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BAGS-KV [Ang/Arb] (2013) - Betriebsrat Lebenshilfe Wien

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als Abzugsbetrag vom jeweiligen <strong>KV</strong>-Gehalt bis zumJahresende 2014 abzubauen. Für Kindergartenhelferinnenist die Differenz bis zum Jahresende 2019 abzubauen.Der Differenzbetrag reduziert sich jährlich ingleich hohen Schritten und wird monatlich abgezogen.Wobei monatliche Differenzbeträge bis zu einer Höhevon € 5,– im ersten Jahr anzugleichen sind.Mit der Optierung treten alle bisherigen vertraglichenVereinbarungen über Entgelte, Zulagen, Zuschlägeund Aufwandsentschädigungen außer Kraft, sofernsie nicht in einer echten Betriebsvereinbarung gemäߧ 97 Abs 1 <strong>Arb</strong>VG geregelt sind.§ 41a gilt ab 1. Jänner 2007§ 42 SchiedskommissionZur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Auslegungdieses <strong>KV</strong> ergeben wird eine Schiedskommissioneingerichtet.Anträge an die Schiedskommission sind an die Geschäftsstelleder Sozialwirtschaft Österreich zu stellen.Die Sozialwirtschaft Österreich hat die vertragsabschließendenGewerkschaften umgehend zu informierenund die Schiedskommission einzuberufen.Zusammensetzung:Die Schiedskommission besteht aus zwei Vertreterinnen(Beisitzer) der Sozialwirtschaft Österreich undaus zwei Vertreterinnen (Beisitzer) der vertragsabschließendenGewerkschaften.Die Mitglieder der Schiedskommission unterliegen derVerschwiegenheitspflicht.Die Sozialwirtschaft Österreich und die vertragsschließendenGewerkschaften verpflichten sich, jeweilseine Liste von Beisitzern mit mindestens sechsPersonen zu führen.Entscheidungsfindung:Die Schiedskommission ist nur bei Anwesenheit allervier Beisitzer beschlussfähig. Entscheidungen könnennur einstimmig getroffen werden.Die Schiedskommission hat den Antrag tunlichst binnensechs Wochen ab Einlangen des Antrages zu behandelnund diesen innerhalb von vier Monaten abEinlangen des Antrages zu entscheiden. Die Entscheidungder Schiedskommission ist dem Antragstellerschriftlich binnen 14 Tagen nach getroffener Entscheidungbekannt zu geben.Das Verfahren wird ebenfalls beendet, wenn eine derParteien den ordentlichen Rechtsweg beschreitet.Das Verfahren ist nach der Schlichtungsordnung abzuwickeln.<strong>Wien</strong>, am 4. Februar <strong>2013</strong>– 27 –

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