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chlossgeschichten Schlossgeschichten - Senftenberg

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Das Amtsblatt - 2 -<br />

01/04<br />

AMTLICHE MITTEILUNGEN DER STADT SENFTENBERG<br />

Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt:<br />

Stadt <strong>Senftenberg</strong> Der Bürgermeister<br />

Markt 1, 01968 <strong>Senftenberg</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Bekanntmachungen des Bürgermeisters<br />

Beschlüsse der 1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung <strong>Senftenberg</strong> vom 28. Januar 2004<br />

Öffentlicher Teil<br />

Beschluss 01/04 - Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 02<br />

Beschluss 02/04 - Kita-Konzeption 02<br />

Beschluss 03/04 - Haushaltssicherungskonzept zum Haushaltsplan 2004 03<br />

Beschluss 04/04 - Haushaltssatzung zum Haushaltsplan 2004 03<br />

Nichtöffentlicher Teil<br />

Beschluss 05/04 - Anerkennung eines privaten Kraftfahrzeuges zur überwiegenden Nutzung im dienstlichen Interesse 03<br />

Beschluss 06/04 - Auftragsvergabe der Durchführung der Wochenmärkte in <strong>Senftenberg</strong> und Hosena 03<br />

Satzungsbekanntmachung:<br />

Nachfolgende Satzung wird hiermit erneut bekannt gemacht:<br />

Satzung der Stadt <strong>Senftenberg</strong> über die Erhebung von Gebühren für Umlagen des Unterhaltungsaufwandes<br />

fließender Gewässer II. Ordnung - Beschluss 144/02 vom 30.10.2002<br />

(bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt <strong>Senftenberg</strong> vom 20.12.2002, Nr. 36, Jg. 5) 03<br />

Bekanntmachungen des Bürgermeisters<br />

Beschlüsse der 1. Sitzung der<br />

Stadtverordnetenversammlung<strong>Senftenberg</strong><br />

vom 28. Januar 2004<br />

Öffentlicher Teil<br />

Beschluss 01/04<br />

Die Stadtverordnetenversammlung <strong>Senftenberg</strong> beschließt die Fortschreibung<br />

der Schulentwicklungsplanung für die Stadt <strong>Senftenberg</strong>.<br />

1.<br />

a) Erhalt der 3. Grundschule, J.-R.-Becher-Straße 19, <strong>Senftenberg</strong><br />

als mindestens zweizügige Grundschule<br />

b) Erhalt der Grundschule am See, Steigerstraße 23, <strong>Senftenberg</strong><br />

als mindestens zweizügige Grundschule<br />

c) Erhalt der Grundschule im OT Hosena, A.-Bebel-Straße 4,<br />

Hosena als mindestens einzügige Grundschule<br />

d) Erhalt der 2. Gesamtschule, B.-Kellermann-Straße 2 a,<br />

<strong>Senftenberg</strong> als mindestens zweizügige Schule<br />

e) Erhalt der Realschule, Schulstraße 10, <strong>Senftenberg</strong> als<br />

mindestens zweizügige Schule<br />

f) Auslaufen der 3. Gesamtschule, Calauer Straße 26, <strong>Senftenberg</strong><br />

mit der Maßgabe, dass zukünftig keine 7. Jahrgangsstufe<br />

an der Schule gebildet wird.<br />

g) Erhalt der W.-Rathenau Grundschule als mindestens einzügige<br />

Grundschule am jetzigen Standort.<br />

h) Umzug der Realschule in die Schule in der Calauer Straße<br />

zum Beginn des Schuljahres 2004/2005.<br />

2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Auflösung<br />

der 3. Gesamtschule zum Schuljahresende 2005/2006<br />

3. Die Verwaltung erhält den Auftrag, regelmäßig über die Auslastung<br />

des Schulgebäudes in der Calauer Straße zu berichten.<br />

Nach dem Auslaufen der 3. Gesamtschule soll geprüft werden,<br />

ob die W.-Rathenau Grundschule in das Gebäude Calauer Straße<br />

ziehen kann und das Haus gemeinsam mit der Realschule nutzbar<br />

ist.<br />

4. Die Verwaltung wird beauftragt bis August 2004 die Schulentwicklungsplanung<br />

so zu erweitern, dass die pädagogischen<br />

Konzepte einschließlich möglicher Spezialisierungen der Schulen,<br />

die sich in der Trägerschaft der Stadt <strong>Senftenberg</strong> befinden,<br />

aufgenommen werden.<br />

5. Zur Schaffung weiterer Planungssicherheit sind alle für die<br />

nächsten drei Jahre notwendigen materiellen und räumlichen<br />

Veränderungen zur weiteren Umsetzung der pädagogischen<br />

Konzeptionen in diesen Schulen zu erfassen und in einer Prioritätenliste<br />

zu ordnen.<br />

Beschluss 02/04<br />

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt <strong>Senftenberg</strong> beschließt:<br />

1. Erhalt der Integrationskindertagesstätte Elsestraße<br />

Träger: Volkssolidarität Südbrandenburg e. V.<br />

Altersgruppe: 0 Jahre bis Schuleintritt<br />

2. Erhalt der Kindertagesstätte „Seesternchen”, Stralsunder Straße<br />

Träger: Fröbel e. V.<br />

Altersgruppe: 0 Jahre bis Ende Grundschulalter<br />

3. Erhalt der Kindertagesstätte „Haus Kunterbunt”, Radojewskistraße<br />

mit der Kita OT Sedlitz, Straße der Jugend<br />

Träger: Fröbel e. V.<br />

Altersgruppe: 0 Jahre bis Ende des Grundschulalters<br />

4. Erhalt der Kindertagesstätte „Zwergenhaus am See”,<br />

Straße der Energie,<br />

Träger: Fröbel e. V.<br />

Altersgruppe: 0 Jahre bis Ende des Grundschulalters<br />

5. Erhalt der Kindertagesstätte „Kinderhaus”, Lindenstraße<br />

Träger: ASB<br />

Altersgruppe: 0 Jahre bis Ende des Grundschulalters<br />

6. Erhalt der Kindertagesstätte Hörlitzer Weg, Träger: AWO<br />

Altersgruppe: 1 Jahr bis zum Schuleintritt<br />

7. Erhalt der Kindertagesstätte „Horthaus”, W.-Pieck-Straße<br />

Träger: AWO<br />

Altersgruppe: 1 Jahr bis zum Ende des Grundschulalters

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