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KulturBetrieb - Berthold Schmitt, Kunsthistoriker, Kurator, Public ...

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Berührungsfreie Ergänzung von Kunst und Kultur<br />

Auch im Bereich von Kunst und Kultur stellt Augmented Reality<br />

eine Bereicherung dar. Die Technologie lenkt den Blick und ermöglicht<br />

so die Symbiose einer traditionellen und einer zukunftsorientierten<br />

Betrachtungsweise von Objekten. Längst greifen<br />

Aussteller und Museen auf Präsentationsformen wie Audioguides<br />

und Texttafeln zurück. Mit Augmented Reality erhält der Besucher<br />

eine weitere Vermittlungsinstanz, die auf innovative Art<br />

und Weise Zugang zu Texten, Bildern und Filmen verschafft. Die<br />

Technologie erscheint auch deswegen für Kulturinstitutionen interessant,<br />

da Augmented Reality den realen Raum unberührt<br />

lässt und Informationen ausschließlich digital bereitstellt.<br />

Die Marktforschungsfirma Juniper Research prognostizierte<br />

jüngst, dass die Zahl der heruntergeladenen Augmented Reality-Applikationen<br />

enorm steigen wird: von elf Millionen im Jahr<br />

2010 auf voraussichtlich 14 Milliarden im Jahr 2015. Augmented<br />

Reality ist mehr als ein weiterer Trend der Mobilfunk-Branche.<br />

Es ist eine Technologie, die unser Leben nachhaltig beeinflussen<br />

und prägen wird. So kann Augmented Reality schon jetzt<br />

längst Vergessenem neues Leben einhauchen, Porträts zum<br />

Sprechen bringen oder ganze Armeen durch Schlosshallen<br />

marschieren lassen.<br />

Holger Simon und Daniela Günther<br />

Priv.-Doz. Dr. Holger Simon, Geschäftsführer<br />

Daniela Günther, Redaktion<br />

Pausanio GmbH & Co. KG<br />

Eupener Straße 165, 50933 Köln<br />

Tel 0049 | 221 | 977 630 80<br />

E-Mail simon@pausanio.de, guenther@pausanio.de<br />

www.pausanio.de<br />

Über die Freigabe einer App<br />

entscheidet auch der Inhalt<br />

Apps, das sind kleine Anwendungsprogramme, können über<br />

Onlineshops gegen Bezahlung oder auch unentgeltlich bezogen<br />

und auf Endgeräten wie Smartphones und Tablet-Computer<br />

installiert werden. Zu den bekanntesten Shops zählen App Store<br />

bzw. iTunes von Apple für iOS-Geräte wie iPhone oder der Google<br />

Play Store für Android-Geräte wie Galaxy Nexus von Samsung.<br />

In der Regel prüfen die Portalbetreiber vor der Freigabe<br />

die Applikationen auf technische Funktionalität. Gelegentlich<br />

werden aber auch Inhalte kontrolliert und moniert; so hat App<br />

Store mehrfach durchgesetzt, dass Teile der Apps entfernt oder<br />

sogar ganzen Programmen die Zulassung verweigert worden<br />

ist.<br />

Von diesen Restriktionen können auch Museen betroffen sein,<br />

die via App Informationen für die besuchereigenen Mobilgeräte<br />

zur Verfügung stellen. Im Mai 2012 musste eine App der Pinakothek<br />

der Moderne in München überarbeitet werden, die für<br />

die Ausstellung „Frauen – Picasso, Beckmann, de Kooning“ produziert<br />

worden war und u. a. den Frauenakt „Schlafende“ (1924)<br />

von Max Beckmann zeigte. Erst nachdem die App um eine Warnung<br />

vor sexuellen Inhalten und eine Altersbeschränkung (ab<br />

zwölf Jahre) ergänzt worden war, hat iTunes die Freigabe erteilt.<br />

Empfehlung: International gültige Regeln über die Zulassung<br />

bzw. Nichtzulassung von Apps gibt es bislang nicht. Die Entscheidung,<br />

eine App in die Öffentlichkeitsarbeit eines Museums<br />

einzubeziehen, sollte nicht nur mit Blick auf die zu vermittelnden<br />

Inhalte erfolgen, sondern auch die Gepflogenheiten des Betreibers<br />

des Onlineshops berücksichtigen.<br />

Redaktion<br />

Vermitteln<br />

<strong>KulturBetrieb</strong><br />

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