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GESELLSCHAFT EBA

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1.6 Die Grundlagen des Rechts<br />

was ist Recht?<br />

Menschen haben sich schon vor vielen Tausend Jahren Regeln für ihr Zu-<br />

sammenleben gegeben. In heutigen Demokratien wie der Schweiz stellt<br />

der Staat für die Gesellschaft Regeln auf und sorgt für ihre Einhaltung. Das<br />

ist das Recht.<br />

Die Rechtsnormen<br />

Die einzelnen gesetzgebenden Regelwerke, die allgemein gültig sind, heissen<br />

Rechtsnormen.<br />

Die Rechtsnormen sind wie ein Haus aufgebaut. Das Fundament bildet in<br />

der Schweiz die Bundesverfassung (BV). Sie ist die Grundlage für die Gesetze.<br />

Diese wiederum münden in verschiedene Verordnungen.<br />

Alle Rechtsnormen werden von staatlichen Behörden, wie z. B. der Polizei,<br />

kontrolliert. Wenn ein Verstoss bemerkt wird, wird Anzeige erstattet.<br />

Rechtsnormenhaus<br />

Verordnungen<br />

Konkretisierung der einzelnen<br />

Gesetze. Ohne Gesetz keine Verordnung.<br />

Beispiel BBV Art. 20<br />

1 (…) Der Umfang von Freikursen und Stützkursen darf während der<br />

Arbeitszeit durchschnittlich einen halben Tag pro Woche nicht übersteigen.<br />

Gesetze<br />

Konkretisierung der einzelnen Verfassungsartikel.<br />

Die Grundlage der Gesetze ist die Verfassung. Beispiel BBG Art. 22<br />

1 (…) Wer im Lehrbetrieb und in der Berufsfachschule die Voraussetzungen erfüllt,<br />

kann Freikurse ohne Lohnabzug besuchen.<br />

Bundesverfassung (BV)<br />

Die Verfassung ist das Grundgesetz eines Staates. Sie beinhaltet die<br />

wichtigsten Leitlinien und die Menschenrechte. Keine andere Rechtsnorm<br />

darf der Verfassung widersprechen. Beispiel BV Art. 63<br />

1 Der Bund erlässt Vorschriften über die Berufsbildung.<br />

2 Er fördert ein breites und durchlässiges Angebot im Bereich der Berufsbildung.<br />

DIE GRunDlAGEn DEs REchts<br />

DEMoKRAtIE<br />

Im Staat gelten Gesetze<br />

und Grundrechte für alle.<br />

Es herrscht Gewaltenteilung,<br />

d. h., Gesetzgebung,<br />

Recht s prechung und<br />

Gesetzesaus übung sind<br />

getrennt. � Kapitel 6,<br />

Leben in der Schweiz<br />

Bundesverfassung (BV)<br />

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