(gilt nur für die eingeteilten Einsatzkräfte auf dem Flugfeld)<br />

Auslösung durch den Einsatzleiter oder dessen Stellvertreter;<br />

a) Vor der Landung mit angemeldeten, beobachteten oder vermuteten technischen<br />

Störungen, die jedoch in der Regel der Durchführung einer sicheren Landung keine<br />

ernsten Schwierigkeiten bereiten bzw. bei denen eine Notlandung nicht<br />

wahrscheinlich ist.<br />

b) Vor Abflug und Landungen von Luftfahrzeugen bei<br />

� Ungünstigen Wetterverhältnissen (z.B. Föhn)<br />

� Ungünstiger Pistenbeschaffenheit (z.B. Eis- und Schneeglätte,...)<br />

� Flügen, die mit besonderen Gefahren verbunden sind<br />

2. Notstufe<br />

Stichwort „Großalarm“<br />

(gilt für alle Einsatzkräfte)<br />

Auslösung durch den Einsatzleiter oder dessen Stellvertreter<br />

a) Vor Landungen mit nicht angemeldeten, beobachteten oder vermuteten technischen<br />

Störungen, die einen Luftfahrzeugunfall befürchten lassen, bzw. bei denen eine<br />

Notlandung wahrscheinlich ist, sofern nicht mit dem Bereitschaftsalarm das<br />

Auslangen gefunden werden kann.<br />

b) Vor jedem unvermeindlichen Luftfahrzeugunfall und nach jedem Luftffahrzeugunfall.<br />

Anmerkung: Im Zweifelsfall ist immer die höhere Alarmstufe auszulösen.<br />

<strong>Einsatzplan</strong> Heliport LKHF Ausgabe vom 05.07.2006 Seite 3 von 11


5. Einsatzkräfte:<br />

1. Einsatzleiter<br />

Der Einsatzleiter (bzw. sein Stellvertreter) ist ein zur Leitung von Such- und<br />

Rettungsmaßnahmen im Flugplatzrettungsbereich Beauftragter des Flugplatzhalters,<br />

der von der Austro Control GmbH oder unter deren Aufsicht entsprechend zu schulen<br />

ist.<br />

Jede Neubestellung und Aberufung des Flugbetriebsleiters oder seiner Stellvertreter<br />

ist der Behörde binnen einer Woche ab Neubestellung oder Abberufung zu melden.<br />

2. Einsatz- und Bereitschaftspersonal<br />

Eingeteiltes Personal für die Durchführung von Rettungsmaßnahmen, besonders zur<br />

Brandbekämpfung und für die Bergungsmaßnahmen, sowie in Erster Hilfe geschult;<br />

