e) bei Tod des Ehegatten oder Lebensgefährten,des Kindes ...... 2 <strong>Arb</strong>eitstagef) bei Tod der Eltern, Schwiegerelternoder Enkelkinder ............ 1 <strong>Arb</strong>eitstagg) bei Beerdigung des Ehegattenoder Lebensgefährten, der Eltern,Kinder, Schwiegereltern,Geschwister oder Großeltern ... Tag desEreignisses2) Der Eheschließung sind ab 1. Februar 2011 eingetragenePartnerschaften nach dem Eingetragene Partnerschaft-Gesetz(EPG) gleichgestellt.§ 28 VerwendungsgruppenDie Einreihung in eine bestimmte VerwendungsgruppeVerwendungsgruppe 5:ckungen) Pflegemütter/-väter 4) ist, Großküchenleiterinnen, Haustechnikerinnen,der Gehaltstabelle erfolgt nach der Art der Tätig-Leitstellendisponentinnen (Mindestqualifikation Rettungssanitäterin),Notfallssanitäterinnen, Pflegehelkeit.Verwendungsgruppe 1:Gartenhilfen, Kopierhilfen, Küchenhilfen, Lagerarbeiterin,Botendienste, Raumpflegerin, WäscherinVerwendungsgruppe 2:Kindergartenhelferinnen in Ausbildung, Besuchs-, Begleitdienste,Klubbetreuerinnen im Seniorenbereich,Hauswarte, Portierinnen, Haus- und Gartenarbeiterinnen,Näherinnen, Zustellpersonal (zB Essen auf Rädern)Verwendungsgruppe 3:Abteilungshelferinnen im stationären Bereich, Büropersonalfür einfache <strong>Arb</strong>eiten (zB Telefonistin, Texteingabe),ferinnen, Heilmasseurinnen, Büropersonal für selbstständigeEDV-mäßige Erstellung von Texten, Tabellen,Layout, Kontierungskräfte, Rezeptionistinnen, Sekretärinnen,Köchinnen, Lern- und Freizeitbetreuerinnen, Behindertenfachkraft in Ausbildung 6) , Hausbetreuerinnenmit facheinschlägigem Abschluss abernicht überwiegender TätigkeitVerwendungsgruppe 6:Fachsozialbetreuerinnen für Altenarbeit (A), Behindertenarbeit(BA) und Behindertenbegleitung (BB),Altenfachbetreuerinnen, Altenpflegehelferinnen (inTageszentren), Dipl. med. techn. Fachkräfte (MTF),Familienhelferinnen, Leitstellendisponentinnen (MindestqualifikationNotfallssanitäterin), Buchhaltungstinnentransporte,Behindertenhelferinnen, Personal-/Klienkräfte(bis Rohbilanz), verantwortliche Einkäuferinferinnen,Kindergartenhelferinnen 2) , Rettungssanitäterinnennen, Fachkräfte aus handwerklichem, kaufmännischemin AusbildungVerwendungsgruppe 4:Heimhelferinnen, medizinische Masseurinnen, Therapiegehilfinnen,Büropersonal, das einfache <strong>Arb</strong>eitenselbstständig erledigt, Kindergruppenbetreuerinnenin Ausbildung, Lern- und Freizeitbetreuerinnen in Ausbildungund gewerblichem Bereich (zB Haustischlerin-nen, EDV-Technikerinnen), Köchinnen mit besondererQualifikation, Gehaltsverrechnerinnen, Lehrlingsausbildnerinnen,Sekretärinnen mit erweitertem Aufgabenbereich,Betreuerinnen mit Gruppenverantwortungin Kindergarten und Hort 7) , Fachpersonal zur Betreuungvon Kinder- und Jugendwohngruppen, Kinnen3) , Rettungssanitäterinnen, Hausbetreuerindergruppenbetreuerinnen,Lern- u Freizeitbetreuerinnen,ohne facheinschlägigen Lehrabschluss 3b)nen 8) , selbstständige 9) Behindertenfachkräfte 10) ,Verwendungsgruppe 4A:Fachkräfte für die Betreuung von Transitmitarbeiterinnen(TMA), Lebens- und Sozialberaterinnen, Hausbetreuerinnen(Verwendungsgruppe 4, Vorrückungen: Quinquennien)mit facheinschlägigem Abschluss undTagesmütter/-väter 4)Tagesmütter/‐väter mit Ausbildung als: Kindergartenpädagogin,Diplomiertes Kinderkrankenpflegepersonal,Hortpädagogin und Pädogogin erhalten ein umüberwiegender TätigkeitVerwendungsgruppe 7:Diplom-Sozialbetreuerinnen mit Altenarbeit (A), Behindertenarbeit20 % erhöhtes Gehalt lt Gehaltstabelle.(BA), Behindertenbegleitung (BB)Verwendungsgruppe 4B:(Verwendungsgruppe 4, Gehaltsstufe 8, ohne Vorrü-und Familienarbeit (F), Dipl. Gesundheits- und Krankenpflegepersonal(DGKP), DGKP mit Verwendung,zu deren Ausübung eine Sonderausbildung notwendigSachbearbeiterinnen, Sicherheitsfachkräfte, Kinder-– 18 –
