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Wirtschaftsfaktor Holz

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30 Wirtschaftsförderung IHK<br />

EU fördert betriebliche Weiterbildung<br />

Unbürokratischer Antrag<br />

Bis zu 90 Prozent ihrer Weiterbildungskosten<br />

können kleine<br />

und mittlere Unternehmen jetzt<br />

mit Hilfe eines europäischen<br />

Programms gefördert bekommen,<br />

darüber informiert jetzt<br />

die IHK Lüneburg Stade ebenso<br />

auch die Wirtschaftsförderung<br />

des Landkreises. Insgesamt<br />

stehen in den kommenden<br />

drei Jahren 900.000 Euro aus<br />

Mitteln des Europäischen Sozialfonds<br />

zur Verfügung. Die IHK<br />

hat aktuell eine so genannte<br />

Regionale Anlaufstelle für das<br />

Förderprogramm „Individuelle<br />

Weiterbildung in Niedersachsen<br />

(IWiN)“ eingerichtet.<br />

Förderfähig sind Bildungsmaßnahmen,<br />

die der Vermittlung<br />

von Fach-, Sozial- oder Methodenkompetenz<br />

dienen. Ausgenommen<br />

sind Lehrgänge, die<br />

betriebsspezifische Kenntnisse<br />

vermitteln und solche, die sich<br />

auf die Vermittlung von Grundkenntnissen<br />

beschränken. Die<br />

Lehrgänge müssen eine Min-<br />

Sabine Schlüter und Maren Hübener von der Industrie- und Handelskammer<br />

beraten über Weiterbildungs- und Fördermöglichkeiten.<br />

destdauer von 30 Zeitstunden<br />

aufweisen.<br />

Qualifizierte Mitarbeiter<br />

Volker Linde, Leiter des Geschäftsbereichs<br />

Aus- und<br />

Weiterbildung bei der IHK,<br />

verdeutlicht, warum die IHK<br />

eine Regionale Anlaufstelle<br />

eingerichtet hat: „Die Unternehmen<br />

stehen vor der Aufgabe,<br />

steigende Anforderungen<br />

effizienter bewältigen zu müssen.<br />

Das erfordert qualifiziertes<br />

Personal. Als regionale Anlaufstelle<br />

können wir die Unternehmen<br />

bei der Bewältigung dieser<br />

Herausforderung unterstützen.<br />

Die Antragstellung ist unbürokratisch.“<br />

Unternehmen mit Sitz in den<br />

Landkreisen Celle, Harburg,<br />

Lüchow-Dannenberg, Lüneburg,<br />

Soltau-Fallingbostel und<br />

Uelzen können maximal 70<br />

Musterrechnung Photovoltaikanlage<br />

Leistung: „5KWp“ Anlage<br />

Ertrag: 5 x 880 kWh / Jahr = 4.400 kWh<br />

4.400 x 46,75 Cent / KWp = 2.057,- 3 / Jahr<br />

Ertrag nach 20 Jahren:<br />

41.140,- 3 Einspeisevergütung<br />

Investitionskosten der Anlage komplett: 22.000,- 3<br />

Prozent der Weiterbildungskosten<br />

als Zuschuss erhalten.<br />

Darüber hinaus können nachgewiesene<br />

Freistellungskosten<br />

(Lohn oder Gehalt) auf den<br />

finanziellen Eigenanteil angerechnet<br />

werden. Im günstigsten<br />

Fall beträgt die Förderung so 90<br />

Prozent der Kosten bei einem<br />

maximalen Zuschuss von 3.000<br />

Euro pro Jahr. Pro Teilnehmer<br />

und Stunde werden höchsten<br />

20 Euro erstattet. Mit dem<br />

Projekt werden sowohl Landesmittel<br />

als auch Mittel aus dem<br />

Europäischen Sozialfonds und<br />

Eigenmittel der IHK eingesetzt.<br />

Anträge vor Beginn stellen<br />

Anträge müssen vor Maßnahmebeginn<br />

gestellt werden.<br />

Weitere Informationen zu IWiN<br />

sowie die benötigten Formulare<br />

stehen unter www.ihk24-lueneburg.de<br />

bereit. Sabine Schlüter<br />

und Maren Hübener beraten<br />

unter Tel.: 04131 / 742-133.

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