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BvD News 2013/2 - BvD eV

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Der neue DatenschutzstandardThomas Spaeing und Rechtsanwalt Thomas Müthlein (links), Vorstandsmitglied der GDD, stelltensich gemeinsam mit Ulrich Lepper, Landesbeauftragter für Datenschutz und InformationsfreiheitNordrhein-Westfalen, den Fragen der Teilnehmer.datenverarbeiter hat, erklärte Thomas Spaeing inseinem Beitrag. Die Kontrollpflicht der Auftragsdatenverarbeitungnach §11 BDSG stellt Spaeing zufolgedie Auftraggeber vor eine große Herausforderung.Sowohl Kostenaufwand als auch Umfang derKontrolle seien kaum vorher abzuschätzen. „Dazukommt, dass Auftraggeber damit häufig schlichtwegüberfordert sind Dienstleister zu prüfen, dennviele sind gar nicht so genau im Thema, dass siewüssten, was genau zu tun ist und nach welchenStandards genau geprüft werden soll“, sagte Spaeing.Die Folge: Häufig werde die Prüfung übertrieben,es würden Dinge verlangt, die gar nichtnotwendig seien. „Auf der anderen Seite sind dieDienstleister aus der Auftragsdatenverarbeitunghäufig außer Stande, die Anforderungen zu erfüllen“,erklärte der <strong>BvD</strong>-Vorstandsvorsitzende weiter.Dies gelte besonders für kleine und mittelständigeUnternehmen. „Schon jetzt gibt es eine ganzeReihe von Gütesiegeln, die von den jeweiligenAnbietern selbst erfunden werden. Zu Grunde liegenStandards, die keiner kennt“, gab Spaeing zubedenken. Daher profitierten sowohl Auftraggeberals auch Auftragnehmer von einem einheitlichen,neutralen und transparenten Standard. „Und alsBerufsverbände sind <strong>BvD</strong> und GDD in der Rolle,einen solchen neutralen Standard entwickeln zumüssen – und zu können, denn in ihnen trifft sichdas gesammelte Datenschutz-Know-how.“ Diehohe Transparenz, die enorme Fachkunde und diedaraus entstehende Wirtschaftlichkeit für Unternehmensind laut Spaeing kurz und bündig zusammengefasstdie wichtigsten Vorteile.Dieser Meinung schloss sich auch RechtsanwaltThomas Müthlein in seinem Vortrag an. Er stellteden Datenschutzstandard „DS-<strong>BvD</strong>-GDD-01“ genauervor und erklärte sein grundsätzliches Konzept.Aus seiner eigenen Beratungspraxis kenntMüthlein die Fälle, in denen die Kontrolle der Auftragsdatenverarbeitungohne Standard sowohl aufSeiten der Auftraggeber als auch Auftragnehmerzu erheblichen Unsicherheiten führt. „Daher ist eswichtig, Klarheit für beide Seiten zu schaffen, welcheHerausforderungen an einen Auftragnehmerim Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung gestelltwerden können“, sagte Müthlein zusammenfassend.Auch ist ihm die Förderung des Datenschutzesin der Fläche ein wichtiges Anliegen. Undauch diesem Umstand werde mit einem einheitlichenStandard Rechnung getragen. Dass zusätzlichzu dem Datenschutzstandard auch noch einzertifizierendes Siegel auf den Weg gebracht wurde,bezeichnete Müthlein als „Sahnehäubchen“.Die besondere Qualität dieses „Sahnehäubchens“erläuterte Dr. Niels Lepperhoff in seinem Vortrag. Erist der Geschäftsführer der DSZ Datenschutz ZertifizierunggesellschaftmbH. GDD und <strong>BvD</strong> gründetensie als zentrale Zertifizierungsstelle für dieDurchführung der Standardüberprüfung, die Verwaltungund Vergabe der Datenschutzgütesiegel.Außerdem qualifiziert sie auch die Auditoren. „Datenschutzist unsichtbar“, sagte Lepperhoff. „Unser8 | <strong>BvD</strong>-<strong>News</strong> 2/<strong>2013</strong>

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