abschlussbericht 2011 - Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr ...
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<strong>Senator</strong> <strong>für</strong> <strong>Umwelt</strong>, <strong>Bau</strong> <strong>und</strong> <strong>Verkehr</strong> Stadtumbau West Lüssum-Bockhorn<br />
Referat Stadtumbau Anlage zum Abschlussbericht <strong>2011</strong><br />
Vereinbarung<br />
Stadtgemeinde <strong>und</strong> Wohnungsunternehmen werden in der bisherigen vertrauensvollen <strong>und</strong><br />
partnerschaftlichen Zusammenarbeit die städtebauliche Entwicklung im Sinne der vereinbarten<br />
Rahmenplanung fortsetzen. Sofern erforderlich, wird die Rahmenplanung <strong>für</strong> einzelne<br />
Teilbereiche in gemeinsamer Abstimmung angepasst. Dabei sind wie bisher die Interessen<br />
der Stadtgemeinde <strong>und</strong> die Ziele der Wohnungsunternehmen integrativ zu verknüpfen.<br />
Soziale Projekte, die das gesellschaftliche Miteinander im Gebiet verbessern, werden im<br />
Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten der Wohnungsunternehmen <strong>und</strong> der Haushaltslage<br />
der Stadtgemeinde sowie in Abstimmung mit den lokal tätigen Einrichtungen <strong>und</strong> Akteuren<br />
weiterhin gefördert.<br />
Das öffentliche Auftreten der Kooperationspartner soll koordiniert erfolgen <strong>und</strong> frühzeitig abgestimmt<br />
werden.<br />
Fördermittel <strong>und</strong> Kosten<br />
Die Stadtgemeinde wird die bisherige Fördergebietskulisse der Programme „Stadtteile mit<br />
besonderen Entwicklungsbedarf – Soziale Stadt“ <strong>und</strong> „Wohnen in Nachbarschaften – WiN“<br />
beibehalten <strong>und</strong> diese Fördermittel auch zukünftig <strong>für</strong> förderfähige Maßnahmen zur Stabilisierung<br />
von Lüssum-Bockhorn einsetzen.<br />
Im Programm „Soziale Stadt“ wird die Höhe der Fördermittel von den Zuweisungen des B<strong>und</strong>es<br />
an die Stadtgemeinde bestimmt. Im Programm „WiN“ hat die Stadtbürgerschaft die dritte<br />
Förderperiode bis 2016 beschlossen, so dass eine fortgesetzte Förderung in der bisherigen<br />
Höhe auch <strong>für</strong> Lüssum-Bockhorn gesichert ist.<br />
Die Stadtgemeinde wird darüber hinaus Maßnahmen zur qualitativen Anpassung des Wohnungsbestandes<br />
in Lüssum-Bockhorn aus den jährlichen Wohnraumförderungsprogrammen<br />
bevorzugt fördern. Dieses betrifft sowohl Eigentums- wie auch Modernisierungsmaßnahmen.<br />
Da die Ziele <strong>für</strong> die bisherige Fördergebietskulisse Lüssum-Bockhorn des Städtebauförderungsprogramms<br />
„Stadtumbau-West“ erreicht werden konnten, ist vorgesehen, die Gebietsfestlegung<br />
zeitnah aufzuheben.<br />
Die Wohnungsunternehmen werden weiterhin im Rahmen ihrer Wirtschaftspläne Mittel <strong>für</strong><br />
die Qualitätssicherung / -verbesserung ihres Wohnungsbestandes <strong>und</strong> des Wohnumfeldes<br />
bereitstellen. Darüber hinaus setzen sie ihr bisheriges Engagement bei der mietfreien Überlassung<br />
von Räumlichkeiten <strong>für</strong> sozial engagierte Bewohnerprojekte, bei der finanziellen Unterstützung<br />
ausgewählter Sozialprojekte sowie bei der Förderung von Stadtteil- / Bewohnerfesten<br />
fort.<br />
Prozesssteuerung<br />
Informationsaustausch <strong>und</strong> Abstimmungen erfolgen in einer Steuerungsr<strong>und</strong>e, die halbjährlich<br />
zusammen kommt. Bei Bedarf können Sondersitzungen vereinbart werden.<br />
<strong>Der</strong> Steuerungsr<strong>und</strong>e gehören an:<br />
Vertreter der Verwaltung:<br />
- SUBV, Referat 72 (Federführung)<br />
- SUBV, Referat 73<br />
- <strong>Bau</strong>amt Bremen-Nord<br />
- Ortsamt Blumenthal<br />
- Amt <strong>für</strong> Soziale Dienste, Quartiersmanagerin<br />
Vertreter der Wohnungswirtschaft:<br />
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