KulturBetrieb - Berthold Schmitt, Kunsthistoriker, Kurator, Public ...
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Berührungsfreie Ergänzung von Kunst und Kultur<br />
Auch im Bereich von Kunst und Kultur stellt Augmented Reality<br />
eine Bereicherung dar. Die Technologie lenkt den Blick und ermöglicht<br />
so die Symbiose einer traditionellen und einer zukunftsorientierten<br />
Betrachtungsweise von Objekten. Längst greifen<br />
Aussteller und Museen auf Präsentationsformen wie Audioguides<br />
und Texttafeln zurück. Mit Augmented Reality erhält der Besucher<br />
eine weitere Vermittlungsinstanz, die auf innovative Art<br />
und Weise Zugang zu Texten, Bildern und Filmen verschafft. Die<br />
Technologie erscheint auch deswegen für Kulturinstitutionen interessant,<br />
da Augmented Reality den realen Raum unberührt<br />
lässt und Informationen ausschließlich digital bereitstellt.<br />
Die Marktforschungsfirma Juniper Research prognostizierte<br />
jüngst, dass die Zahl der heruntergeladenen Augmented Reality-Applikationen<br />
enorm steigen wird: von elf Millionen im Jahr<br />
2010 auf voraussichtlich 14 Milliarden im Jahr 2015. Augmented<br />
Reality ist mehr als ein weiterer Trend der Mobilfunk-Branche.<br />
Es ist eine Technologie, die unser Leben nachhaltig beeinflussen<br />
und prägen wird. So kann Augmented Reality schon jetzt<br />
längst Vergessenem neues Leben einhauchen, Porträts zum<br />
Sprechen bringen oder ganze Armeen durch Schlosshallen<br />
marschieren lassen.<br />
Holger Simon und Daniela Günther<br />
Priv.-Doz. Dr. Holger Simon, Geschäftsführer<br />
Daniela Günther, Redaktion<br />
Pausanio GmbH & Co. KG<br />
Eupener Straße 165, 50933 Köln<br />
Tel 0049 | 221 | 977 630 80<br />
E-Mail simon@pausanio.de, guenther@pausanio.de<br />
www.pausanio.de<br />
Über die Freigabe einer App<br />
entscheidet auch der Inhalt<br />
Apps, das sind kleine Anwendungsprogramme, können über<br />
Onlineshops gegen Bezahlung oder auch unentgeltlich bezogen<br />
und auf Endgeräten wie Smartphones und Tablet-Computer<br />
installiert werden. Zu den bekanntesten Shops zählen App Store<br />
bzw. iTunes von Apple für iOS-Geräte wie iPhone oder der Google<br />
Play Store für Android-Geräte wie Galaxy Nexus von Samsung.<br />
In der Regel prüfen die Portalbetreiber vor der Freigabe<br />
die Applikationen auf technische Funktionalität. Gelegentlich<br />
werden aber auch Inhalte kontrolliert und moniert; so hat App<br />
Store mehrfach durchgesetzt, dass Teile der Apps entfernt oder<br />
sogar ganzen Programmen die Zulassung verweigert worden<br />
ist.<br />
Von diesen Restriktionen können auch Museen betroffen sein,<br />
die via App Informationen für die besuchereigenen Mobilgeräte<br />
zur Verfügung stellen. Im Mai 2012 musste eine App der Pinakothek<br />
der Moderne in München überarbeitet werden, die für<br />
die Ausstellung „Frauen – Picasso, Beckmann, de Kooning“ produziert<br />
worden war und u. a. den Frauenakt „Schlafende“ (1924)<br />
von Max Beckmann zeigte. Erst nachdem die App um eine Warnung<br />
vor sexuellen Inhalten und eine Altersbeschränkung (ab<br />
zwölf Jahre) ergänzt worden war, hat iTunes die Freigabe erteilt.<br />
Empfehlung: International gültige Regeln über die Zulassung<br />
bzw. Nichtzulassung von Apps gibt es bislang nicht. Die Entscheidung,<br />
eine App in die Öffentlichkeitsarbeit eines Museums<br />
einzubeziehen, sollte nicht nur mit Blick auf die zu vermittelnden<br />
Inhalte erfolgen, sondern auch die Gepflogenheiten des Betreibers<br />
des Onlineshops berücksichtigen.<br />
Redaktion<br />
Vermitteln<br />
<strong>KulturBetrieb</strong><br />
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