Wirtschaftsfaktor Holz
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Neuregelungen zum Investitionsabzugsbetrag<br />
Direkte finanzielle Vorteile<br />
Die bisherige Ansparabschreibung<br />
wurde mit<br />
dem Unternehmensteuerreformgesetz<br />
2008 durch den<br />
Investitionsabzugsbetrag<br />
ersetzt, um stärkere Investitionsanreize<br />
zu schaffen und<br />
Missbrauch zu vermeiden. Die<br />
Neu regelungen zum Investitionsabzugsbetrag<br />
sind in der<br />
Regel erstmals für das Wirtschaftsjahr<br />
2007 anzuwenden<br />
– betreffen also die jetzt aktuellen<br />
Jahresabschlussarbeiten,<br />
informiert Steuerberater Frank<br />
Niebuhr von der Wolfgang<br />
Sievert Steuerberatungsgesellschaft.<br />
Betriebsgröße beachten<br />
Der Investitionsabzugsbetrag<br />
bietet die Möglichkeit, für die<br />
künftige Anschaffung oder<br />
Herstellung eines abnutzbaren<br />
beweglichen Wirtschaftsgutes<br />
des Anlagevermögens eine<br />
Gewinnminderung in Form<br />
eines Abzugsbetrags zu bilden.<br />
Durch die zeitliche Vorverlagerung<br />
der Gewinnminderung<br />
um bis zu drei Jahren, subventioniert<br />
§ 7g Abs. 1 EStG kleine<br />
und mittlere Betriebe, indem<br />
die Finanzierung bestimmter<br />
Investitionen erleichtert<br />
Investitionen erleichtert wird<br />
(vorzeitiger Betriebsausgabenabzug,<br />
Steuerstundung;<br />
konkreter Liquiditätsvorteil;<br />
Verbesserung der Wettbewerbssituation;<br />
Möglichkeit<br />
des Ansparens von Finanzierungsmitteln<br />
für Investitionen).<br />
Zur Erreichung des Zwecks des<br />
Investitionsabzugsbetrags, nur<br />
kleine und mittelständische<br />
Unternehmen zu fördern, sind<br />
bestimmte Größenmerkmale<br />
zu beachten. Bei bilanzierenden<br />
Gewerbetreibenden<br />
und Freiberuflern darf das Betriebsvermögen<br />
nicht mehr als<br />
235.000 Euro betragen. Soweit<br />
der Gewinn durch Einnahme-<br />
Überschuss-Rechnung nach §<br />
4 Abs. 3 EStG ermittelt wird,<br />
darf der Gewinn ohne Berücksichtigung<br />
des Investitionsabzugsbetrags<br />
nicht mehr als<br />
100.000 Euro betragen. Maßgeblich<br />
sind die Verhältnisse<br />
am Schluss des Wirtschaftsjahres,<br />
in dem der Abzug vorgenommen<br />
wird.<br />
Investition extra benennen<br />
Für die Inanspruchnahme des<br />
Investitionsabzugsbetrags<br />
muss das Begünstigte seiner<br />
Funktion nach benannt werden.<br />
Außerdem ist die Höhe<br />
der voraussichtlichen Anschaffungs-<br />
oder Herstellungskosten<br />
für jedes einzelne anzuschaffende<br />
Wirtschaftsgut anzugeben.<br />
Die Angaben sind dem<br />
Finanzamt in den mit der Steuererklärung<br />
einzureichenden<br />
Unterlagen zu machen (außerhalb<br />
der Buchführung).<br />
Bewegliche Güter begünstigt<br />
Begünstigt sind alle abnutzbaren,<br />
beweglichen Wirtschaftsgüter<br />
des Anlagevermögens,<br />
also nicht Grundstücke<br />
oder Gebäude, immaterielle<br />
Wirtschaftsgüter oder Finanzanlagen.<br />
Die Wirtschaftsgüter<br />
können neu oder gebraucht<br />
sein. Eine grundlegende Verbesserung<br />
besteht darin, dass<br />
nun auch die Anschaffung<br />
gebrauchter Wirtschaftsgüter<br />
begünstigt ist. Es muss aber<br />
die Absicht bestehen, das<br />
begünstigte Wirtschaftsgut<br />
ausschließlich oder fast ausschließlich<br />
(zu mindestens 90<br />
v.H.) betrieblich zu nutzen.<br />
Die geplante Investition und<br />
das später tatsächlich angeschaffte<br />
oder hergestellte Wirtschaftsgut<br />
müssen zumindest<br />
funktionsgleich sein.<br />
Drei-Jahres-Zeitraum<br />
Der Steuerpflichtige muss die<br />
Absicht haben, das begünstigte<br />
Wirtschaftsgut voraussichtlich<br />
in den dem Wirtschaftsjahr<br />
des Abzugs folgenden<br />
drei Wirtschaftsjahren (bisher<br />
zwei) anzuschaffen oder<br />
herzustellen. Kommt es nicht<br />
zur beabsichtigten Investition<br />
innerhalb des Drei-Jahres-<br />
Zeitraumes, ist der Gewinn<br />
mindernde Investitionsabzugsbetrag<br />
im Jahr der Bildung<br />
rückgängig zu machen. Nach<br />
der bisherigen Rechtslage zur<br />
Ansparabschreibung war die<br />
Rücklage nach zwei Jahren<br />
Ratgeber Steuern<br />
Steuerberater Frank Niebuhr<br />
Gewinn erhöhend aufzulösen.<br />
Die Möglichkeit steuerpflichtige<br />
Gewinne in spätere Jahre<br />
zu verschieben ohne zu investieren,<br />
ist damit nicht mehr<br />
gegeben.<br />
Auch Verlust kann entstehen<br />
Der Investitionsabzugsbetrag<br />
darf in Höhe von 40 Prozent<br />
der voraussichtlichen Anschaffungs-<br />
oder Herstellungskosten<br />
Gewinn mindernd außerbilanziell<br />
abgezogen werden.<br />
Durch den Investitionsabzugsbetrag<br />
kann auch ein Verlust<br />
entstehen oder sich erhöhen.<br />
Die Summe aller Investitionsabzugsbeträge<br />
darf je Betrieb<br />
200.000 Euro nicht übersteigen<br />
(nach bisheriger Rechtslage<br />
154.000 Euro).<br />
Kein Vorteil für Gründer<br />
Die besonderen Vergünstigungen<br />
für Existenzgründer<br />
wurden abgeschafft. Die Möglichkeit<br />
einer 20-prozentigen<br />
Sonderabschreibung für die<br />
getätigten Investitionen bleibt<br />
erhalten. Sie ist aber nicht<br />
mehr von der vorherigen Inanspruchnahme<br />
eines Investitionsabzugsbetrags<br />
abhängig.<br />
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