ist dem diensthabenden Einsatzleiter unterstellt.<br />

3. Liste der Einsatzleiter und Stellvertreter<br />

Tel.: 0043 (0)5522303-0, Notruf Klappe 1000<br />

Einsatzleiter Dirschl Manfred<br />

Stellvertretung Bächle Christian<br />

Borg Franz<br />

Bösch Dietmar<br />

Gohm Andrea<br />

Markac Robert<br />

Matt Manfred<br />

Mauerhofer Bernd<br />

Nachbaur Maria Aloisia<br />

Schuler Günter<br />

Tangl Dieter<br />

6. Zur Mitwirkung am Such und Rettungsdienst in Betracht kommende Stellen:<br />

� Rettungs und Feuerwehrleitstelle (RFL) 05522/3500<br />

� Polizeiinspektion Feldkirch – 133<br />

� Feuerwehr – 122<br />

� Rotes Kreuz – 144<br />

� Österr. Bergrettungsdienst – 05522/3505<br />

� Such- und Rettungszentrale RCC-ACG Wien (Rescue Coordination Center),<br />

1036 Wien, Schnirchgasse 11<br />

Tel.: 051703-7777 und/ oder 01/7988380 (24 Stunden Hotline)<br />

6020 Innsbruck, Fürstenweg 18<br />

Tel.: 051703-7777<br />

� Flugrettung des BMI, Abt. II/21<br />

1040 Wien, Am Hof 4<br />

Tel.: 01/53126-3400<br />

<strong>Einsatzplan</strong> Heliport LKHF Ausgabe vom 05.07.2006 Seite 4 von 11


7. Verfügbare Hilfs-/ Rettungsmittel – im Patientenübergaberaum:<br />

Erste-Hilfe Ausrüstung: 1 Sanitätskasten für Erste Hilfe<br />

(weiters die Mittel der unmittelbar danebenliegenden<br />

Unfallambulanz)<br />

Feuerlöschmittel: 2 Trockenfeuerlöscher á 6 kg<br />

Löschwasseranschluss D (außen)<br />

(weiters 500 kg Trockenschaum im Feuerwehrgeräteraum)<br />

Ölbindemittel: Gesamtmenge 100 l/kg, Conex WB1<br />

Bergewerkzeug: Einbrechwerkzeug (Brecheisen, Blechschere<br />

Axt, Spaten etc.)<br />

Plane: 3 x 3m große quadratische Plane in signalroter Farbe,<br />

welche in ihren beiden Diagonalen 0,5m breite gelbe<br />

Balken aufweist. Diese Plane ist immer dann, wenn der<br />

Flugplatz aus technischen oder organisatorischen Gründen<br />

nicht benutzbar ist, auf der Piste auszulegen.<br />

Brandschutzdecke<br />

Wandschrank mit Decken<br />

2 Krankentransportwagen<br />

8. Aufgabenverteilung für die am Such- und Rettungsdienst mitwirkenden Stellen:<br />

1. Einsatzleiter bzw. Stellvertreter<br />

Der Einsatzleiter bzw. dessen diensthabender Stellvertreter ist für die rasche und wirksame<br />

Durchführung von Such- und Rettungsmaßnahmen für Luftfahrzeuge, die im Flugplatzrettungsbereich<br />

während der Betriebszeit des Hubschrauberflugplatzes Heliport LKH-<br />

Feldkirch in Flugnot geraten sind, verantwortlich.<br />

a) Der Einsatzleiter oder dessen Stellvertreter muß während der Betriebszeit des<br />

Flugplatzes auf diesem anwesend und jederzeit erreichbar sein.<br />

b) Er ist verpflichtet, jeweils vor Betriebsbeginn die verfügbaren Feuerlöscher und<br />

Rettungsmittel sowie ggf. Alarmeinrichtungen zu überprüfen. Alle einen Einsatzfall<br />

betreffenden ein- und ausgehenden Meldungen, Gespräche und Anordnungen sind<br />

mit der entsprechenden Zeitangabe in einem Protokoll einzutragen.<br />

<strong>Einsatzplan</strong> Heliport LKHF Ausgabe vom 05.07.2006 Seite 5 von 11


c) Der Einsatzleiter hat, sobald er von einem Flugnotfall Kenntnis erlangt,<br />

- die zur Mitwirkung am Such- und Rettungsdienst in Betracht kommenden Stellen<br />

zu alarmieren,<br />

- der Austro Control GmbH als Such- und Rettungszentrale ehestmöglich Meldung<br />

zu erstatten,<br />

- stichwortartige Führung eines Protokolls mit Namen und Uhrzeit über verständigte<br />

Institutionen und über getroffene Maßnahmen.<br />

2. Einsatz und Bereitschaftspersonal<br />

Das eingeteilte Einsatzpersonal hat<br />

a) Bei Stichwort „Bereitschaftsalarm“ sich einsatzklar zu machen, bereit zu halten und<br />

auf weitere Anordnungen des Einsatzleiters zu warten.<br />

b) Bei Stichwort „Großalarm“<br />

Je nach Anordnung des Einsatzleiters<br />

- sofort zum Einsatzort auszurücken und<br />

- die erforderlichen Such-, Rettungs-, Feuerlösch- und Bergungs-maßnahmen<br />

durchzuführen.<br />

Wenn bei einem Unfall/Vorfall im Bereichs des Heliport eine Person verletzt wird, ist nach<br />

dem von dem Krankenhaus erlassenen Notfallkonzept der jeweils im Westbereich<br />

zuständige Anästhesist und Anästhesieschwester/pfleger mit der Telefonnummer 2000, zu<br />

verständigen<br />

Wenn entsprechend mehr und schwere Verletzte und/oder ein Geräteschaden mit<br />

Brandgefahr oder Ausbruch gegeben ist, ist der diensthabende Anästhesist (Anästhesie-<br />

Koordinator - Tel.Kl. 1480) zu verständigen, der den Katastrophenplan (Alarmierungsstufen,<br />

Einberufung von Personal, Umstellung des Betriebes) entsprechend dem Ereignis auslöst,<br />

der Flugplatzbetriebsleiter (Tel. Kl. 1000 = Informationsdienst) löst den Brandschutzplan<br />

aus.<br />

Damit werden einerseits die medizinischen Rettungs- und Behandlungskapazitäten des LKH<br />

