Amtsblatt - Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim
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<strong>Amtsblatt</strong> der VG <strong>Schlotheim</strong> – 6 – Nr. 28/12<br />
Amtlicher Teil<br />
Stadt <strong>Schlotheim</strong><br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des<br />
Bebauungsplans Nr.1 „Gewerbegebiet Nord“<br />
der Stadt <strong>Schlotheim</strong><br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Schlotheim</strong> hat in seiner öffentlichen Sitzung am<br />
30.01.2012 die Wiederaufstellung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbegebiet<br />
Nord“ der Stadt <strong>Schlotheim</strong> beschlossen. Der Geltungsbereich I<br />
des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbegebiet Nord“ erstreckt sich über<br />
die Flurstücke 1/6; 1/7; 1/8; 1/9; 1/10; 1/11; 1/12; 1/15; 1/16; 1/17; 1/21;<br />
1/24; 1/25; 1/27; 1/28; 1/30; 1/31; 1/32; 1/33; 1/34; 1/36; 1/38; 1/39; 1/40;<br />
1/42; 1/46; 1/48;1/49; 1/51; 1/52; 1/54; 1/56; 1/59; 1/62; Teilfläche 1/23<br />
(Flur 15) in der Gemarkung <strong>Schlotheim</strong>.<br />
Der Geltungsbereich II des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbegebiet Nord“<br />
erstreckt sich über das Flurstück 991/12 sowie Teilflächen der Flurstücke<br />
1010/6 und 1107/1011 (Flur 15) in der Gemarkung <strong>Schlotheim</strong>.<br />
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange<br />
hat bereits stattgefunden. Der Entwurf des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplans Nr.1 „Gewerbegebiet Nord“ der Stadt <strong>Schlotheim</strong>, bestehend<br />
aus Teil A (Planteil), Teil B (Begründung mit Umweltbericht) und<br />
Teil C (Anlagen) wurde in der Fassung vom 25.06.2012 vom Stadtrat<br />
der Stadt <strong>Schlotheim</strong> in seiner Sitzung am 25.06.2012 mit Beschlussnummer<br />
291/22/2012 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung sowie zur<br />
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bestimmt. Die Auslegung<br />
des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbegebiet<br />
Nord“ der Stadt <strong>Schlotheim</strong> erfolgt in der Zeit vom<br />
16.07.2012 bis einschließlich 17.08.2012<br />
im Bauamt der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Schlotheim</strong>, Rathaus, Markt 1,<br />
Zimmer 212 zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten:<br />
Montag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr<br />
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr<br />
Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr<br />
Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr<br />
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr.<br />
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken zur<br />
Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />
Keine weiteren Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar.<br />
<strong>Schlotheim</strong>, den 26.06.2012<br />
Gez. M. Otto - Bürgermeisterin<br />
Das Bauamt informiert: Fußwegsperrung<br />
Aufgrund schwerer Schäden am Fußweg auf der Sorge, entlang<br />
der Notter, ist dieser durch den Bauhof gesperrt worden.<br />
Wir möchten Sie bitten, den gegenüberliegenden Fußweg zu<br />
nutzen.<br />
Hawlik, Ltr. Bauhof<br />
Gemeinde Körner<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
In der 24. Gemeinderatssitzung am 10. Mai 2012<br />
wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />
Beschlussfassung zur Genehmigung der Niederschrift der<br />
Gemeinderatssitzung vom 11. April 2012<br />
Auf der Grundlage der ThürKO in der Fassung der Neubekanntmachung<br />
vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert<br />
durch Artikel 3 Änderungsgesetz vom 04.05.2010 (GVBl. S. 113),<br />
wird gemäß § 42 Abs. 2 o. g. Niederschrift genehmigt.<br />
Beratungsergebnis:<br />
11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen<br />
Beschluss-Nr. 209/24/2012<br />
Beschlussfassung zur Genehmigung der Niederschrift der<br />
