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September 2010 - Gewerbeverein Herzebrock-Clarholz

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36<br />

25 Jahre<br />

Urteil zum Arbeitszimmer<br />

Æ (hc) „Die folgenden Betriebsausgaben<br />

dürfen den Gewinn nicht<br />

mindern: Aufwendungen für ein Arbeitszimmer<br />

sowie die Kosten der<br />

Ausstattung. Dies gilt nicht, wenn das<br />

Arbeitszimmer den Mittelpunkt der<br />

gesamten betrieblichen und beruflichen<br />

Betätigung bildet.“<br />

Diese Gesetzesnorm (§ 4 Abs. 5 S.<br />

1 Nr. 6 b EStG) verstößt gegen das<br />

Grundgesetz!<br />

Das Bundesverfassungsgericht hat<br />

am 29.07.<strong>2010</strong> in einem spektakulären<br />

Urteil entschieden<br />

(Az. 2 BvL 13 / 09). Damit haben nun<br />

vor allem Lehrer wieder die Möglichkeit,<br />

die Kosten für ihr Arbeitszimmer<br />

steuerlich geltend zu machen. Aber<br />

nicht nur die! Wer für seine Tätigkeit<br />

über keinen außerhäuslichen Arbeitsplatz<br />

verfügt ist im Rennen. In welcher<br />

Höhe allerdings, das steht noch<br />

nicht fest.<br />

Die Folgen:<br />

Der Gesetzgeber ist verpflichtet, den<br />

verfassungswidrigen Zustand rückwirkend<br />

auf den 1. Januar 2007 durch<br />

Neufassung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr.<br />

6 b EStG zu beseitigen.“ Wie die Neuregelung<br />

ausfallen könnte, deuten die<br />

Richter auch schon an: „Der Gesetz-<br />

geber verfügt über weitere Vereinfachungsmöglichkeiten<br />

wie eine Pauschalierung<br />

der Aufwendungen oder<br />

einen Höchstbetrag, wie etwa der<br />

früher geltende Betrag, der in vielen<br />

Fällen unter den tatsächlichen Kosten<br />

eines angemessenen Arbeitsraum<br />

lag.“ Somit wird ein (höchstwahrscheinlich<br />

beschränkter) Abzug der<br />

Kosten für ein Arbeitszimmer für alle<br />

möglich sein, die – entweder über<br />

keinen anderen Arbeitsplatz verfügen<br />

oder – ihre gesamt betriebliche<br />

oder berufliche Tätigkeit in dem Zimmer<br />

erbringen. Alle anderen schauen<br />

in die Röhre.<br />

Beachten Sie: Von der vom BVerfG<br />

angeordneten Rückwirkung ab 2007<br />

profitiert nur, wessen Steuerbescheid<br />

in diesem Punkt noch nicht bestandskräftig<br />

ist. Es muss also bezüglich<br />

Ihrer Bescheide ab 2007 einen Vorbehalt<br />

der Nachprüfung, ein Einspruchs-<br />

oder Klageverfahren oder<br />

einen Vorläufigkeitsvermerk geben.<br />

Im Zweifel sollten Sie unbedingt<br />

Ihren Steuerberater einmal kurz<br />

über die Bescheide schauen lassen<br />

oder sprechen Sie uns persönlich an:<br />

Dreismann & Kollegen, Steuerberater<br />

Tel. 05245/83 04-0. Œ<br />

KNAX-Kino<br />

in <strong>Herzebrock</strong><br />

Æ (hc) Über 50 Kinder hatten sich<br />

trotz nahezu tropischer Temperaturen<br />

im evangelischen Gemeindehaus<br />

in <strong>Herzebrock</strong> zum KNAX-Kino<br />

eingefunden.<br />

Nachdem Luzia Gambio von der<br />

Kreissparkassen-Geschäftsstelle in<br />

<strong>Clarholz</strong> und Sven Jacobsen vom<br />

Schnitkerhaus Rheda die Besucher<br />

begrüßt hatten, verfolgten diese die<br />

Abenteuer vom Expeditionsteam<br />

rund um den Rentner Carl Fredricksen<br />

im Film „Oben“. Dieser entflieht<br />

seinem alten Leben, indem er tausende<br />

von Luftballons an seinem<br />

Häuschen befestigt.<br />

In der Pause sorgte ein kühles Getränk<br />

und eine Süßigkeit für Erfrischung.<br />

Œ<br />

Luzia Gambino, Beraterin der<br />

Geschäftsstelle <strong>Clarholz</strong>, inmitten der<br />

Zuschauer des KNAX-Kinos.

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