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BvD News 2013/2 - BvD eV

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Aus der Praxisdazu entsprechende Informationen auf die Homepagedes BayLDA gestellt (siehe: http://www.lda.bayern.de/onlinepruefung/adobeanalytics.html).Um sicher zu gehen, dass Rückfragen zur Prüfungzeitnah beantwortet werden können, wurde dannder Termin für das Absenden der entsprechendenSchreiben mit den geplanten Urlaubszeiten derbetroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgestimmt.Ziel der Prüfung: Ziel dieser Prüfung wargrundsätzlich, dem gesetzlichen Auftrag der DatenschutzaufsichtsbehördeRechnung zu tragen.Nachdem es möglicherweise immer noch Unternehmenin Bayern geben könnte, die von derExistenz und der Aufgabenstellung des BayLDAnichts wissen, trägt eine derartige Prüfung insoweitauch zur Horizonterweiterung bei. Ein weiterer Nebeneffektist die Erhöhung des gefühlten Risikos„erwischt zu werden“. Und nicht zuletzt zeigen dieRückmeldungen aus dem Kreis der Datenschutzbeauftragten,dass eine derartige Prüfung alsRückenstärkung für betriebliche Datenschutzbeauftragtewirkt, da deren Hinwirken auf die Unternehmensleitungdadurch Unterstützung erhält. Allediese Bemühungen tragen schließlich im Ergebnisdazu bei, dass dem Schutz der Betroffenen bei derWahrung ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmungjedenfalls ein Stück mehr Rechnunggetragen wird.Ablauf der Prüfung: Mit Schreiben vom 14.Juni <strong>2013</strong> hat das BayLDA 44 Unternehmenangeschrieben, die nach einer automatisiertenAuswertung von nunmehr ca. 15.000 Webseitenbayerischer Anbieter Adobe Analytics einsetzen.In diesem Schreiben wurde auf die folgenden Anforderungendes datenschutzgerechten Einsatzesdieser Trackingsoftware hingewiesen:• Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung: Der Nutzermuss einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitungschriftlich abschließen. Dieser Vertrag zurAuftragsdatenverarbeitung wird auf Anfrage vonAdobe bereitgestellt.• Angebot einer Widerspruchsmöglichkeit: DerNutzer muss dem Besucher seiner Webseite eineeffektive Widerspruchsmöglichkeit gegen das Setzenvon Tracking-Cookies durch Adobe Analyticsanbieten. Dabei ist insbesondere darauf zu achten,dass die Widerspruchsmöglichkeit bei allenBrowsern wahrgenommen werden kann. Dies giltbesonders für Browser von Smartphones, z.B. beieinem Webangebot, das speziell für die mobileDie „kleine Großprüfung“ der BayLDA profitierte vom neu entwickelten Verfahren.<strong>BvD</strong>-<strong>News</strong> 2/<strong>2013</strong> | 37

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