September 2010 - Gewerbeverein Herzebrock-Clarholz
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36<br />
25 Jahre<br />
Urteil zum Arbeitszimmer<br />
Æ (hc) „Die folgenden Betriebsausgaben<br />
dürfen den Gewinn nicht<br />
mindern: Aufwendungen für ein Arbeitszimmer<br />
sowie die Kosten der<br />
Ausstattung. Dies gilt nicht, wenn das<br />
Arbeitszimmer den Mittelpunkt der<br />
gesamten betrieblichen und beruflichen<br />
Betätigung bildet.“<br />
Diese Gesetzesnorm (§ 4 Abs. 5 S.<br />
1 Nr. 6 b EStG) verstößt gegen das<br />
Grundgesetz!<br />
Das Bundesverfassungsgericht hat<br />
am 29.07.<strong>2010</strong> in einem spektakulären<br />
Urteil entschieden<br />
(Az. 2 BvL 13 / 09). Damit haben nun<br />
vor allem Lehrer wieder die Möglichkeit,<br />
die Kosten für ihr Arbeitszimmer<br />
steuerlich geltend zu machen. Aber<br />
nicht nur die! Wer für seine Tätigkeit<br />
über keinen außerhäuslichen Arbeitsplatz<br />
verfügt ist im Rennen. In welcher<br />
Höhe allerdings, das steht noch<br />
nicht fest.<br />
Die Folgen:<br />
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, den<br />
verfassungswidrigen Zustand rückwirkend<br />
auf den 1. Januar 2007 durch<br />
Neufassung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr.<br />
6 b EStG zu beseitigen.“ Wie die Neuregelung<br />
ausfallen könnte, deuten die<br />
Richter auch schon an: „Der Gesetz-<br />
geber verfügt über weitere Vereinfachungsmöglichkeiten<br />
wie eine Pauschalierung<br />
der Aufwendungen oder<br />
einen Höchstbetrag, wie etwa der<br />
früher geltende Betrag, der in vielen<br />
Fällen unter den tatsächlichen Kosten<br />
eines angemessenen Arbeitsraum<br />
lag.“ Somit wird ein (höchstwahrscheinlich<br />
beschränkter) Abzug der<br />
Kosten für ein Arbeitszimmer für alle<br />
möglich sein, die – entweder über<br />
keinen anderen Arbeitsplatz verfügen<br />
oder – ihre gesamt betriebliche<br />
oder berufliche Tätigkeit in dem Zimmer<br />
erbringen. Alle anderen schauen<br />
in die Röhre.<br />
Beachten Sie: Von der vom BVerfG<br />
angeordneten Rückwirkung ab 2007<br />
profitiert nur, wessen Steuerbescheid<br />
in diesem Punkt noch nicht bestandskräftig<br />
ist. Es muss also bezüglich<br />
Ihrer Bescheide ab 2007 einen Vorbehalt<br />
der Nachprüfung, ein Einspruchs-<br />
oder Klageverfahren oder<br />
einen Vorläufigkeitsvermerk geben.<br />
Im Zweifel sollten Sie unbedingt<br />
Ihren Steuerberater einmal kurz<br />
über die Bescheide schauen lassen<br />
oder sprechen Sie uns persönlich an:<br />
Dreismann & Kollegen, Steuerberater<br />
Tel. 05245/83 04-0. Œ<br />
KNAX-Kino<br />
in <strong>Herzebrock</strong><br />
Æ (hc) Über 50 Kinder hatten sich<br />
trotz nahezu tropischer Temperaturen<br />
im evangelischen Gemeindehaus<br />
in <strong>Herzebrock</strong> zum KNAX-Kino<br />
eingefunden.<br />
Nachdem Luzia Gambio von der<br />
Kreissparkassen-Geschäftsstelle in<br />
<strong>Clarholz</strong> und Sven Jacobsen vom<br />
Schnitkerhaus Rheda die Besucher<br />
begrüßt hatten, verfolgten diese die<br />
Abenteuer vom Expeditionsteam<br />
rund um den Rentner Carl Fredricksen<br />
im Film „Oben“. Dieser entflieht<br />
seinem alten Leben, indem er tausende<br />
von Luftballons an seinem<br />
Häuschen befestigt.<br />
In der Pause sorgte ein kühles Getränk<br />
und eine Süßigkeit für Erfrischung.<br />
Œ<br />
Luzia Gambino, Beraterin der<br />
Geschäftsstelle <strong>Clarholz</strong>, inmitten der<br />
Zuschauer des KNAX-Kinos.