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Amtsblatt - Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim

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<strong>Amtsblatt</strong> der VG <strong>Schlotheim</strong> – 6 – Nr. 28/12<br />

Amtlicher Teil<br />

Stadt <strong>Schlotheim</strong><br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des<br />

Bebauungsplans Nr.1 „Gewerbegebiet Nord“<br />

der Stadt <strong>Schlotheim</strong><br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Schlotheim</strong> hat in seiner öffentlichen Sitzung am<br />

30.01.2012 die Wiederaufstellung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbegebiet<br />

Nord“ der Stadt <strong>Schlotheim</strong> beschlossen. Der Geltungsbereich I<br />

des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbegebiet Nord“ erstreckt sich über<br />

die Flurstücke 1/6; 1/7; 1/8; 1/9; 1/10; 1/11; 1/12; 1/15; 1/16; 1/17; 1/21;<br />

1/24; 1/25; 1/27; 1/28; 1/30; 1/31; 1/32; 1/33; 1/34; 1/36; 1/38; 1/39; 1/40;<br />

1/42; 1/46; 1/48;1/49; 1/51; 1/52; 1/54; 1/56; 1/59; 1/62; Teilfläche 1/23<br />

(Flur 15) in der Gemarkung <strong>Schlotheim</strong>.<br />

Der Geltungsbereich II des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbegebiet Nord“<br />

erstreckt sich über das Flurstück 991/12 sowie Teilflächen der Flurstücke<br />

1010/6 und 1107/1011 (Flur 15) in der Gemarkung <strong>Schlotheim</strong>.<br />

Die frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange<br />

hat bereits stattgefunden. Der Entwurf des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplans Nr.1 „Gewerbegebiet Nord“ der Stadt <strong>Schlotheim</strong>, bestehend<br />

aus Teil A (Planteil), Teil B (Begründung mit Umweltbericht) und<br />

Teil C (Anlagen) wurde in der Fassung vom 25.06.2012 vom Stadtrat<br />

der Stadt <strong>Schlotheim</strong> in seiner Sitzung am 25.06.2012 mit Beschlussnummer<br />

291/22/2012 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung sowie zur<br />

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bestimmt. Die Auslegung<br />

des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbegebiet<br />

Nord“ der Stadt <strong>Schlotheim</strong> erfolgt in der Zeit vom<br />

16.07.2012 bis einschließlich 17.08.2012<br />

im Bauamt der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Schlotheim</strong>, Rathaus, Markt 1,<br />

Zimmer 212 zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten:<br />

Montag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr<br />

Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr<br />

Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr<br />

Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr<br />

Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr.<br />

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken zur<br />

Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />

Keine weiteren Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar.<br />

<strong>Schlotheim</strong>, den 26.06.2012<br />

Gez. M. Otto - Bürgermeisterin<br />

Das Bauamt informiert: Fußwegsperrung<br />

Aufgrund schwerer Schäden am Fußweg auf der Sorge, entlang<br />

der Notter, ist dieser durch den Bauhof gesperrt worden.<br />

Wir möchten Sie bitten, den gegenüberliegenden Fußweg zu<br />

nutzen.<br />

Hawlik, Ltr. Bauhof<br />

Gemeinde Körner<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

In der 24. Gemeinderatssitzung am 10. Mai 2012<br />

wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Beschlussfassung zur Genehmigung der Niederschrift der<br />

Gemeinderatssitzung vom 11. April 2012<br />

Auf der Grundlage der ThürKO in der Fassung der Neubekanntmachung<br />

vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 3 Änderungsgesetz vom 04.05.2010 (GVBl. S. 113),<br />

wird gemäß § 42 Abs. 2 o. g. Niederschrift genehmigt.<br />

Beratungsergebnis:<br />

11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen<br />

Beschluss-Nr. 209/24/2012<br />

Beschlussfassung zur Genehmigung der Niederschrift der<br />

Gemeinderatssitzung vom 19. April 2012<br />

Auf der Grundlage der ThürKO in der Fassung der Neubekanntmachung<br />

vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 3 Änderungsgesetz vom 04.05.2010 (GVBl. S. 113),<br />

