GESELLSCHAFT EBA
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Pflichten der Berufsbildnerinnen und Berufsbildner<br />
Fachgerechte<br />
Ausbildung<br />
Lehrziel Die Lernenden müssen alles dafür tun, um das Lehrziel zu erreichen<br />
(OR 345).<br />
Unterricht Der Besuch des Pflichtunterrichts und der überbetrieblichen<br />
Kurse ist obligatorisch (BBG 23).<br />
Treuepflicht Schwarzarbeit ist nicht erlaubt, und Geschäftsgeheimnisse dürfen<br />
nicht weitergegeben werden (OR 321a).<br />
Sorgfaltspflicht Die Lernenden haften für Schäden, die sie ihrem Arbeit geber absichtlich<br />
oder fahrlässig zufügen (OR 321e).<br />
Überstunden Lernende haben Überstunden zu leisten, wenn diese betrieblich<br />
notwendig und zumutbar sind (OR 321c). Dabei gilt, dass Lernende<br />
nicht mehr als neun Stunden täglich arbeiten dürfen. Jugendliche<br />
unter 16 Jahren dürfen keine Überstunden leisten.<br />
Arbeitsbuch Die Lernenden führen ein Arbeitsbuch (je nach Bildungsverordnung).<br />
Verstanden<br />
Der Berufsbildner verpflichtet sich, den Lernenden fachgemäss<br />
unter fachkundiger Anleitung auszubilden (OR 345a).<br />
Lohnzahlung Die Lohnzahlung erfolgt gemäss den vertraglichen Angaben (OR<br />
322 / 323).<br />
Unfallversicherung Der Lehrbetrieb bezahlt die Berufsunfallsversicherung (BUV).<br />
Wer für die Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung<br />
(NBUV) aufkommt, wird im Lehrvertrag geregelt.<br />
Sozialbeiträge Der Lehrbetrieb muss ab dem 1. Januar des Jahres, in dem die oder<br />
der Lernende 18 Jahre alt wird, AHV, IV, EO und ALV einzahlen.<br />
Ferien Lernende bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben fünf Wochen<br />
Ferien zugute (OR 329a), wovon mindestens zwei Ferienwochen<br />
zusammenhängend sein müssen (OR 329c).<br />
Unterricht Für den Berufsschulunterricht und die überbetrieblichen Kurse<br />
muss der Berufsbildner den Lernenden ohne Lohn abzug frei geben<br />
(OR 345a). Das gilt auch für Stützkurse.<br />
Kostenübernahme<br />
üK<br />
Beim Besuch der überbetrieblichen Kurse dürfen dem Lernenden<br />
keine zusätzlichen Kosten entstehen (OR 345a).<br />
Arbeitszeugnis Lernende haben das Recht auf ein Arbeitszeugnis/eine Arbeitsbestätigung<br />
(OR 346a / 330a).<br />
Weiterbeschäftigung<br />
nach dem QV<br />
Pflichten der lernenden<br />
Drei Monate vor dem Lehrende muss dem Lernenden mitgeteilt<br />
werden, ob er im Betrieb bleiben kann.<br />
1.12 Wer bezahlt die Berufsunfallversicherung<br />
(BUV)?<br />
1.13 Wie viele Wochen Ferien hat eine<br />
Lernende jährlich zugute?<br />
1.14 Was versteht das Gesetz unter Sorgfalts-<br />
und Treuepflicht?<br />
1.15 Wann können sich Lernende weigern,<br />
Überstunden zu leisten?<br />
DER lEhRVERtRAG<br />
AhV<br />
Alters- und Hinterlassenenversicherung<br />
� S. 59<br />
IV<br />
Invalidenversicherung<br />
� S. 60<br />
Eo<br />
Erwerbsersatzordnung<br />
� S. 61<br />
AlV<br />
Arbeitslosenversicherung<br />
� S. 66<br />
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