Feldkirch und des Roten Kreuzes aktiviert und andererseits Betriebsfeuerwehr und<br />

technischer Dienst des LKH Feldkirch und in weiterer Folge Ortsfeuerwehr Tisis und weitere<br />

Feuerwehren.<br />

3. Den vom Einsatzleiter gem. Alarmstufen alarmierten Organen des öffentlichen<br />

Sicherheitsdienstes und der Hilfs- und Rettungsorganisationen obliegt im Rahmen ihrer<br />

Dienst- und Organisationsvorschrift die entsprechende Mitwirkung und Hilfeleistung bei<br />

den erforderlichen Such-, Rettungs-, Feuerlösch- und Bergungsmaßnahmen.<br />

4. Der Einsatzleiter hat alle am Such- und Rettungsdienst mitwirkenden und um<br />

Hilfeleistung ersuchten Stellen zu verständigen, wenn ihre Hilfeleistung nicht mehr<br />

erforderlich ist.<br />

<strong>Einsatzplan</strong> Heliport LKHF Ausgabe vom 05.07.2006 Seite 6 von 11


5. Eingesetzte Such- und Rettungsmannschaften haben gemäß § 23 ZSRV 1999 darauf<br />

Bedacht zu nehmen, daß an der Unfallstelle keine Veränderungen vorgenommen<br />

werden, die eine amtliche Untersuchung erschweren könnten. Von den<br />

Rettungsarbeiten abgesehen, dürfen an der Unfallstelle Veränderungen nur<br />

vorgenommen werden, soweit dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Andere<br />

Veränderungen dürfen erst vorgenommen werden, wenn die für die gesetzlichen<br />

Untersuchungen zuständigen Stellen sie für zulässig erklärt hat (Freigabe des Bruches).<br />

6. Verantwortliche Piloten, Halter von Zivilflugplätzen, Zivilluftfahrzeughaltern und Organe<br />

des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind gem. § 17 ZSRV 1999 verpflichtet, der Austro<br />

Control GmbH unverzüglich fernmündlich, fernschriftlich oder auf dem Funkwege alle<br />

Wahrnehmungen zu melden, die zur Annahme berechtigen, daß sich ein Luftfahrzeug in<br />

Flugnot befindet.<br />

Die Meldungen haben insbesondere zu enthalten:<br />

a) Das Stichwort „Flugnot“<br />

b) Die Angaben, wann und wo das in Flugnot befindliche Luftfahrzeug gesichtet wurde,<br />

oder wann und wo es sich zum Zeitpunkt befunden hat, in dem die letzte Nachricht<br />

von ihm eingelangt ist.<br />

c) Die Art des Flugnotfalles<br />

d) Sonstige wichtige Umstände, welche die Auffindung des Luftfahrzeuges erleichtern<br />

können (z. B. Angaben über Type und Kennzeichen des Luftfahrzeuges, über<br />

Flugrichtung und Flughöhe, etc.)<br />

<strong>Einsatzplan</strong> Heliport LKHF Ausgabe vom 05.07.2006 Seite 7 von 11


Anlage I: Lageplan – Unterbringung der Hilfs-/ Rettungsmittel<br />

Auflistung und Lagerung der Rettungsmittel:<br />

Erste-Hilfe Ausrüstung: 1 Sanitätskasten für Erste Hilfe<br />

(weiters die Mittel der unmittelbar danebenliegenden<br />

Unfallambulanz)<br />

Feuerlöschmittel: 2 Trockenfeuerlöscher á 6 kg<br />

Löschwasseranschluss D (außen)<br />

(weiters 500 kg Trockenschaum im Feuerwehrgeräteraum)<br />

Ölbindemittel: 2 Säcke á 100 Liter Conex WB1<br />

Bergewerkzeug: Einbrechwerkzeug (Brecheisen, Blechschere<br />

Axt, Spaten etc.)<br />

Plane: 3 x 3m große quadratische Plane in signalroter Farbe, welche in<br />

ihren beiden Diagonalen 0,5m breite gelbe Balken aufweist. Diese Plane ist immer dann, wenn der<br />

