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Wirtschaftsfaktor Holz

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Neuregelungen zum Investitionsabzugsbetrag<br />

Direkte finanzielle Vorteile<br />

Die bisherige Ansparabschreibung<br />

wurde mit<br />

dem Unternehmensteuerreformgesetz<br />

2008 durch den<br />

Investitionsabzugsbetrag<br />

ersetzt, um stärkere Investitionsanreize<br />

zu schaffen und<br />

Missbrauch zu vermeiden. Die<br />

Neu regelungen zum Investitionsabzugsbetrag<br />

sind in der<br />

Regel erstmals für das Wirtschaftsjahr<br />

2007 anzuwenden<br />

– betreffen also die jetzt aktuellen<br />

Jahresabschlussarbeiten,<br />

informiert Steuerberater Frank<br />

Niebuhr von der Wolfgang<br />

Sievert Steuerberatungsgesellschaft.<br />

Betriebsgröße beachten<br />

Der Investitionsabzugsbetrag<br />

bietet die Möglichkeit, für die<br />

künftige Anschaffung oder<br />

Herstellung eines abnutzbaren<br />

beweglichen Wirtschaftsgutes<br />

des Anlagevermögens eine<br />

Gewinnminderung in Form<br />

eines Abzugsbetrags zu bilden.<br />

Durch die zeitliche Vorverlagerung<br />

der Gewinnminderung<br />

um bis zu drei Jahren, subventioniert<br />

§ 7g Abs. 1 EStG kleine<br />

und mittlere Betriebe, indem<br />

die Finanzierung bestimmter<br />

Investitionen erleichtert<br />

Investitionen erleichtert wird<br />

(vorzeitiger Betriebsausgabenabzug,<br />

Steuerstundung;<br />

konkreter Liquiditätsvorteil;<br />

Verbesserung der Wettbewerbssituation;<br />

Möglichkeit<br />

des Ansparens von Finanzierungsmitteln<br />

für Investitionen).<br />

Zur Erreichung des Zwecks des<br />

Investitionsabzugsbetrags, nur<br />

kleine und mittelständische<br />

Unternehmen zu fördern, sind<br />

bestimmte Größenmerkmale<br />

zu beachten. Bei bilanzierenden<br />

Gewerbetreibenden<br />

und Freiberuflern darf das Betriebsvermögen<br />

nicht mehr als<br />

235.000 Euro betragen. Soweit<br />

der Gewinn durch Einnahme-<br />

Überschuss-Rechnung nach §<br />

4 Abs. 3 EStG ermittelt wird,<br />

darf der Gewinn ohne Berücksichtigung<br />

des Investitionsabzugsbetrags<br />

nicht mehr als<br />

100.000 Euro betragen. Maßgeblich<br />

sind die Verhältnisse<br />

am Schluss des Wirtschaftsjahres,<br />

in dem der Abzug vorgenommen<br />

wird.<br />

Investition extra benennen<br />

Für die Inanspruchnahme des<br />

Investitionsabzugsbetrags<br />

muss das Begünstigte seiner<br />

Funktion nach benannt werden.<br />

Außerdem ist die Höhe<br />

der voraussichtlichen Anschaffungs-<br />

oder Herstellungskosten<br />

für jedes einzelne anzuschaffende<br />

Wirtschaftsgut anzugeben.<br />

Die Angaben sind dem<br />

Finanzamt in den mit der Steuererklärung<br />

einzureichenden<br />

Unterlagen zu machen (außerhalb<br />

der Buchführung).<br />

Bewegliche Güter begünstigt<br />

Begünstigt sind alle abnutzbaren,<br />

beweglichen Wirtschaftsgüter<br />

des Anlagevermögens,<br />

also nicht Grundstücke<br />

oder Gebäude, immaterielle<br />

Wirtschaftsgüter oder Finanzanlagen.<br />

Die Wirtschaftsgüter<br />

können neu oder gebraucht<br />

sein. Eine grundlegende Verbesserung<br />

besteht darin, dass<br />

nun auch die Anschaffung<br />

gebrauchter Wirtschaftsgüter<br />

begünstigt ist. Es muss aber<br />

die Absicht bestehen, das<br />

begünstigte Wirtschaftsgut<br />

ausschließlich oder fast ausschließlich<br />

(zu mindestens 90<br />

v.H.) betrieblich zu nutzen.<br />

Die geplante Investition und<br />

das später tatsächlich angeschaffte<br />

oder hergestellte Wirtschaftsgut<br />

müssen zumindest<br />

funktionsgleich sein.<br />

Drei-Jahres-Zeitraum<br />

Der Steuerpflichtige muss die<br />

Absicht haben, das begünstigte<br />

Wirtschaftsgut voraussichtlich<br />

in den dem Wirtschaftsjahr<br />

des Abzugs folgenden<br />

drei Wirtschaftsjahren (bisher<br />

zwei) anzuschaffen oder<br />

herzustellen. Kommt es nicht<br />

zur beabsichtigten Investition<br />

innerhalb des Drei-Jahres-<br />

Zeitraumes, ist der Gewinn<br />

mindernde Investitionsabzugsbetrag<br />

im Jahr der Bildung<br />

rückgängig zu machen. Nach<br />

der bisherigen Rechtslage zur<br />

Ansparabschreibung war die<br />

Rücklage nach zwei Jahren<br />

Ratgeber Steuern<br />

Steuerberater Frank Niebuhr<br />

Gewinn erhöhend aufzulösen.<br />

Die Möglichkeit steuerpflichtige<br />

Gewinne in spätere Jahre<br />

zu verschieben ohne zu investieren,<br />

ist damit nicht mehr<br />

gegeben.<br />

Auch Verlust kann entstehen<br />

Der Investitionsabzugsbetrag<br />

darf in Höhe von 40 Prozent<br />

der voraussichtlichen Anschaffungs-<br />

oder Herstellungskosten<br />

Gewinn mindernd außerbilanziell<br />

abgezogen werden.<br />

Durch den Investitionsabzugsbetrag<br />

kann auch ein Verlust<br />

entstehen oder sich erhöhen.<br />

Die Summe aller Investitionsabzugsbeträge<br />

darf je Betrieb<br />

200.000 Euro nicht übersteigen<br />

(nach bisheriger Rechtslage<br />

154.000 Euro).<br />

Kein Vorteil für Gründer<br />

Die besonderen Vergünstigungen<br />

für Existenzgründer<br />

wurden abgeschafft. Die Möglichkeit<br />

einer 20-prozentigen<br />

Sonderabschreibung für die<br />

getätigten Investitionen bleibt<br />

erhalten. Sie ist aber nicht<br />

mehr von der vorherigen Inanspruchnahme<br />

eines Investitionsabzugsbetrags<br />

abhängig.<br />

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