MF_Titel_BO_25 (3) - Mieterverein
MF_Titel_BO_25 (3) - Mieterverein
MF_Titel_BO_25 (3) - Mieterverein
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Urteile<br />
16<br />
Zeichnung: Gisel Bongardt/report.age<br />
Das Landessozialgericht NRW (LSG)<br />
hat im Mai dieses Jahres entschieden:<br />
In NRW gelten ab dem 01.01.2010 bei<br />
der Berechnung der Angemessenheitsgrenzen<br />
für Mieten die Flächenwerte<br />
50m 2 für die erste Person, sowie 15m 2<br />
für jede weitere Person. Diese Frage war<br />
vorher sehr umstritten. Das Bundessozialgericht<br />
hatte Ende 2009 zwar entschieden,<br />
dass auf die Flächenwerte für<br />
den sozialen Wohnungsbau abzustellen<br />
sei. Diese Werte wurden in NRW dann<br />
aber zu Beginn 2010 geändert und an<br />
an den bundesweiten Standard angepasst.<br />
Das LSG ist nun der Auffassung,<br />
dass die neuen, höheren Werte gelten.<br />
Soweit bekannt, ist die Frage beim LSG<br />
selbst nicht umstritten, die nun ausgeurteilte<br />
Auffassung wird von allen zu-<br />
KOSTEN DER UNTERKUNFT<br />
Angemessene Mietwerte für<br />
Hartz IV-Empfänger im Ruhrgebiet<br />
Ein Etappensieg für hilfebedürftige Mieter: Landessozialgericht<br />
hat über den Flächenfaktor ent schieden.<br />
ständigen Senaten des LSG geteilt. Gegen<br />
das Urteil des LSG ist aber Berufung<br />
eingelegt worden, daher wird noch<br />
das Bundessozialgericht entscheiden<br />
müssen. Allerdings ist dass Urteil überzeugend<br />
begründet, so dass gut Chancen<br />
bestehen, dass dieses vor dem Bundessozialgericht<br />
standhält.<br />
Ist es sinnvoll Widerspruch<br />
einzulegen oder einen Überprüfungsantrag<br />
zu stellen?<br />
Wer bisher schon angemessen teuer<br />
wohnt und die Mietkosten vollständig<br />
erhält, für den ist diese Frage bedeutungslos.<br />
Aus dem Urteil resultiert auch<br />
kein Anspruch auf eine größere Wohnung.<br />
Wer aber einen Teil seiner Miete<br />
selbst zahlen muss, sollte für noch nicht<br />
rechtskräftige Bescheide unbedingt mit<br />
Hinweis auf das Urteil Widerspruch einlegen.<br />
Für bereits rechtskräftige Bescheide<br />
kann für das zurückliegende Jahr ein<br />
Überprüfungsantrag (§ 44 SGB X) gestellt<br />
werden. Wichtig ist diese Entscheidung<br />
auch für alle Hilfebedürftigen, die aus<br />
anderen Gründen umziehen müssen.<br />
Gerade bei der Anmietung einer neuen<br />
Wohnung spielt die Angemessenheitsgrenze<br />
eine große Rolle. Wenn hier eine<br />
Zustimmung zur Übernahme der Miete<br />
oder von Umzugskosten wegen einer<br />
falsch und zu niedrig berechneten Angemessenheitsgrenze<br />
verweigert wird, sollten<br />
auch hier Rechtsmittel eingelegt werden.<br />
In dieser Situation kommt auch ein<br />
Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz<br />
beim Sozialgericht in Betracht.