wird gemäß § 42 Abs. 2 o. g. Niederschrift genehmigt.<br />

Beratungsergebnis:<br />

11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen<br />

Beschluss-Nr. 210/24/2012<br />

Beschlussfassung zur Erhöhung der Aufwandsentschädigung<br />

des ehrenamtlichen ersten Beigeordneten für die Zeit<br />

der Wahrnehmung der Amtsgeschäfte des ehrenamtlichen<br />

Bürgermeisters lt. Hauptsatzung der Gemeinde Körner<br />

Mit dem Ableben des Bürgermeisters Herrn E. Kunde am<br />

19.11.2011 hat der ehrenamtlich erste Beigeordnete die Amtsgeschäfte<br />

der Gemeinde Körner bis zum 30.04.2012 geführt.<br />

Gemäß § 2 Absatz 4 Nr. 2 der Thüringer Verordnung über die<br />

Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten<br />

auf Zeit (ThürAufEVO) in der Fassung vom 08.12.2009<br />

(GVBl. S. 782), kann die festgesetzte Aufwandsentschädigung<br />

des ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten für die Vertretung bis<br />

zu der in der Hauptsatzung der Gemeinde Körner festgesetzten<br />

Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen Bürgermeisters erhöht<br />

werden.<br />

Der Gemeinderat beschließt, für die Zeit der Wahrnehmung der<br />

Amtsgeschäfte des ehrenamtlichen Bürgermeisters, soll die Aufwandsentschädigung<br />

des ehrenamtlichen ersten Beigeordneten<br />

bis zu der in der Hauptsatzung der Gemeinde Körner festgesetzten<br />

Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen Bürgermeisters<br />

erhöht werden.<br />

Beratungsergebnis:<br />

9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung<br />

Beschluss-Nr.: 211/24/2012<br />

Die Beschlüsse und ihre dazugehörigen Anlagen können während<br />

der Dienstzeiten in der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Schlotheim</strong>,<br />

Hauptamt, eingesehen werden.<br />

Mucke, Bürgermeister<br />

Öffentliches Kaufangebot der Gemeinde Körner<br />

Das Objekt – Kindergarten An der Ziegelei 4 – wird von der<br />

Gemeinde Körner zum Verkauf angeboten.<br />

Durch den Aus- und Umbau des Kindergartens in der Bahnhofsstraße<br />

ist das Objekt An der Ziegelei 4 für die Gemeinde nicht<br />

mehr erforderlich.<br />

Es handelt sich um die Gemarkung Körner, Flur 3, Teilfläche aus<br />

den Flurstücken 45 und 46 mit einer Gesamtfläche von ca. 3400<br />

m². Insgesamt beinhaltet das Objekt mit allen Gebäuden eine<br />

Wohnfläche von ca. 490 m².<br />

Das Objekt ist nutzbar, aber auch sanierungsbedürftig. Es ist notwendig,<br />

dass die Flurstücke vermessen werden, da Teilbereiche<br />

des Gehweges innerhalb der Flurstücke liegen. Die Kosten der<br />

Vermessung trägt der Käufer.<br />

Für das Objekt liegt ein aktuelles Verkehrswertgutachten vor.<br />

Dieses Gutachten kann nach vorheriger Terminabstimmung eingesehen<br />

werden.<br />

Das Mindestgebot liegt bei 70.000,00 €.<br />

Die Bewerbungen sind ausschließlich schriftlich bis zum<br />

25.07.2012 (Posteingang) bei der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

<strong>Schlotheim</strong>, Bauamt/Liegenschaften, Markt 1, 99994 <strong>Schlotheim</strong><br />

oder bei der Gemeinde Körner, August-Bebel-Straße 18, 99998<br />

Körner einzureichen. Rückfragen oder Besichtigungstermine<br />

können unter folgenden Telefonnummern vereinbart werden:<br />

036021/98222 oder 0163/5055203.<br />

Inhaltlich müssen die Käufer die angedachte Nutzung aufzeigen,<br />

beabsichtigte Sanierungsmaßnahmen bzw. Um- oder Ausbauten<br />

benennen.<br />

Die Sicherstellung der Kaufpreisfinanzierung wird vorausgesetzt.<br />

Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem<br />

Gebot dem Zuschlag zu erteilen. Die Vergabe des Objektes<br />

erfolgt durch Beschlußfassung des Gemeinderates Körner.

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