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GFA, Unternehmerische Verantwortung bei ... - CSR WeltWeit

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„Meine Überzeugung und Erfahrung ist, dassdie multinationalen Unternehmen so etwaswie trojanische Pferde sind, die auch Demokratieund Menschenrechte transportieren.“(Hans-Olaf Henkel, Präsident Leibniz-Gemeinschaft)„Gesellschaftliches Engagement zugunstender Menschenrechte ist unverzichtbar. Wirselbst wollen im Rahmen unserer jeweiligenMöglichkeiten aktiv an der Förderung undStärkung des weltweiten Schutzes der Menschenrechtemitwirken.“(Auszug aus der gemeinsamen Erklärung vonBundesregierung, BDI und BDA, DGB, ForumMenschenrechte und VENRO zum Thema„Internationaler Schutz der Menschenrechteund Wirtschaftstätigkeit“ von 2002)schaftlichem Wachstum wird von ihnen eine stärkere<strong>Verantwortung</strong> für die Einhaltung von Menschenrechtensowie die Einführung hoher SozialundUmweltstandards auch in den armen Regionendieser Welt gefordert.Unternehmen können mit ihren freiwilligen Leistungenaber nicht Versäumnisse der Politik ausgleichen.Die Durchsetzung von sozialen undökologischen Mindeststandards außerhalb desWirkungskreises multinationaler Unternehmenkann angesichts fehlender Kontrollmöglichkeitenund Kompetenzbefugnisse nicht deren Aufgabesein. Hier ist eine klare Aufgabenteilung notwendig:Die Regierungen sind gefordert, Rahmenbedingungenzu schaffen und sie tragen die <strong>Verantwortung</strong>,im eigenen Land, aber auch gegenüberPartnern für die Einhaltung sozialer Rechte undder Umweltgesetzgebung zu sorgen. Daher richtensich die Rahmenvorgaben internationalerOrganisationen in der Regel an Staaten, diediese umsetzen sollen. Erst im zweiten Schrittkann es dann um die Umsetzung durch die Unternehmeninnerhalb ihres Wirkungskreises gehen.Die internationalen Rahmenvorgaben konzentrierensich auf die folgenden vier Bereiche:MenschenrechteDie universelle Wahrung der Menschenrechte isteine der wichtigsten Herausforderungen der Globalisierungund eine der Leitlinien deutscherAußenpolitik. In der Allgemeinen Erklärung derMenschenrechte von 1948 haben sich die Mitgliedstaatender UN verpflichtet, auf die Achtungund Einführung der Menschenrechte hinzuwirken.Die Würde jedes einzelnen Menschen zuachten und rechtsstaatliche Verhältnisse zuschaffen, in denen sich die Menschenrechte entfaltenkönnen, sind als elementare ethischeGebote zugleich Voraussetzungen für nachhaltigepolitische Stabilität sowie für wirtschaftlicheund soziale Entwicklung in der Welt. Dies haltenauch der Internationale Pakt über wirtschaftliche,soziale und kulturelle Rechte sowie der InternationalePakt über bürgerliche und politischeRechte von 1966 fest. Menschenrechtsverletzungenberuhen vor allem auf Defiziten im politischenBereich. Sie müssen daher auf der politischenEbene angesprochen werden, von hiermüssen die Impulse kommen.Zugleich fordert die Allgemeine Erklärung derMenschenrechte jeden Einzelnen sowie alleOrgane der Gesellschaft und damit auch die wirtschaftlichenAkteure auf, zu der Verwirklichungdieses Ziels <strong>bei</strong>zutragen. Deutsche Unternehmenfühlen sich dadurch aufgerufen, alle in derErklärung festgeschriebenen Menschenrechte zufördern und durch ihre Anwendung im Geschäftsverkehrzu ihrer Anerkennung und Verwirklichung<strong>bei</strong>zutragen. Mit eigenen Initiativen versuchenmultinationale Unternehmen zur Umsetzung derMenschenrechte <strong>bei</strong>zusteuern. Umgekehrt solltenUnternehmen in ihrem Wirkungskreis daraufachten, dass von ihnen keine Menschenrechtsverletzungenmitzuverantworten sind. Auch fürdie Wirtschaft ist die Einhaltung der Menschenrechteals Grundlage politischer Stabilität einwichtiges Anliegen. Denn die Einschränkung vonpolitischen und wirtschaftlichen Freiheiten beeinträchtigtin der Regel auch die Interessen derinternational tätigen Unternehmen, <strong>bei</strong>spielsweisedurch die Einschränkung von Investitionsmöglichkeiten,von Freizügigkeit oder von Bildungsmöglichkeitenfür Ar<strong>bei</strong>tskräfte.Kernar<strong>bei</strong>tsnormenDie die konkreten Ar<strong>bei</strong>tsbedingungen betreffendeDimension der Globalisierung wird von derInternationalen Ar<strong>bei</strong>tsorganisation (ILO) behandelt.In der Erklärung über die grundlegendenPrinzipien und Rechte <strong>bei</strong> der Ar<strong>bei</strong>t von 1998haben sich die Mitgliedstaaten der ILO ausdrücklichdazu verpflichtet, die Einhaltung der vierKernar<strong>bei</strong>tsnormen zu fördern und zu verwirklichen.Die Kernar<strong>bei</strong>tsnormen verlangen Vereinigungs-und Tariffreiheit, Beseitigung der Zwangsar<strong>bei</strong>t,tatsächliche Abschaffung der Kinderar<strong>bei</strong>tund Verbot der Diskriminierung in Beschäftigungund Beruf. Die Erklärung ist ein wichtiger Schrittin Richtung auf die weltweite Durchsetzung dieserPrinzipien und ihre Einbeziehung in das wirtschaftlicheund gesellschaftspolitische Handeln.⏐ 4 ⏐ <strong>Unternehmerische</strong> <strong>Verantwortung</strong> ⏐

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