garten- und Hortpädagoginnen, Sonderkindergartenund-hortpädagoginnen, alleinverantwortliche 11) Behindertenfachkräfte10) , Berufs- und Sozialpädagoginnen(zB in dislozierten Wohngruppen und in der beruflichenRehabilitation), Frühförderinnen, Lehrlingsausbildnerinnenmit Spezialaufgaben (zB im Behindertenbereich),Musik- und Sportförderinnen, Lern- undFreizeitbetreuerinnen 12) , Fachkraft in der Flüchtlingsbetreuung,alleinverantwortliche 11) Fachkraft für dieBetreuung von TMA in Sozialökonomischen Beschäftigungsbetrieben(SÖB) und Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten(GBP) sowie in vergleichbaren Maßnahmenzur Eingliederung in den <strong>Arb</strong>eitsmarktVerwendungsgruppe 8:Behindertenfachkräfte 10) mit Spezialaufgaben 13) , Bilanzbuchhalterinnen,Sozialarbeiterinnen, EDV-Expertinnen(zB Netzwerkadministratorinnen oder Systementwicklerinnen),alleinverantwortliche Fachkraftmit Spezialaufgaben für die Betreuung von TMA inSÖB und GBP sowie in vergleichbaren Maßnahmenzur Eingliederung in den <strong>Arb</strong>eitsmarkt, Frühförderinnenmit mind. 3-jähriger verwendungsspezifischerAusbildung, Musiktherapeutinnen, gehobener medizinisch-technischerDienst MTD (zB Physiotherapeutinnen,Ergotherapeutinnen, Logopädinnen, BiomedizinischeAnalytikerinnen)Verwendungsgruppe 9:Tätigkeiten, zu deren Ausübung ein akademischer Abschlussoder eine vergleichbare Ausbildung notwendigsind, Psychotherapeutinnen nach dem PsychotherapiegesetzidgFTransitmitarbeiterinnen (TMA gemäß § 2 lit c),vierter Absatz) sind entsprechend der ausgeübten Tätigkeitenin folgende Verwendungsgruppen einzureihen(<strong>Arb</strong>eiterinnen und <strong>Ang</strong>estellte):A Hilfskräfte: <strong>Arb</strong>eitnehmerinnen, die einfache, schematischeTätigkeiten unter Anweisung und Aufsichtverrichten.B <strong>Ang</strong>elernte: <strong>Arb</strong>eitnehmerinnen, die einfache Tätigkeitenteilweise selbständig verrichten.C <strong>Arb</strong>eitnehmerinnen mit verwertbaren und branchenüblichenBerufskenntnissen, die wesentliche<strong>Arb</strong>eitsschritte selbständig durchführen.D <strong>Arb</strong>eitnehmerinnen, die Personen koordinieren undTeile von <strong>Arb</strong>eitsaufträgen selbständig abarbeiten.Mit Wirkung vom 1. Februar <strong>2013</strong> beträgt das monatlicheEntgelt für TMA wie folgt:A ................................................... € 1.253,60B ................................................... € 1.313,42C ................................................... € 1.372,11D ................................................... € 1.431,931 ) entfällt ab 1. 2. 2012 / nicht mehr aktuell2 ) jeweils nach landesgesetzlicher Grundausbildungoder spätestens nach 2 Jahren in der Verwendungsgruppe2.3 ) nach Abschluss einer Ausbildung oder nach 4 JahrenTätigkeit in dieser Verwendungsgruppe, Umstufung inVerwendungsgruppe 5.3b ) Betreut Gebäude und Einrichtungen im handwerklichenBereich und verrichtet handwerkliche Tätigkeiten,zu deren Ausübung kein facheinschlägiger Lehrabschlussnotwendig ist.4 ) Jeweils mit landesgesetzlicher oder 200 StundenGrundausbildung.5 ) mit abgeschlossener Ausbildung von mindestens160 Stunden6 ) Innerhalb von 3 Jahren nach Beginn des <strong>Arb</strong>eitsverhältnissesist der <strong>Arb</strong>eitnehmerin der Zugang zur berufsbegleitendenAusbildung zu ermöglichen, wobeidiese verpflichtet ist, die Ausbildung in angemessenerZeit zu absolvieren.7 ) Auslaufgruppe, auf aktuelle <strong>Arb</strong>eitnehmerinneneinschränken, nicht mehr für Neueintritte jeweils mitumfassender Ausbildung.8 ) mit Zusatzausbildung (zB Jugendleiter-Aufbaulehrgang).9 ) selbständige Behindertenfachkraft ist, wer eine <strong>Arb</strong>eitim Rahmen vorgegebener Systeme und/oder Methodenselbstständig ausübt, wobei keine alleinigeVerantwortung durch die Fachbetreuerin vorliegt.10 ) Die Mindestqualifikation für eine Behindertenfachkraftist der Abschluss des Lehrgangs zur Fachkraft inder Behindertenarbeit oder eine fachspezifische Ausbildungin vergleichbarem Umfang.Insbesondere sind folgende Ausbildungen gleichwertig:Pädagoginnen (Heilpädagoginnen, Sozialpädagoginnen,Dipl. Behindertenpädagoginnen), SonderkindergärtnerinnenPsychologinnenSozialarbeiterinnenFachsozialbetreuerinnen für Altenarbeit, Behindertenarbeit,BehindertenbegleitungDiplom-Sozialbetreuerin für Altenarbeit, Behindertenarbeit,Behindertenbegleitung und Familienarbeit11 ) alleinverantwortliche Behindertenfachkraft / Fachkraftfür die Betreuung von TMA ist, wer individuelle– 19 –