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Jahresbericht 2008 2009 - Landeszentrale für Gesundheit in Bayern ...

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können auf schriftlichen Antrag Organisationen und<br />

E<strong>in</strong>zelpersonen, die die Bestrebungen der <strong>Landeszentrale</strong><br />

zu fördern bereit s<strong>in</strong>d, werden.<br />

3. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand,<br />

über die E<strong>in</strong>sprüche gegen dessen Entscheidungen<br />

die Mitgliederversammlung. Die Mitgliedschaft erlischt<br />

durch Tod;<br />

Kündigung, die schriftlich zu Händen des Vorstands<br />

unter E<strong>in</strong>haltung e<strong>in</strong>er dreimonatigen Kündigungsfrist<br />

zu erklären ist;<br />

Ausschluss;<br />

über den Ausschluss e<strong>in</strong>es Mitgliedes entscheidet<br />

auf Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung.<br />

4. Über die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen entscheidet<br />

die Mitgliederversammlung.<br />

5. Personen, die sich hervorragende Verdienste um<br />

die Bestrebungen der <strong>Landeszentrale</strong> erworben haben,<br />

können auf Vorschlag des Vorstandes durch<br />

Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern<br />

der <strong>Landeszentrale</strong> ernannt werden.<br />

6. Ehemalige 1. Vorsitzende des Vorstandes können<br />

wegen hervorragender Verdienste um die Bestrebungen<br />

der <strong>Landeszentrale</strong> auf Vorschlag e<strong>in</strong>es<br />

Vorstandsmitglieds durch Beschluss der Mitgliederversammlung<br />

zu Ehrenvorsitzenden der LZG ernannt<br />

werden.<br />

§ 5 Organe<br />

Organe der <strong>Landeszentrale</strong> s<strong>in</strong>d:<br />

• Die Mitgliederversammlung;<br />

• der Vorstand;<br />

• der Beirat.<br />

§ 6 Mitgliederversammlung<br />

1. Die ordentliche Mitgliederversammlung f<strong>in</strong>det<br />

e<strong>in</strong>mal jährlich statt. Jedes ordentliche Mitglied hat<br />

e<strong>in</strong>e Stimme, die durch e<strong>in</strong>en bevollmächtigten Vertreter<br />

wahrgenommen wird.<br />

Außerordentliche Mitglieder haben beratende Stimme.<br />

Zur Mitgliederversammlung wird mit e<strong>in</strong>er Frist von<br />

m<strong>in</strong>destens vier Wochen unter Mitteilung der Tagesordnung<br />

schriftlich e<strong>in</strong>geladen.<br />

Tagesordnung, Ort und Zeit bestimmen der Vorstand.<br />

Anträge s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e Woche vorher schriftlich e<strong>in</strong>zureichen.<br />

2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen muss<br />

der Vorstand auf schriftlich begründeten Antrag des<br />

Beirates oder wenigstens e<strong>in</strong>es Drittels der Mitglieder<br />

<strong>in</strong>nerhalb von vier Wochen e<strong>in</strong>berufen.<br />

3. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf<br />

die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.<br />

Beschlüsse bedürfen der e<strong>in</strong>fachen Stimmenmehrheit,<br />

Satzungsänderungen der Zweidrittelmehrheit<br />

aller ordentlichen, erschienenen Mitglieder. Bei<br />

Stimmengleichheit gilt e<strong>in</strong> Antrag <strong>für</strong> abgelehnt.<br />

Der Beschluss zur Auflösung kann nur von m<strong>in</strong>destens<br />

Zweidrittel aller ordentlichen Mitglieder gefasst<br />

werden.<br />

4. Die Mitgliederversammlung bestimmt <strong>in</strong> allen<br />

grundsätzlichen und wichtigen Fragen die Richtl<strong>in</strong>ien<br />

<strong>für</strong> die Arbeit der <strong>Landeszentrale</strong>.<br />

Zu ihren regelmäßigen Aufgaben gehören:<br />

• Wahl des Vorstandes,<br />

• Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes,<br />

• Wahl zweier Rechnungsprüfer,<br />

• Prüfung der Jahresrechnung und Entlastung des<br />

Vorstandes,<br />

• Beschluss des Haushaltsplanes.<br />

§ 7 Vorstand<br />

1. Der Vorstand besteht aus dem 1., 2. und 3. Vorsitzenden,<br />

dem Schatzmeister, dem Schriftführer sowie<br />

3 Beisitzern.<br />

M<strong>in</strong>destens fünf Vorstandsmitglieder müssen Vertreter<br />

ordentlicher Mitgliedsorganisationen se<strong>in</strong>. Der<br />

Vorstand wird alle drei Jahre von der Mitgliederversammlung<br />

<strong>in</strong> geheimer Wahl mit Stimmenmehrheit<br />

gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im<br />

Amt.<br />

Außerordentliche Mitglieder des Vorstandes s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong><br />

Vertreter des zuständigen M<strong>in</strong>isteriums und soweit<br />

vorhanden Ehrenvorsitzende.<br />

2. Alle ordentlichen Vorstandsmitglieder haben Vertretungsbefugnis.<br />

Die <strong>Landeszentrale</strong> wird gerichtlich<br />

und außergerichtlich durch m<strong>in</strong>destens zwei ordentliche<br />

Mitglieder des Vorstandes, darunter der 1.<br />

oder 2. Vorsitzende, vertreten.<br />

3. Der Vorstand leitet die Geschäfte der <strong>Landeszentrale</strong><br />

nach Beschluss der Mitgliederversammlung.<br />

4. Der Vorstand kann <strong>für</strong> besondere Aufgaben Arbeitsausschüsse<br />

bilden und berufen.<br />

5. Der Vorstand hält se<strong>in</strong>e Sitzungen nach Bedarf,<br />

m<strong>in</strong>destens zweimal jährlich ab. Der Vorsitzende beruft<br />

die Sitzung mit e<strong>in</strong>er m<strong>in</strong>destens vierzehntägigen<br />

Frist unter Bekanntgabe der Tagesordnung e<strong>in</strong>.<br />

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn m<strong>in</strong>destens<br />

Satzung 4.4<br />

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