Jahresbericht 2008 2009 - Landeszentrale für Gesundheit in Bayern ...
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können auf schriftlichen Antrag Organisationen und<br />
E<strong>in</strong>zelpersonen, die die Bestrebungen der <strong>Landeszentrale</strong><br />
zu fördern bereit s<strong>in</strong>d, werden.<br />
3. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand,<br />
über die E<strong>in</strong>sprüche gegen dessen Entscheidungen<br />
die Mitgliederversammlung. Die Mitgliedschaft erlischt<br />
durch Tod;<br />
Kündigung, die schriftlich zu Händen des Vorstands<br />
unter E<strong>in</strong>haltung e<strong>in</strong>er dreimonatigen Kündigungsfrist<br />
zu erklären ist;<br />
Ausschluss;<br />
über den Ausschluss e<strong>in</strong>es Mitgliedes entscheidet<br />
auf Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung.<br />
4. Über die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen entscheidet<br />
die Mitgliederversammlung.<br />
5. Personen, die sich hervorragende Verdienste um<br />
die Bestrebungen der <strong>Landeszentrale</strong> erworben haben,<br />
können auf Vorschlag des Vorstandes durch<br />
Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern<br />
der <strong>Landeszentrale</strong> ernannt werden.<br />
6. Ehemalige 1. Vorsitzende des Vorstandes können<br />
wegen hervorragender Verdienste um die Bestrebungen<br />
der <strong>Landeszentrale</strong> auf Vorschlag e<strong>in</strong>es<br />
Vorstandsmitglieds durch Beschluss der Mitgliederversammlung<br />
zu Ehrenvorsitzenden der LZG ernannt<br />
werden.<br />
§ 5 Organe<br />
Organe der <strong>Landeszentrale</strong> s<strong>in</strong>d:<br />
• Die Mitgliederversammlung;<br />
• der Vorstand;<br />
• der Beirat.<br />
§ 6 Mitgliederversammlung<br />
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung f<strong>in</strong>det<br />
e<strong>in</strong>mal jährlich statt. Jedes ordentliche Mitglied hat<br />
e<strong>in</strong>e Stimme, die durch e<strong>in</strong>en bevollmächtigten Vertreter<br />
wahrgenommen wird.<br />
Außerordentliche Mitglieder haben beratende Stimme.<br />
Zur Mitgliederversammlung wird mit e<strong>in</strong>er Frist von<br />
m<strong>in</strong>destens vier Wochen unter Mitteilung der Tagesordnung<br />
schriftlich e<strong>in</strong>geladen.<br />
Tagesordnung, Ort und Zeit bestimmen der Vorstand.<br />
Anträge s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e Woche vorher schriftlich e<strong>in</strong>zureichen.<br />
2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen muss<br />
der Vorstand auf schriftlich begründeten Antrag des<br />
Beirates oder wenigstens e<strong>in</strong>es Drittels der Mitglieder<br />
<strong>in</strong>nerhalb von vier Wochen e<strong>in</strong>berufen.<br />
3. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf<br />
die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.<br />
Beschlüsse bedürfen der e<strong>in</strong>fachen Stimmenmehrheit,<br />
Satzungsänderungen der Zweidrittelmehrheit<br />
aller ordentlichen, erschienenen Mitglieder. Bei<br />
Stimmengleichheit gilt e<strong>in</strong> Antrag <strong>für</strong> abgelehnt.<br />
Der Beschluss zur Auflösung kann nur von m<strong>in</strong>destens<br />
Zweidrittel aller ordentlichen Mitglieder gefasst<br />
werden.<br />
4. Die Mitgliederversammlung bestimmt <strong>in</strong> allen<br />
grundsätzlichen und wichtigen Fragen die Richtl<strong>in</strong>ien<br />
<strong>für</strong> die Arbeit der <strong>Landeszentrale</strong>.<br />
Zu ihren regelmäßigen Aufgaben gehören:<br />
• Wahl des Vorstandes,<br />
• Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes,<br />
• Wahl zweier Rechnungsprüfer,<br />
• Prüfung der Jahresrechnung und Entlastung des<br />
Vorstandes,<br />
• Beschluss des Haushaltsplanes.<br />
§ 7 Vorstand<br />
1. Der Vorstand besteht aus dem 1., 2. und 3. Vorsitzenden,<br />
dem Schatzmeister, dem Schriftführer sowie<br />
3 Beisitzern.<br />
M<strong>in</strong>destens fünf Vorstandsmitglieder müssen Vertreter<br />
ordentlicher Mitgliedsorganisationen se<strong>in</strong>. Der<br />
Vorstand wird alle drei Jahre von der Mitgliederversammlung<br />
<strong>in</strong> geheimer Wahl mit Stimmenmehrheit<br />
gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im<br />
Amt.<br />
Außerordentliche Mitglieder des Vorstandes s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong><br />
Vertreter des zuständigen M<strong>in</strong>isteriums und soweit<br />
vorhanden Ehrenvorsitzende.<br />
2. Alle ordentlichen Vorstandsmitglieder haben Vertretungsbefugnis.<br />
Die <strong>Landeszentrale</strong> wird gerichtlich<br />
und außergerichtlich durch m<strong>in</strong>destens zwei ordentliche<br />
Mitglieder des Vorstandes, darunter der 1.<br />
oder 2. Vorsitzende, vertreten.<br />
3. Der Vorstand leitet die Geschäfte der <strong>Landeszentrale</strong><br />
nach Beschluss der Mitgliederversammlung.<br />
4. Der Vorstand kann <strong>für</strong> besondere Aufgaben Arbeitsausschüsse<br />
bilden und berufen.<br />
5. Der Vorstand hält se<strong>in</strong>e Sitzungen nach Bedarf,<br />
m<strong>in</strong>destens zweimal jährlich ab. Der Vorsitzende beruft<br />
die Sitzung mit e<strong>in</strong>er m<strong>in</strong>destens vierzehntägigen<br />
Frist unter Bekanntgabe der Tagesordnung e<strong>in</strong>.<br />
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn m<strong>in</strong>destens<br />
Satzung 4.4<br />
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