Flugplatz aus technischen oder organisatorischen Gründen nicht benutzbar ist, auf der Piste<br />

auszulegen.<br />

Brandschutzdecke, Wandschrank mit Decken, 2 Krankentransportwagen;<br />

<strong>Einsatzplan</strong> Heliport LKHF Ausgabe vom 05.07.2006 Seite 8 von 11


Anlage III: Notfallkonzept<br />

Notfallkonzept<br />

Regelung zur raschen Versorgung und Betreuung von medizinischen Notfällen im Hause<br />

und im unmittelbaren Krankenhausareal.<br />

1. Alarmierung<br />

a) Hausbereich:<br />

Im Hausbereich (umfassend das Hauptgebäude mit den Bettentrakten Ost,<br />

Mitteltrakt, West, ZRI, Pathologie, PHH,Multifunktionales Gebäude mit Tiefgarage)<br />

erfolgt die Alarmierung des zuständigen Notfallteams mit der Notfallnummer<br />

Klappe 2000 (auf den Festnetzapparaten mit Taste NOTFALL)<br />

und zwar wie folgt:<br />

1. Der Notrufauslöser drückt am Apparat die Taste Notruf (alternativ die Nummer<br />

2000).<br />

2. Es kommt folgender Text zur Ansage: „Wollen sie wirklich einen Notruf<br />

auslösen, so drücken sie die Taste 3 und bleiben bitte am Apparat“<br />

3. Anschließend hat der Notrufauslöser die Möglichkeit, die Taste 3 zu drücken ,<br />

es folgt der Text "das Notfallteam wird gerufen, bitte bleiben sie am Apparat",<br />

(es muss zwingend am Apparat geblieben werden, bis das Notfallteam das<br />

Gespräch entgegennimmt!)<br />

oder er beendet das Gespräch mit Auflegen bzw. das Gespräch wird nach<br />

zweimaligem Ansagen des Textes von selbst abgebrochen<br />

4. Die Alarmmeldung wird am Alarmserver protokolliert.<br />

b) Krankenhausareal:<br />

Bei einem Notfall außerhalb des Hauses im Krankenhausareal<br />

(Haupteingang mit Vorplatz, Parkplätze, Kindergarten, KPS) erfolgt die Alarmierung über<br />

die Rettungsleitstelle, Telefon-Nr. 144 (Notarztwagen Rotes Kreuz).<br />

2. Notfallteams<br />

Die Zuständigkeit innerhalb des Hauses ist aufgeteilt nach den Bereichen Ost und<br />

West. Mit Wahl der Klappe 2000 (oder Notfalltaste) wird der Ruf über die<br />

Telefonanlage automatisch richtig zugeordnet.<br />

Notfallteam West: AnästhesistIn von der IBST<br />

und Sr./Pfl. von der IBST<br />

Zuständig für Einsatzbereiche: Trakt West, ZRI, Pathologie<br />

<strong>Einsatzplan</strong> Heliport LKHF Ausgabe vom 05.07.2006 Seite 10 von 11


Notfallteam Ost: AnästhesistIn aus AN-Bereich OST<br />

und Sr./Pfl. aus dem AN-Bereich OST<br />

Zuständig für Einsatzbereiche: Trakt Ost, Mitteltrakt,<br />

Multifunktionales Gebäude mit<br />

Tiefgarage, Personalhochhaus<br />

Notfallkompetenz<br />

Die alleinige Notfallkompetenz liegt beim Anästhesisten des Notfallteams.<br />

3. Ausrüstung<br />

Die Pflegeabteilungen und Funktionsabteilungen sind mit einer Notfalltasche oder<br />

Notfallwagen mit einheitlich definierter<br />

Grundausstattung ausgerüstet.<br />

Die Notfalltaschen/-wagen der IBST, CCU/Interne, Pädiatrie – Überwachungsstation<br />

sind mit jeweils zusätzlichen Fachspezifikas ausgestattet.<br />

Die Vollständigkeit, Funktionstüchtigkeit und allfällige Produktablaufdaten der<br />

Taschen/Wagen werden vom notfallbeauftragten Pfleger monatlich überprüft und<br />

erforderlicher Austausch vorgenommen.<br />

Die Zusammensetzung der Notfalltaschen/Wagen wird vom notfallbeauftragten Pfleger<br />

in Abstimmung mit dem notfallbeauftragten Arzt nach Bedarf angepasst.<br />

4. Notfallbeauftragte<br />

Leiter der Anästhesieabteilung: Wird als Notfallbeauftragter für ärztliche und<br />

organisatorische Aufgaben im Zusammenhang mit dem Notfallkonzept bestellt.<br />

Abteilungspfleger Anästhesie: Wird als Notfallbeauftragter für pflegerische und<br />

organisatorische Aufgaben im Zusammenhang mit dem Notfallkonzept bestellt.<br />

Feldkirch, 05.07.2006<br />

<strong>Einsatzplan</strong> Heliport LKHF Ausgabe vom 05.07.2006 Seite 11 von 11

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