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BvD News 2013/2 - BvD eV

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Aus der PraxisAus der Tätigkeit der <strong>BvD</strong>-Initiative„Datenschutz geht zur Schule“ – hiereine Unterrichtseinheit mit DozentFrank Spaeing in Berlin – ergeben sichvielfältige, hilfreiche Fragestellungenhinsichtlich des Jugendschutzes.AutorMichael PossetFachkraft für Jugendmedienschutzbeim Amt für Kinder und Jugendlicheund FamilienInfos: www.jugendmedienschutz.nuernberg.deRudi KramerRechtsanwalt, <strong>BvD</strong> Vorstandkonnte man bei gezielter Suche auch Seiten mitentsprechenden Inhalten aufrufen (auch überkyrillische oder asiatische Schriftzeichen). Eine100%ige Filterung war deshalb in diesem Bereichnicht möglich. Inhalte mit Gewaltdarstellungenund Rassismus wurden insgesamt nur unzureichendherausgefiltert. Gerade über das Video-Portal „youtube“ konnten unzählige entwicklungsbeeinträchtigendeFilme aufgerufen werden.Social Communities wie Facebook wurden durchdie Filterung teilweise sehr langsam. Die „google-Bildersuche“, die gerade bei Kindern sehr beliebtist, blockierte auch harmloses Bildmaterial. KostenloseBrowserspiele konnten teilweise auchnach Freigabe über die whitelist nicht gestartetwerden, da die Startseiten auf weitere Unterseitenzugreifen und diese nicht explizit über diewhitelist freigegeben waren. Hier sollte man lautAnbieter im „Quellcode“ der Startseite nachsehen,welche Seiten beim Starten mit aufgerufenwerden und diese ergänzend in die whitelist aufnehmen.Ob dies weniger technisch versierten Eltern zuzutrauenist, mag auch trotz Unterstützung durchdie oben genannten FAQ bezweifelt werden.Insgesamt betrachtet griff bei harmlosen Inhaltendas sogenannte „Overblocking“, also auch dasHerausfiltern von harmlosen Seiten für Kinder. ImBereich Pornografie funktionierte das Programmgut bis sehr gut, auch wenn es bei gezielter Sucheumgangen werden konnte. Bei den „user generatedcontent“, also den von den Nutzern insNetz gestellten Inhalten, tat sich das Programmteilweise schwer, bzw. funktionierte unzureichend,gerade im Bezug auf Gewalt und Rassismus.Außerdem sind die Programme derzeit nochnicht auf mobilen Endgeräten wie Smartphonesinstallierbar. Da Netzinhalte jedoch zunehmendvon Kindern und Jugendlichen mobil aufgerufenwerden, ist dies dringend zu empfehlen.Die genannten Kritikpunkte hat auch die KJM alsweitere Erwartung an die Programmhersteller herausgegeben(http://kjm-online.de/files/pdf1/Anlage_zu_PM_4_<strong>2013</strong>__Jugendschutzprogramme.pdf). Jugendschutzprogramme bieten nach demaktuellen Stand die Möglichkeit, Internetinhaltefür Kinder und Jugendliche zu begrenzen. Allerdingsstellen sie nur eine flankierende Maßnahmedar und ersetzen keinesfalls die Medienerziehungin der Familie. Erziehungsberechtigte und di<strong>eV</strong>erantwortlichen von Einrichtungen sollten zeitigklare Surfregeln vereinbaren und überprüfen undals Ansprechpartner bei auftauchenden Problemenzur Verfügung stehen. Auch müssen diesePersonen bereit sein, nach der Installation Zeit fürdie Modifizierung des Filters zu investieren.Weitere Informationen hierzu sind bei www.kjmonlineverfügbar. Die Initiative Klicksafe (http://www.klicksafe.de) bietet auch einen Leitfaden fürden Jugendschutzfilter JusProg zum kostenlosenDownload an.32 | <strong>BvD</strong>-<strong>News</strong> 2/<strong>2013</strong>

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