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Nebenkosten und Abrechnung - Weltbild.de

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<strong>Nebenkosten</strong> <strong>und</strong> <strong>Abrechnung</strong><strong>Nebenkosten</strong>(Betriebskosten)<strong>Nebenkosten</strong>(Betriebskosten)Nicht vereinbarte KostenpositionenEs gibt jedoch auch so etwas wie eine stillschweigen<strong>de</strong> Vereinbarungüber die <strong>Nebenkosten</strong>zahlung: Zahlt <strong>de</strong>r Mieter über mehrere Jahredie <strong>Abrechnung</strong> anstandslos, obwohl sie Positionen enthält, die imMietvertrag nicht genannt sind, so gibt er damit zu erkennen, dass ermit dieser Zahlung einverstan<strong>de</strong>n ist – damit gilt <strong>de</strong>r Vertrag gewissermaßenals geän<strong>de</strong>rt.Und das ohne schriftliche Festlegung!Auch <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esgerichtshofhat bestätigt (BGH,Az. VIII ZR 146/03), dass soetwas im Einzelfall möglich <strong>und</strong>rechtens ist. Über die Frage,welcher Zeitraum dafür verstrichensein muss, ist die Rechtsprechunguneinig (BGH, Az. VIIZR 35/00 – sechs Jahre; LG HeilbronnAz. 2 S 7/03 – drei Jahre).Betriebs- <strong>und</strong> HeizkostenverordnungDie gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagenDie Betriebskostenverordnung (§ 1 BetrKV) <strong>de</strong>finiert Betriebskosten so:Betriebskosten sind die Kosten, die <strong>de</strong>m Eigentümer o<strong>de</strong>r Erbbauberechtigtendurch das Eigentum o<strong>de</strong>r Erbbaurecht am Gr<strong>und</strong>stücko<strong>de</strong>r durch <strong>de</strong>n bestimmungsmäßigen Gebrauch <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>rNebengebäu<strong>de</strong>, Anlagen, Einrichtungen <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Gr<strong>und</strong>stücks laufen<strong>de</strong>ntstehen.Laufend ist bei <strong>de</strong>r Definition <strong>de</strong>r Betriebskosten ein wichtiges Wort.Einmalig entstehen<strong>de</strong> Kosten können meist nicht als Betriebskostenauf <strong>de</strong>n Mieter umgelegt wer<strong>de</strong>n.Beispiel: Die Kosten für das regelmäßige Rasenmähen, Unkrautjäten<strong>und</strong> jährliche Schnei<strong>de</strong>n von Bäumen <strong>und</strong> Sträuchern kann <strong>de</strong>r Vermieterauf die Mieter abwälzen. Muss dagegen einmal ein alter, morscherBaum gefällt wer<strong>de</strong>n, sind dies keine umlagefähigen Kosten.GesetzDie Betriebskostenverordnung zählt alle Betriebskostenarten auf, dieein Vermieter auf seinen Mieter per Mietvertrag umlegen, diesemalso anteilig in Rechnung stellen darf. Die Heizkostenverordnung alsSpezialregelung gilt zu<strong>de</strong>m für die Heiz- <strong>und</strong> Warmwasserkosten.1617

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