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abschlussbericht 2011 - Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr ...

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<strong>Senator</strong> <strong>für</strong> <strong>Umwelt</strong>, <strong>Bau</strong> <strong>und</strong> <strong>Verkehr</strong> Stadtumbau West Lüssum-Bockhorn<br />

Referat Stadtumbau Anlage zum Abschlussbericht <strong>2011</strong><br />

Vereinbarung<br />

Stadtgemeinde <strong>und</strong> Wohnungsunternehmen werden in der bisherigen vertrauensvollen <strong>und</strong><br />

partnerschaftlichen Zusammenarbeit die städtebauliche Entwicklung im Sinne der vereinbarten<br />

Rahmenplanung fortsetzen. Sofern erforderlich, wird die Rahmenplanung <strong>für</strong> einzelne<br />

Teilbereiche in gemeinsamer Abstimmung angepasst. Dabei sind wie bisher die Interessen<br />

der Stadtgemeinde <strong>und</strong> die Ziele der Wohnungsunternehmen integrativ zu verknüpfen.<br />

Soziale Projekte, die das gesellschaftliche Miteinander im Gebiet verbessern, werden im<br />

Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten der Wohnungsunternehmen <strong>und</strong> der Haushaltslage<br />

der Stadtgemeinde sowie in Abstimmung mit den lokal tätigen Einrichtungen <strong>und</strong> Akteuren<br />

weiterhin gefördert.<br />

Das öffentliche Auftreten der Kooperationspartner soll koordiniert erfolgen <strong>und</strong> frühzeitig abgestimmt<br />

werden.<br />

Fördermittel <strong>und</strong> Kosten<br />

Die Stadtgemeinde wird die bisherige Fördergebietskulisse der Programme „Stadtteile mit<br />

besonderen Entwicklungsbedarf – Soziale Stadt“ <strong>und</strong> „Wohnen in Nachbarschaften – WiN“<br />

beibehalten <strong>und</strong> diese Fördermittel auch zukünftig <strong>für</strong> förderfähige Maßnahmen zur Stabilisierung<br />

von Lüssum-Bockhorn einsetzen.<br />

Im Programm „Soziale Stadt“ wird die Höhe der Fördermittel von den Zuweisungen des B<strong>und</strong>es<br />

an die Stadtgemeinde bestimmt. Im Programm „WiN“ hat die Stadtbürgerschaft die dritte<br />

Förderperiode bis 2016 beschlossen, so dass eine fortgesetzte Förderung in der bisherigen<br />

Höhe auch <strong>für</strong> Lüssum-Bockhorn gesichert ist.<br />

Die Stadtgemeinde wird darüber hinaus Maßnahmen zur qualitativen Anpassung des Wohnungsbestandes<br />

in Lüssum-Bockhorn aus den jährlichen Wohnraumförderungsprogrammen<br />

bevorzugt fördern. Dieses betrifft sowohl Eigentums- wie auch Modernisierungsmaßnahmen.<br />

Da die Ziele <strong>für</strong> die bisherige Fördergebietskulisse Lüssum-Bockhorn des Städtebauförderungsprogramms<br />

„Stadtumbau-West“ erreicht werden konnten, ist vorgesehen, die Gebietsfestlegung<br />

zeitnah aufzuheben.<br />

Die Wohnungsunternehmen werden weiterhin im Rahmen ihrer Wirtschaftspläne Mittel <strong>für</strong><br />

die Qualitätssicherung / -verbesserung ihres Wohnungsbestandes <strong>und</strong> des Wohnumfeldes<br />

bereitstellen. Darüber hinaus setzen sie ihr bisheriges Engagement bei der mietfreien Überlassung<br />

von Räumlichkeiten <strong>für</strong> sozial engagierte Bewohnerprojekte, bei der finanziellen Unterstützung<br />

ausgewählter Sozialprojekte sowie bei der Förderung von Stadtteil- / Bewohnerfesten<br />

fort.<br />

Prozesssteuerung<br />

Informationsaustausch <strong>und</strong> Abstimmungen erfolgen in einer Steuerungsr<strong>und</strong>e, die halbjährlich<br />

zusammen kommt. Bei Bedarf können Sondersitzungen vereinbart werden.<br />

<strong>Der</strong> Steuerungsr<strong>und</strong>e gehören an:<br />

Vertreter der Verwaltung:<br />

- SUBV, Referat 72 (Federführung)<br />

- SUBV, Referat 73<br />

- <strong>Bau</strong>amt Bremen-Nord<br />

- Ortsamt Blumenthal<br />

- Amt <strong>für</strong> Soziale Dienste, Quartiersmanagerin<br />

Vertreter der Wohnungswirtschaft:<br />

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