Gemeinderatssitzung vom 19. April 2012<br />
Auf der Grundlage der ThürKO in der Fassung der Neubekanntmachung<br />
vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert<br />
durch Artikel 3 Änderungsgesetz vom 04.05.2010 (GVBl. S. 113),<br />
wird gemäß § 42 Abs. 2 o. g. Niederschrift genehmigt.<br />
Beratungsergebnis:<br />
11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen<br />
Beschluss-Nr. 210/24/2012<br />
Beschlussfassung zur Erhöhung der Aufwandsentschädigung<br />
des ehrenamtlichen ersten Beigeordneten für die Zeit<br />
der Wahrnehmung der Amtsgeschäfte des ehrenamtlichen<br />
Bürgermeisters lt. Hauptsatzung der Gemeinde Körner<br />
Mit dem Ableben des Bürgermeisters Herrn E. Kunde am<br />
19.11.2011 hat der ehrenamtlich erste Beigeordnete die Amtsgeschäfte<br />
der Gemeinde Körner bis zum 30.04.2012 geführt.<br />
Gemäß § 2 Absatz 4 Nr. 2 der Thüringer Verordnung über die<br />
Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten<br />
auf Zeit (ThürAufEVO) in der Fassung vom 08.12.2009<br />
(GVBl. S. 782), kann die festgesetzte Aufwandsentschädigung<br />
des ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten für die Vertretung bis<br />
zu der in der Hauptsatzung der Gemeinde Körner festgesetzten<br />
Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen Bürgermeisters erhöht<br />
werden.<br />
Der Gemeinderat beschließt, für die Zeit der Wahrnehmung der<br />
Amtsgeschäfte des ehrenamtlichen Bürgermeisters, soll die Aufwandsentschädigung<br />
des ehrenamtlichen ersten Beigeordneten<br />
bis zu der in der Hauptsatzung der Gemeinde Körner festgesetzten<br />
Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen Bürgermeisters<br />
erhöht werden.<br />
Beratungsergebnis:<br />
9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung<br />
Beschluss-Nr.: 211/24/2012<br />
Die Beschlüsse und ihre dazugehörigen Anlagen können während<br />
der Dienstzeiten in der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Schlotheim</strong>,<br />
Hauptamt, eingesehen werden.<br />
Mucke, Bürgermeister<br />
Öffentliches Kaufangebot der Gemeinde Körner<br />
Das Objekt – Kindergarten An der Ziegelei 4 – wird von der<br />
Gemeinde Körner zum Verkauf angeboten.<br />
Durch den Aus- und Umbau des Kindergartens in der Bahnhofsstraße<br />
ist das Objekt An der Ziegelei 4 für die Gemeinde nicht<br />
mehr erforderlich.<br />
Es handelt sich um die Gemarkung Körner, Flur 3, Teilfläche aus<br />
den Flurstücken 45 und 46 mit einer Gesamtfläche von ca. 3400<br />
m². Insgesamt beinhaltet das Objekt mit allen Gebäuden eine<br />
Wohnfläche von ca. 490 m².<br />
Das Objekt ist nutzbar, aber auch sanierungsbedürftig. Es ist notwendig,<br />
dass die Flurstücke vermessen werden, da Teilbereiche<br />
des Gehweges innerhalb der Flurstücke liegen. Die Kosten der<br />
Vermessung trägt der Käufer.<br />
Für das Objekt liegt ein aktuelles Verkehrswertgutachten vor.<br />
Dieses Gutachten kann nach vorheriger Terminabstimmung eingesehen<br />
werden.<br />
Das Mindestgebot liegt bei 70.000,00 €.<br />
Die Bewerbungen sind ausschließlich schriftlich bis zum<br />
25.07.2012 (Posteingang) bei der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
<strong>Schlotheim</strong>, Bauamt/Liegenschaften, Markt 1, 99994 <strong>Schlotheim</strong><br />
oder bei der Gemeinde Körner, August-Bebel-Straße 18, 99998<br />
Körner einzureichen. Rückfragen oder Besichtigungstermine<br />
können unter folgenden Telefonnummern vereinbart werden:<br />
036021/98222 oder 0163/5055203.<br />
Inhaltlich müssen die Käufer die angedachte Nutzung aufzeigen,<br />
beabsichtigte Sanierungsmaßnahmen bzw. Um- oder Ausbauten<br />
benennen.<br />
Die Sicherstellung der Kaufpreisfinanzierung wird vorausgesetzt.<br />
Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem<br />
Gebot dem Zuschlag zu erteilen. Die Vergabe des Objektes<br />
erfolgt durch Beschlußfassung des Gemeinderates Körner.