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Nebenkosten und Abrechnung - Weltbild.de

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<strong>Nebenkosten</strong> <strong>und</strong> <strong>Abrechnung</strong>Die korrekte<strong>Abrechnung</strong>Die korrekte<strong>Abrechnung</strong><strong>Abrechnung</strong>sfrist Vermieter12-Monats-Frist <strong>und</strong> FristüberschreitungDie <strong>Abrechnung</strong> über die <strong>Nebenkosten</strong> muss <strong>de</strong>r Vermieter <strong>de</strong>m Mieterspätestens bis zum Schluss <strong>de</strong>s zwölften Monats nach Beendigung<strong>de</strong>s <strong>Abrechnung</strong>szeitraums schriftlich, per Fax o<strong>de</strong>r E-Mailzukommen lassen.Beispiel: Ist <strong>Abrechnung</strong>szeitraum 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2009,muss <strong>de</strong>r Vermieter die <strong>Abrechnung</strong> bis zum 30. Juni 2010 vorlegen.Verspätete <strong>Abrechnung</strong>Rechnet <strong>de</strong>r Vermieter erst nach Ablauf <strong>de</strong>r zwölf Monate ab, darf <strong>de</strong>rMieter Nachzahlungen verweigern.Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Vermieter die <strong>Abrechnung</strong>sfristohne Konsequenzen überschreiten darf: nämlich dann,wenn er nicht selbst Schuld an <strong>de</strong>r Verspätung trägt, diese also nichtzu vertreten hat. So ist es <strong>de</strong>nkbar, dass er noch mit Lieferanten über<strong>de</strong>ren <strong>Abrechnung</strong>en streitet, dass <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>steuerbescheid <strong>de</strong>rGemein<strong>de</strong> noch nicht eingetroffen ist o<strong>de</strong>r die Hausverwaltung die<strong>Abrechnung</strong> noch nicht fertiggestellt hat. Im letzten Fall muss <strong>de</strong>rVermieter jedoch eine Anmahnung <strong>de</strong>r <strong>Abrechnung</strong> bei <strong>de</strong>r Hausverwaltungnachweisen.Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 556 BGB Vereinbarung überBetriebskosten(3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen;dabei ist <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>satz <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit zu beachten.Die <strong>Abrechnung</strong> ist <strong>de</strong>m Mieter spätestens bis zum Ablauf <strong>de</strong>szwölften Monats nach En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s <strong>Abrechnung</strong>szeitraums mitzuteilen.Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachfor<strong>de</strong>rungdurch <strong>de</strong>n Vermieter ausgeschlossen, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>rVermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.Ausschlussfrist <strong>und</strong> AnerkenntnisErstellt o<strong>de</strong>r berichtigt <strong>de</strong>r Vermieter eine <strong>Abrechnung</strong> erst nachEn<strong>de</strong> <strong>de</strong>r <strong>Abrechnung</strong>sfrist, obwohl <strong>de</strong>r Mieter noch während <strong>de</strong>r<strong>Abrechnung</strong>sfrist versprochen hat, die Nachzahlung zu bezahlen,än<strong>de</strong>rt dies nichts an <strong>de</strong>r Verspätung. Die <strong>Abrechnung</strong>sfrist ist abgelaufen,es kann keine Nachzahlung mehr gefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n – egal was<strong>de</strong>r Mieter zugesagt hat.BGH, Az. VIII ZR 84/07, Urteil vom 9.4.2008Vorauszahlungen: wann <strong>de</strong>r Mieter zurückfor<strong>de</strong>rn kannFür <strong>de</strong>n Mieter stellt sich die Frage, ob er <strong>Nebenkosten</strong>-Vorauszahlungenzurückfor<strong>de</strong>rn kann, wenn die 12-Monats-Frist abgelaufenist, ohne dass eine <strong>Abrechnung</strong> stattgef<strong>und</strong>en hat.GesetzUrteil5051

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